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Hausgeld bei Eigentumswohnungen – Welche Kosten erwarten Wohnungseigentümer?

Beitrag wurde aktualisiert am 08.01.2024
Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Ein Hausgeld bei Eigentumswohnungen, kann wie eine Nebenkosten-Vorauszahlung eines Wohnungseigentümers gesehen werden. Die wenigsten Käufer von Eigentumswohnungen bedenken dabei, dass neben dem Kaufpreis, auch noch andere Kosten einer Eigentumswohnung wie z.B. das Hausgeld fällig werden. Das ist eine monatliche Umlage, die Eigentümer bezahlen müssen. Grundsätzlich ist ein Hausgeld ein Vorschuss, den ein Eigentümer monatlich an den Verwalter der Immobilie bezahlt. Die Höhe des Hausgeldes richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche.

Was versteht man unter Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Das Wohnungseigentumsgesetz1 sieht vor, dass sämtliche Eigentümer, das sogenannte Gemeinschaftseigentum nutzen und somit auch die Lasten zusammen tragen. Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen, kann man demzufolge, als Anteile dieser Lasten bezeichnen. Das Hausgeld fasst alle anfallenden Betriebskosten und Verwaltungskosten einer Wohnanlage zusammen. Als Beispiel kann man beispielsweise die Kosten für die Treppenhausreinigung oder die Gartenpflege nennen. Aber auch die Abfallentsorgung oder generell die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Ebenfalls deckt das Hausgeld eine festgelegte Instandhaltungsrücklage ab. Wenn die Wohnanlage noch relativ neu ist, sind die Instandhaltungsrücklagen niedriger und somit auch die Höhe des Hausgeldes. Nach Jahren, wenn das Objekt älter ist, stellen sich meist Sanierungs- und Renovierungskosten ein, zudem erhöhen sich die Energiekosten. Damit beim Kauf einer Eigentumswohnung kein böses Ende nachkommt, sollte vorab darauf geachtet werden, wie hoch das Hausgeld bei Eigentumswohnungen ist.

Diese Kosten zählen zum Hausgeld

  • Abfallentsorgung,
  • Wasser und Abwasser,
  • Hausstrom,
  • Wohngebäudeversicherung,
  • Heizkosten für eine Zentralheizung,
  • Hausmeister
  • Fahrstuhlwartung,
  • Reinigung

Wie hoch ist das Hausgeld monatlich und wovon hängt es ab?

Die Kosten der Eigentumswohnung für die Hausgeld wird mit meistens 20 bis 30 % höher als die Nebenkosten-Abrechnung kalkuliert. Grundsätzlich umfasst das Hausgeld die Betriebskosten, die dem Mieter angerechnet werden. Was der Mieter unter Betriebskosten verstehen sollte, sind in der Betriebskostenverordnung § 1 festgehalten. Anfallende Kosten werden für Wasser, Heizung, Müllbeseitigung, Fahrstuhl, Hausmeister oder Schornsteinfeger berechnet. Daneben fallen auch die Verwaltungskosten, wie etwa Kontogebühren oder Verwalterhonorar an. Günstig ist ein Hausgeld, wenn der Eigentümer nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bezahlt. Bei dieser Hausgeldhöhe sollte aber hinterfragt werden, ob die Instandhaltungsrücklage ausreichend festgelegt wurde. In allermeisten Wohnungen beträgt der Quadratmeter zwischen 3,30 und 4 Euro.

