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P-Konto

Das P-Konto, auch als Pfändungsschutzkonto bekannt, ist ein spezielles Girokonto, das dazu dient, das Existenzminimum einer Person bei Kontopfändungen zu schützen. Es ermöglicht dem Kontoinhaber, über einen unpfändbaren Grundbetrag und einen Freibetrag zu verfügen, der je nach persönlicher Situation festgelegt ist. Das P-Konto gewährleistet, dass der Schuldner weiterhin über einen bestimmten Betrag auf seinem Konto verfügen kann, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Pfändungsfreigrenze beim P-Konto

Die Höhe der Pfändungsgrenze beim P-Konto wird anhand bestimmter Kriterien berechnet. Grundsätzlich gilt eine einheitliche Pfändungsfreigrenze für alle Personen. Aktuell liegt sie bei 1.178,59 Euro monatlich. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Betrag nur für Einzelpersonen gilt. Bei gemeinschaftlichen Konten, beispielsweise für Ehepaare oder Lebenspartner, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze entsprechend der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Funktionen und Vorteile eines P-Kontos

Ein P-Konto bietet verschiedene Funktionen und Vorteile, darunter:

  • Pfändungsschutz: Das P-Konto schützt das Existenzminimum des Kontoinhabers vor Kontopfändungen. Es stellt sicher, dass ein unpfändbarer Grundbetrag und ein Freibetrag auf dem Konto verbleiben, die der Schuldner zur Deckung seiner grundlegenden Lebenshaltungskosten nutzen kann.
  • Automatische Umwandlung: Ein normales Girokonto kann durch eine einfache Erklärung des Kontoinhabers in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung erfolgt automatisch und ist in der Regel kostenlos.
  • Unpfändbarer Grundbetrag: Auf einem P-Konto bleibt ein bestimmter Betrag unpfändbar. Dieser Grundbetrag wird vom Gesetzgeber festgelegt und dient dazu, sicherzustellen, dass der Schuldner über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seine grundlegenden Bedürfnisse zu decken.
  • Freibetrag: Neben dem unpfändbaren Grundbetrag kann der Kontoinhaber einen Freibetrag geltend machen. Dieser Freibetrag ist abhängig von der persönlichen Situation des Schuldners, wie z.B. der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
  • Barverfügungen: Der Kontoinhaber kann weiterhin über den unpfändbaren Grundbetrag und den Freibetrag verfügen und Geld abheben, um seine täglichen Ausgaben zu decken.

Wie können Sie ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?

  1. Umwandlung des Kontos: Der Kontoinhaber erklärt gegenüber seiner Bank, dass er sein Konto in ein P-Konto umwandeln möchte. Dies kann in der Regel formlos geschehen und ist kostenfrei.
  2. Festlegung des unpfändbaren Grundbetrags: Die Bank legt automatisch den unpfändbaren Grundbetrag fest, der gesetzlich vorgeschrieben ist.
  3. Geltendmachung des Freibetrags: Der Kontoinhaber muss gegenüber seiner Bank nachweisen, dass er Anspruch auf einen Freibetrag hat, z.B. durch Vorlage von Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen oder Nachweis über unterhaltsberechtigte Personen.
  4. Kontopfändung: Im Falle einer Kontopfändung werden Beträge über dem unpfändbaren Grundbetrag und dem Freibetrag eingefroren. Der Gläubiger kann nur auf diese Beträge zugreifen.
  5. Schutz des Existenzminimums: Das P-Konto gewährleistet, dass der Schuldner weiterhin über den unpfändbaren Grundbetrag und den Freibetrag verfügen kann, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

P-Konto zum Schutz des Existenzminimums

Auch wenn Sie Schulden haben, müssen Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dazu zählt auch weiterhin die Miete zu bezahlen und Lebensmittel zu kaufen. Damit Ihnen noch genug Geld zum Leben bleibt, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bankkonto in ein P-Konto umzuwandeln. Ihr Konto darf über eine bestimmte Grenze nicht gepfändet werden. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig darum, um Ihre Existenz zu sichern. Lassen sich Ihre Schulden nicht mehr abbauen, sollten Sie über eine Privatinsolvenz nachdenken.

P-Konto