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Schufa Eintrag löschen lassen – So können Sie Ihre Kreditwürdigkeit erhöhen

Beitrag wurde aktualisiert am 06.05.2020
Schufa Eintrag löschen

Viele Verbraucher wissen gar nicht, dass ihre Schufa negative Einträge hat. Wird dann ein Kredit beantragt oder ein Handyvertrag abgeschlossen, so verhindern oftmals der negative Schufa Eintrag, die Bewilligung eines Kredites oder eines Handyvertrages. Wer einen Kredit beantragen möchte, sollte vorher eine Selbstauskunft bei der SCHUFA anfordern. Oftmals kann man einen Schufa Eintrag löschen lassen oder falsche Schufa Einträge entfernen. Damit steigen die Bonität und auch die Kreditchancen.

Kein Hinweis von der SCHUFA bei Negativ-Einträgen

Wenn ein Kreditvertrag, ein Mobilfunkvertrag oder der Mietvertrag für die Traumwohnung, nicht zustande kommt, kann es mit einer schlechten Schufa zusammenhängen. Damit sinkt die Bonität des Verbrauchers. Viele fragen sich dann, warum Sie beispielsweise keinen Kredit erhalten und woher die schlechte Schufa kommt. Schließlich hätten Sie weder Mahnungen, Hinweise oder Klagen erhalten. Erst wenn sich aktiv bei der SCHUFA anfragen, erhalten Sie die Informationen über negative Einträge. So können falsche Schufa Einträge dazu führen, dass der Schufa-Score sich verschlechtert. Vertragspartner erhalten von der SCHUFA den Schufa-Score und stufen den Verbraucher mit einer verminderten Bonität ein.

Häufige Fehler bei der Schufa Eintragung

Die Folge bei diesen SCHUFA-Einträgen ist, dass es einen Vertrag verhindert. Ein negativer Schufa Eintrag kann entstehen, wenn die Kreditraten trotz Mahnung nicht bezahlt werden und es zu einer Kreditkündigung kommt. Auch wer Forderungen nach wiederholten Mahnbescheiden nicht Folge leistet, kann negative Schufa Einträge erhalten. Ein negativer Schufa Eintrag darf aber nur dann erfolgen, wenn mindestens zwei schriftliche Mahnungen vorliegen. Die beiden Mahnungen müssen in einem Abstand von vier Wochen eingegangen sein, oder wenn die Forderung bzw. die Schulden nicht bis zum Termin bezahlt wurden. Betroffene können einen Schufa Eintrag löschen lassen, wenn der Schuldbetrag nicht 2000 Euro überschreitet und in einem Zeitraum von sechs Wochen bezahlt wird. Allerdings darf hier kein Vollstreckungsbescheid vorliegen.

Schritt für Schritt Anleitung, um den falschen Schufa Eintrag löschen zu lassen

Schufa Eintrag entfernen lassen Einen Schufa Eintrag löschen lassen, gelingt nur, wenn die berechtigte Forderung beglichen ist.

Fünf Schritte, um falsche Schufa Einträge zu löschen

  1. Schritt – Selbstauskunft bei der SCHUFA anfordern

Seit dem Jahr 2010 ist es Verbrauchern gestattet, jährlich eine Schufa Auskunft anzufordern. Auf der Webseite von der SCHUFA wird das Feld Auskünfte ausgewählt. Unter Datenübersicht nach Art. 15 DSGVO kann der Verbraucher die kostenlose Selbstauskunft anfordern. Die PDF Datei muss mit persönlichen Daten ausgefüllt werden. Danach wird eine Kopie des Personalausweises beigefügt und an die Schufa geschickt.

  1. Schritt – Die Selbstauskunft prüfen

Es dauert in etwa zwei Wochen bis die Selbstauskunft eintrifft. Der Verbraucher erhält ein Dokument, dass sowohl negative als auch positive Einträge zeigt. Betroffene sollten die Vermerke auf Richtigkeit prüfen. Stehen bereits bezahlte Kredite noch auf dem Papier oder schon längst geschlossene Konten? Sind alle Beträge ordentlich aufgeführt?

  1. Schritt – Fehler feststellen und aufschreiben

Wenn in der Selbstauskunft ein falscher Vermerk steht, so sollte das alles genau notiert werden. Sie sollten auch auf die Löschfristen achten.

  1. Schritt – Den richtigen Ansprechpartner finden

Es kann vorkommen, dass beim Namen oder beim Wohnort falsche Angaben stehen. Betroffene sollten sich dann an die Schufa wenden. Andererseits ist die betreffende Firma der richtige Ansprechpartner. Es kann aber auch sein, dass die Forderung an ein Inkasso gegangen ist.

  1. Schritt – negative Schufa Einträge löschen lassen

Der Änderungswunsch sollte sowohl bei der Schufa als auch beim Unternehmen eingereicht werden. Der Verbraucher sollte dann die Firma auf eventuelle Fehler hinweisen und die Angaben berichtigen lassen.

Wie lange dauert es, bis der falsche Schufa Eintrag gelöscht wird?

Einen falschen Schufa Eintrag löschen lassen ist sinnvoll, da sich dadurch die Bonität erhöht. Es gibt typische Fehler in der Schufa, wie bereits erledigte Kredite, die nicht gelöscht wurden, oder bezahlte Forderungen. Auch können persönliche Daten fehlerhaft sein. Betroffene können dann schnell eine Löschung des Eintrages beantragen. Verbraucher sollten ein formloses Schreiben aufsetzen und an die Schufa schicken. Eventuelle Beweise wie Quittungen beilegen. Generell unterliegen Schufa Einträge Löschfristen (generelle Löschfristen betragen meistens drei Jahre). Während der Bearbeitung des Löschantrages, dürfen keine Daten weitergegeben werden.

Was können Sie tun, wenn die Schufa diesen Eintrag nicht löscht?

Wurde bei der Selbstauskunft festgestellt, dass der falsche Schufa Eintrag noch nicht gelöscht ist, sollten Betroffene sich an das Unternehmen wenden, dass für den Eintrag gesorgt hat. Hilft das nicht, kann der Verbraucherservice der Schufa oder der Ombudsmann der Schufa weiter helfen. Geschieht daraufhin immer noch nichts, kann man den Schufa Eintrag löschen lassen, indem man eine Löschungsklage androht. Leider ist es nicht so einfach einen bereits bestehen Negativeintrag löschen zu lassen. Viele Verbraucher denken, dass ein Anschreiben an die Schufa ausreicht. Aber die Schufa kann die Einträge nicht einfach aus ihrer Datenbank löschen. So wird meistens die Bank oder der Mobilfunkanbieter angefragt, ob die Daten tatsächlich fehlerhaft sind. Einen Schufa Eintrag löschen zu lassen geht nur, wenn entsprechende Nachweise und Belege vorgelegt werden, die den Fehler beweisen.

Fazit zur Schufa-Löschung

Eine negative Schufa kann einem Verbraucher etliche Nachteile bringen. Man denke hier an die Kreditvergabe, den Abschluss eines Handyvertrages oder sogar eine Baufinanzierung. Ja selbst eine Wohnung wird mit einer schlechten Schufa nicht vermietet. Aber nicht alle Einträge in der Schufa sind richtig. Deshalb sollten Verbraucher einmal jährlich eine Selbstauskunft bei der SCHUFA anfordern. Finden sich falsche Einträge, so kann man den Schufa Eintrag löschen lassen. Allerdings müssen Nachweise und Belege beigebracht werden, die belegen, dass der Eintrag falsch ist. Es gibt auch bestimmte Löschfristen, woran die SCHUFA sich halten muss.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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