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CheckNow-Service: Schufa beendet nach Kritik das Pilotprojekt

Beitrag wurde aktualisiert am 12.01.2024
CheckNow-Service

Der Schufa CheckNow-Service war nicht das erste Projekt, das bundesweit für Entsetzen auslöste. Mit dem CheckNow-Service wollte die Schufa die aktuellen Kontoauszüge der Verbraucher auswerten. Das rief massive Kritik hervor. Dabei wollte man nur einen kostenlosen Zusatzservice anbieten – zum Vorteil des Verbrauchers, so die Schufa. Der CheckNow Service sollte Bundesbürgern mit schlechter Bonität doch noch zum Mobilfunkvertrag verhelfen. Haben wir uns mit dem Sturm der Entrüstung am Ende selbst geschadet?

CheckNow – der Service wertet den Kontoauszug aus

Die Schufa bewertet die Bonität einer Person. Dazu sammelt die Schufa nicht nur personenbezogene Daten, sondern z.B. auch das Zahlungsverhalten. Mit dem Schufa CheckNow sollte ein weiteres Kriterium bei der Bewertung hinzugezogen werden. Durch die Auswertung der Kontoauszüge soll z.B. der Kreditgeber einen besseren Überblick über die Zahlungsein- und ausgänge des Kreditnehmers erhalten. Ein erster Test fand Ende November mit dem Mobilfunkbetreiber Telefónica/O2 statt. Die Auskunftei wollte herausfinden, ob Verbraucher bereit wären, seine Kontodaten für zwölf Monate speichern zu lassen. Den kostenlosen CheckNow Service wollte die Schufa solchen Kunden einrichten, deren Handyvertrag wegen schlechter Bonität bereits abgelehnt worden war. In einem solchen Fall konnte der Mobilfunkkunde sein Einverständnis erteilen, damit der Vertragsanbieter sich bei der Schufa Zusatzinformationen einholen konnte. Diese Informationen wollte die Schufa mit dem CheckNow-Service aus dem Kontoauszug des Antragstellers generieren.

Alles preisgeben – letzte Chance für den Handyvertrag

Weitergeben wollte die Schufa jedoch nicht den Kontoauszug und auch nicht einzelne Zahlungen oder den Kontostand. Lediglich ein „Ergebnis“ der bonitätsrelevanten Daten wollte man mit dem CheckNow-Service weitergeben. Der Mobilfunkanbieter konnte mit diesem „Ergebnis“ – so der Plan – seine hausinterne Kreditrisiko- und Bonitätsbewertung nochmals überdenken. Die rechtliche Grundlage für den CheckNow-Service der Schufa ist die europäische Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2). Die soll einen bequemen und sicheren Zahlungsverkehr fördern, aber auch den Wettbewerb. Die Schufa darf allerdings nur dann dann die Kontoauszüge von Verbrauchern auswerten bzw. bei der Bank anfordern, wenn diese ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt haben.1

Stellungnahme – das sagt die Schufa zum CheckNow-Service

Das CheckNow-Projekt der Schufa fand ein schnelles Ende. Am 16. November veröffentlichte die Schufa ihren neuen Plan, bereits am 27. November folgte eine „Stellungnahme zur Berichterstattung von NDR, WDR und SZ“ – um die Gemüter zu beruhigen.2

Allerdings hatte der Schufa-Testpartners Telefónica/O2 bereits kalte Füße bekommen und gab gegenüber der dpa (Deutsche Presse Agentur) bekannt: „Die Ergebnisse dieses Tests haben unsere Erwartungen leider nicht erfüllt. Daher hat Telefónica/O2 heute beschlossen, den Test zu beenden und das „CheckNow“-Verfahren der Schufa nicht mehr länger zu nutzen.“3

Die Schufa selbst hat sich zum Ausstieg des Projektpartners auch bis zum 30. November noch nicht geäußert.

Telefónica/O2 – freiwillige Teilnahme am Pilotprojekt

Das Pilotprojekt zum CheckNow-Service ging mit 100 Freiwilligen an den Start – trotz heftiger Kritik an dem Schufa Angebot und zur Datennutzung. Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, sprach von „Kontoschnüffelei“. Er bemängelte, dass sogar Rückschlüsse auf Persönlichkeit, politische Orientierungen und wirtschaftlichen Status möglich seien. Der Schufa-Vorstand Schröder hielt dagegen, dass „sensible Daten“, wie etwa die Arztrechnung, automatisch herausgefiltert würden. Ausschließlich relevante Daten zur Bonitätsbewertung und Betrugsbekämpfung wolle man im Rahmen des CheckNow-Service herausgeben.4

Mobilfunkvertrag ohne Schufa-Abfrage nicht möglich

Mobilfunkanbieter verlangen vor Abschluss eines Vertrages häufig eine Schufa-Auskunft. Unterschreibt der Kunde den Vertrag, fragt der Vertragsanbieter bei der Schufa die Bonität (Zahlungswürdigkeit) des potenziellen Kunden ab und kann – falls diese nicht den unternehmensinternen Bonitätsanforderungen entspricht – vom Vertrag zurücktreten. Zwar hat jeder das Recht, die Einholung der Schufa-Auskunft zu verweigern, allerdings hat dies meist negative Konsequenzen: Der Mobilfunkanbieter füllt den Vertrag erst gar nicht aus oder der Vermieter berücksichtigt nur diejenigen, die eine Schufa-Auskunft vorweisen können. Bei schlechter Schufa-Bonität besteht kaum noch eine Chance, ein Girokonto zu eröffnen.

Schufa patzte mit einem Facebook-Pilotprojekt bereits in 2012

2012 wollte die SCHUFA mit einem Pilotprojekt anhand von Profildaten von Facebook herausfinden, ob sich diese für die Bonitätsbewertung nutzen lassen. Es hagelte massive Kritik und das beauftragte Potsdamer Hasso-Plattner-Institut kündigte das Projekt mit der Schufa. Die Schufa-Idee, aus dem Zusammenhang von Facebook-Freunden und deren Kreditwürdigkeit zu erforschen, um „ein aktuelles Meinungsbild zu einer Person zu ermitteln“ zeigt Parallelen zum CheckNow-Service.5

Schufa CheckNow wird es nicht geben

Die Erfahrung zeigt, dass der Verbraucher in Sachen Schufa wachsam bleiben muss. Das Unternehmen verdient sein Geld mit Daten anderer Menschen und die sind mit dem wenig transparenten Datenhandel immer weniger einverstanden. Der kostenlose CheckNow-Service soll endgültig zu den Akten gelegt sein, so die aktuelle Info. Damit das so bleibt, müssen die Verbraucherschützer auch künftig ein Auge auf die Datendetektei Schufa haben.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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