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Was kostet eine Markeneintragung und worauf müssen Sie achten?

Markeneintragung

Eine Markeneintragung sichert Ihnen die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Marke. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Marke als Bild- oder Wortmarke einzutragen oder als Wort-Bild-Marke. 10 Jahre lang ist sie vor Kopien und Nachahmung durch Dritte geschützt und kann verlängert werden. In der Praxis kann eine Markenanmeldung zu Problemen führen, wenn ein zu ähnlicher Markenname bereits existiert. Ihre Marke können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen. Dabei prüft das Amt nur die Formalien, aber nicht, ob die Marke schutzfähig ist. Hierbei kann ein Anwalt helfen, der bereits vor der Markeneintragung prüft, ob der Markenname eingetragen werden kann. Was eine Eintragung einer Marke kostet und wann sie geschützt ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Vorteile bietet Ihnen die Markeneintragung?

Eine Markenanmeldung ist keine Pflicht. Sie bringt aber viele Vorteile mit sich und kann daher sehr wichtig sein. Wir von creditSUN empfehlen jeden Selbstständigen, den Markennamen eintragen zu lassen.

Mit einer Markeneintragung

  • positionieren Sie sich am Markt,
  • stärken Sie das Vertrauen in die Qualität Ihrer Dienstleistungen oder Produkte
  • sichern Sie sich exklusive Nutzungs- und Verwertungsrechte
  • schließen Sie Wettbewerber aus
  • schützen Sie sich vor Markenmissbrauch

Darüber hinaus können Sie mit einer starken Marke höhere Preise erzielen und Ihren Unternehmenswert steigern.

Wie nehmen Sie eine Markenanmeldung vor?

Eine Registrierung läuft in mehreren Schritten ab. Erst einmal sollten Sie nachdenken: Wofür soll Ihre Marke stehen? Welchen Zweck soll sie erfüllen? Für welche Branche möchten Sie Ihre Marke schützen? Überlegen Sie sich ganz genau, was Sie wollen. Je klarer Sie Ihre Vorstellungen definieren, desto größer ist Ihre Aussicht auf Erfolg.

Für die eigentliche Anmeldung müssen Sie die Antragsformulare ausfüllen und beim DPMA einreichen. Dies ist nicht nur klassisch per Post, sondern auch über ein Online-Tool möglich. Mit der letztgenannten Variante sparen Sie sogar Geld. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

  • Informationen zu Ihnen als Antragsteller
  • Informationen zur gewünschten Markenform
  • eine Darstellung der beantragten Marke in Bild oder Schrift

Weiterhin müssen Sie angeben, für welche Branchen und Waren Sie Ihre Marke eintragen lassen wollen.

Das DPMA bestätigt Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Markenregistrierung. Mit der Empfangsbestätigung erhalten Sie auch eine Rechnung für die Anmeldegrundgebühren und eventuelle Klassengebühren. Sie haben drei Monate Zeit, diese zu begleichen. Die Frist beginnt allerdings schon mit dem Einreichen der Unterlagen. Achtung: Geht Ihre Zahlung nicht rechtzeitig ein, gilt Ihr Antrag auf Markeneintragung kraft Gesetzes als zurückgenommen.

Haben Sie die anfallenden Gebühren vollständig bezahlt, wird Ihre Marke im Informationssystem des Deutschen Patent- und Markenamts veröffentlicht (Offenlegung). Sie ist damit auch für Dritte einsehbar. Gleichzeitig prüft das DPMA, ob Ihre Kreation grundsätzlich eintragungsfähig ist. Dabei konzentriert es sich auf die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Ist die gewünschte Marke überhaupt darstellbar? Besitzt sie genügend Unterscheidungskraft? Enthält Sie Zeichen mit täuschender Wirkung? Verstößt sie gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung? Diese und andere Fragen gilt es zu klären.

Besteht Ihre Idee die Prüfung, erfolgt die Markeneintragung ins Markenregister. Auch im Markenblatt gibt das DPMA Ihre Marke bekannt. Schon jetzt genießen Sie Markenschutz und können rechtlich gegen eine Markenverletzung vorgehen. Im Rahmen einer dreimonatigen Widerspruchfrist können Dritte die Anmeldung Ihrer Marke allerdings noch verhindern: Verletzen Sie bestehende Rechte, dürfen die Betroffenen Einspruch erheben. Ohne Widerspruch ist Ihre Marke für zehn Jahre geschützt. Die Schutzdauer kann beliebig verlängert werden.

Was kostet eine Markeneintragung?

Wie teuer die Anmeldung der Marke wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Schon die Art der Antragstellung macht einen Unterschied. 300 Euro werden fällig, wenn Sie Ihren Antrag per Post übermitteln. Entscheiden Sie sich für eine elektronische Übertragung, zahlen Sie nur noch 290 Euro. Beide Varianten beinhalten die Klassengebühren für bis zu drei Dienstleistungs- oder Warenklassen. Für jede weitere Klasse berechnet Ihnen das DPMA 100 Euro. Wünschen Sie eine beschleunigte Prüfung Ihrer Anmeldung, müssen Sie weitere 200 Euro zahlen. Handelt es sich bei Ihrer Marke um eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke, beläuft sich die Anmeldegebühr auf 900 Euro. Wenn Sie einen Anwalt mit der Markenanmeldung beauftragen wollen, kommen im Regelfall 199 Euro für eine deutsche und 299 Euro für eine europäische Markeneintragung auf Sie zu.

Was sollten Sie bei der Registrierung beachten?

Im Rahmen der Markeneintragung beschäftigt sich das DPMA lediglich mit der Frage, ob ein absolutes Schutzhindernis besteht. Relative Schutzhindernisse hingegen finden keine Beachtung. Das bedeutet, dass das Markenamt nicht danach schaut, ob bereits eine ähnliche – oder vielleicht sogar dieselbe – Marke im Markenregister eingetragen ist. Ist das der Fall, verletzen Sie mit Ihrer Markeneintragung ältere Rechte und sind schadensersatzpflichtig. Der andere Markeninhaber kann sich gegen Ihre Anmeldung wehren und die Löschung Ihrer Marke bewirken. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine umfassende Markenrecherche durchzuführen – und zwar noch vor der Antragstellung. Damit schützen Sie sich nicht nur vor einer Ablehnung, sondern auch vor einem finanziellen Risiko. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie hier eine Anwalt beauftragen.

Lohnt sich eine Markenregistrierung für Ihr Unternehmen?

Auf den ersten Blick scheint eine Markeneintragung einfach und günstig zu sein. Bis zur erfolgreichen Registrierung sind es nur wenige Schritte. Dennoch kommt es oft zur Ablehnung durch das DPMA. Eine gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Mit einer Markenrecherche sichern Sie sich zusätzlich ab: Sie schließen Kollisionen mit anderen Rechten aus und ersparen sich Abmahnungen und Widerspruchsverfahren. Begeben Sie sich selbst auf die Suche, halten Sie die Kosten gering. Rechtssicherheit schafft allerdings nur ein erfahrener Anwalt für Markenrecht.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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