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Rücklastschrift

Die Rücklastschrift ist ein Begriff aus dem Zahlungsverkehr und bezeichnet eine Rückabwicklung einer bereits getätigten Lastschrift. Sie tritt auf, wenn das Konto des Zahlungsempfängers nicht ausreichend gedeckt ist oder andere Gründe vorliegen, die dazu führen, dass die Abbuchung vom Konto des Zahlungspflichtigen nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Die Rücklastschrift kann verschiedene Ursachen haben und hat sowohl für den Zahlungsempfänger als auch für den Zahlungspflichtigen Konsequenzen.

Gründe, warum eine Buchung zurückgebucht wird

Die Rücklastschrift kann verschiedene Gründe haben:

  • Nicht ausreichende Kontodeckung: Wenn das Konto des Zahlungspflichtigen nicht ausreichend gedeckt ist und dieser keinen Dispokredit hat, um den Abbuchungsbetrag zu decken, wird die Lastschrift zurückgewiesen.
  • Widerspruch des Zahlungspflichtigen: Der Zahlungspflichtige kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Lastschrift einlegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er der Meinung ist, dass die Abbuchung unberechtigt oder fehlerhaft ist.
  • Technische Probleme: Manchmal können auch technische Probleme bei der Verarbeitung der Lastschrift zu einer Rücklastschrift führen.
  • Falsche Kontonummer oder Empfänger: Wurde eine falsche Kontonummer hinterlegt oder der falsche Name genutzt, könnte es zur Rückbuchung kommen.

Umgang mit Rücklastschriften

Für den Zahlungsempfänger kann eine Rücklastschrift unangenehme Konsequenzen haben. Er hat den Betrag nicht erhalten, auf den er möglicherweise angewiesen war, und muss sich um die Klärung der Ursache kümmern. Um den Zahlungsausfall zu vermeiden und den Grund für die Rücklastschrift zu klären, sind folgende Schritte ratsam:

  1. Benachrichtigung des Zahlungsempfängers: Der Zahlungsempfänger wird in der Regel über die Rücklastschrift informiert und erhält Angaben zu dem Grund für die Rückbuchung.
  2. Klärung des Grundes: Der Zahlungsempfänger sollte den Grund für die Rücklastschrift überprüfen und gegebenenfalls mit dem Zahlungspflichtigen Kontakt aufnehmen, um das Problem zu klären.
  3. Neue Abbuchung vereinbaren: Wenn der Grund für die Rücklastschrift behoben ist, kann der Zahlungsempfänger eine erneute Abbuchung vereinbaren und den Betrag zu einem späteren Zeitpunkt nochmals von dem Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen.
  4. Gebühren für Rücklastschrift: In vielen Fällen entstehen dem Zahlungsempfänger Kosten für die Rücklastschrift, beispielsweise in Form von Bankgebühren. Diese Gebühren können unter Umständen auf den Zahlungspflichtigen umgelegt werden.

Rückbuchungen erschweren die Kreditvergabe

Konnte eine Abbuchung auf Ihrem Konto nicht erfolgen, weil z.B. Ihr Konto nicht gedeckt war, wird dieser Betrag von der Bank zurück gebucht. Sobald eine Rücklastschrift erfolgt, kann die Bank auch eine Rücklastschriftgebühr verlangen. Die Höhe ist unterschiedlich je nach Bank und kann z.B. beim SEPA-Lastschriftverfahren von der Höhe des abgebuchten Betrags abhängig sein. Eine Rückbuchung kann auch negativer Auswirkung bei der Kreditvergabe haben. Das wäre für die Bank ein Anzeichen, dass Sie finanzielle Schwierigkeiten haben und Sie sich den Kredit nicht leisten können.

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