Orientieren Sie sich an den Kostenspiegel für das Hausgeld

Laut Hausgeld-Kostenspiegel, werden zwischen 3,50 und 4,50 Euro fällig. Wird es höher berechnet, so sollte Vorsicht geboten sein. Oft sind Reparaturen fällig, deren Kosten nicht ausreichend angespart wurden. Wichtig für einen Eigentümer einer Eigentumswohnung ist es auch, sich die Versammlungsprotokolle der vergangenen Jahre anzusehen. So könnte eine Sonderumlage anfallen, die dem Eigentümer Kosten von mehreren tausend Euro bringt, die er dann auch noch kurzfristig bezahlen muss. Je nachdem in welcher Region die Eigentumswohnung steht, je nach Baujahr, Größe und Ausstattung, kann das Hausgeld variieren. Generell wird die Höhe des Hausgeldes vom Verwalter jedes Jahr neu in einem Wirtschaftsplan und Hausgeld-Kostenspiegel, aufgestellt. Dieser Wirtschaftsplan gibt Auskunft über die Prognose der Einnahmen und Ausgaben im darauffolgenden Jahr. Nachdem das Wirtschaftsjahr abgelaufen ist, muss der Verwalter das Hausgeld berechnen. Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen wird monatlich abgerechnet. Die Höhe des Hausgeldes ist also maßgeblich von den Einnahmen und Ausgaben des Gemeinschaftseigentums abhängig. Wurde in einem Jahr zu viel Hausgeld bezahlt, so erhalten Eigentümer die Differenz zurück. Das gleiche gilt, wenn zu wenig Hausgeld bezahlt wurde, dann muss die Differenz zurückbezahlt werden.

Kann das Hausgeld auf die Mieter umgelegt werden?

Das kann nur zum Teil geschehen. Umlagefähig sind Hausgeld bei Eigentumswohnungen nur solche Kosten, die einem Vermieter stets entstehen und die einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Eigentumswohnung gewährleisten. So können umlagefähige Kosten, die in der Betriebskostenverordnung zu finden sind, auf den Mieter umgelegt werden. Dazu zählen beispielsweise der Gemeinschaftsstrom, Putzdienst, Hausmeister, Fahrstuhlwartung, Gartenpflege. Damit diese Kosten aber auf den Mieter umgelegt werden können, muss die Umlage der Kosten im Mietvertrag aufgenommen sein.

Es gibt aber auch Kosten, die nicht umlagefähig sind. Das sind die Kosten, die nicht als Betriebskosten eingestuft werden.

Das können beispielsweise Kosten für bauliche Veränderungen sein, Instandsetzungsarbeiten, Kosten für Vorratskäufe, wie etwa Kauf von Heizöl oder auch Eigentümerbeiträge, wie etwa Anliegerbeiträge oder Straßen- oder Kanalbeiträge.

Hausgeld bei Eigentumswohnungen auch bei Leerstand?

Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen wird auch fällig, wenn die Wohnung leer steht. Wie man ja weiß, errechnet sich das monatliche Hausgeld aus dem Wirtschaftsplan des Verwalters. Der rechnet die Gemeinschaftskosten nach Verteilerschlüsseln auf alle Eigentümer um. Das bedeutet, zu den Kosten für eine Eigentumswohnung, kommen diese noch dazu.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz müssen Eigentümer beim Kauf einer Eigentumswohnung sogenanntes Hausgeld bezahlen. Oft liest man auch den Namen Wohngeld. Das aber sind öffentlich-rechtliche Mietzuschüsse, die im Grunde genommen nichts mit dem Hausgeld zu tun haben. Hausgeld bei Eigentumswohnungen sollte deshalb dem Begriff Wohngeld vorgezogen werden.

Der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld kann man so definieren:

  • Hausgeld ist Geld, das für die Pflege, Instandhaltung und Bewirtschaftung monatlich fällig wird.
  • Wohngeld ist eine soziale Leistung, die der Staat bezahlt. Es handelt sich dabei um einen Mietzuschuss.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung auf die Höhe des Hausgeldes achten

Wer sich für den Kauf einer Eigentumswohnung entschließt, der sollte neben dem Kaufpreis auch auf die Höhe des Hausgeldes achten. Sofern Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten wollen, können Sie nicht das komplette Hausgeld an den Vermieter umlegen. Auch das sollten Sie bei der Kalkulation beachten. So sind geringe Kosten für die Rendite von Vorteil, können aber auf lange Sicht einsinken.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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