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Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt? – Das sind Ihre Alternativen

Beitrag wurde aktualisiert am 10.09.2019
Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt

Sie beziehen aktuell ALG1 und beschäftigen sich aktuell mit der Idee, sich selbständig zu machen? Die nötige Vorarbeit in Form eines schlüssigen Unternehmenskonzepts und die Erstellung eines Businessplans haben Sie bereits gemacht? Aktuell machen Sie sich Gedanken über die Unternehmensfinanzierung? Es gibt hierbei diverse Möglichkeiten, auch wenn Ihr Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt wurde. Finden Sie in diesem Artikel Erklärungen und Alternativen zu Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit.

Was ist der Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur?

Die Arbeitsagentur bietet Ihnen verschiedene Sonderprogramme an, wozu auch die Existenzgründung zählt. Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt, zu dem weitere Nachweise erbracht werden müssen. Allerdings kann trotzdem der Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt werden, da hier der Vermittlungsvorrang gilt.

Sollten Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Existenzgründerzuschuss, der in zwei Phasen geleistet wird. Die erste Phase erstreckt sich über sechs Monate, in denen Sie einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten. Zusätzlich gewährt Ihnen die Arbeitsagentur 300 Euro pro Monat, die der sozialen Absicherung dienen soll. Die zweite Phase sieht weitere neun Monate vor, in denen Sie 300 Euro pro Monat erhalten können, wenn eine hauptberufliche Geschäftsaktivität festgestellt werden kann. Hierzu ist allerdings ein zweiter Antrag notwendig.

Wer hat generell Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur?

Sie haben Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss, wenn Sie einen mindestens 150 Tage geltenden Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Generell muss die Existenzgründung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen. Ein Nachweis über Ihre persönlichen Kompetenzen muss Ihnen die Eignung für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit bescheinigen. Werden diese Nachweise nicht oder unvollständig erbracht, wird automatisch der Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt. Darüber hinaus müssen Sie der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung von einer fachkundigen Stelle bestätigen lassen. Diese können beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Fachverbände sein.

Wichtig ist, dass der Antrag vor der Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen muss. Andernfalls wird Ihr Antrag auf Existenzgründerzuschuss abgelehnt.

Warum wird der Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt?

Der Existenzgründerzuschuss kann von der Arbeitsagentur abgelehnt werden, wenn diese die fundierte Vermutung hat, dass das Geschäftsmodell nicht zukunftsfähig oder erfolgsversprechend ist. Liegt der Existenzgründung ein zu komplexes und kompliziertes Geschäftsmodell zu Grunde, kann dies ebenfalls zur Ablehnung des Antrags führen. Ebenfalls wird der Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt, wenn die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Gründung nicht ausreichen.

Beachten Sie aber: Auch bei persönlicher Eignung und einem tragfähigen Businessplan kann der Zuschuss trotzdem abgelehnt werden, da dies sich um eine Ermessungsleistung handelt. Häufig lässt sich dies bereits nach dem ersten Gespräch mit Ihrer Sachbearbeiterin herausfinden. Hilfestellungen können hier beispielsweise so genannte Gründercoachs leisten, die die Stolpersteine bei den Gründergesprächen kennen.

Was können Sie machen, wenn Ihr Antrag auf Existenzgründerzuschuss abgelehnt wurde?

Sollte Ihr Antrag auf Existenzgründerzuschuss abgelehnt werden da Ihnen fehlende Kompetenzen vorgeworfen werden, liegt es nun an Ihnen, Ihren guten und vor allem ernsthaften Willen zu bekunden. Bilden Sie sich beispielsweise gezielt weiter oder besuchen Sie einen gründungsrelevanten Kurs an der Volkshochschule.

Sie sollten selbst nach einer mündlich erteilten Absage unbedingt auf eine Schriftliche bestehen, um formgetreu Widerspruch einlegen zu können. Dies gewährt Ihnen Zeit, die Begründung die zur Ablehnung des Antrages geführt hat, zu widerlegen. Suchen Sie hier unbedingt den persönlichen Kontakt mit den Mitarbeitern der Arbeitsagentur, um Missverständnisse zu umgehen und ganz genau zu erfragen, weshalb Ihr Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt wurde.

Wurde Ihr Antrag auf Existenzgründerzuschuss abgelehnt und haben Sie Widerspruch eingelegt, wird dieser nun von einer anderen Abteilung bearbeitet und demnach erneut neutral geprüft.

Was sind Alternativen zum Gründerzuschuss der Arbeitsagentur?

Wird Ihr Antrag auf Existenzgründerzuschuss abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit den Bescheid zu widersprechen. Sollte dies auch kein Erfolg bringen, haben Sie noch weitere Alternativen zur Förderung.  Auf diversen Plattformen haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, auf Kredite von Privatpersonen zurückzugreifen. Die KfW-Förderbank gewährt ebenfalls Gründer- und Unternehmenskredite, die über die Hausbank beantragt werden können.

Wird der Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt, informieren Sie sich unbedingt über weitere Förderalternativen.

Diese Möglichkeiten haben Sie bei Ablehnung des Existenzgründerzuschusses!

Das Ziel der Arbeitsagentur ist es, Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu helfen. Wird Ihr Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt, fehlen in der Regel grundlegende Kompetenzen oder das Konzept verspricht keinen Erfolg. Haben Sie sich gewissenhaft und ordentlich auf Ihre Existenzgründung und das Gespräch mit der Arbeitsagentur vorbereitet, dürfte Ihrem Existenzgründerzuschuss nichts im Wege stehen. Wird Ihr Antrag auf Existenzgründung jedoch abgelehnt, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Neben dem Existenzgründerzuschuss der Arbeitsagentur gibt es noch weitere alternative Fördermöglichkeiten, die es lohnen, ebenfalls in Betracht zu ziehen. Wird Ihr Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur abgelehnt, sollten Sie sich z.B. über einen Unternehmenskredit informieren. Lesen Sie hier mehr über die Finanzierungsarten für eine Existenzgründung. Banken benötigen hier einen tragfähigen Businessplan und Sie müssen die persönlichen Kenntnisse für Ihre Selbständigkeit besitzen.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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