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Lang ersehnte Corona-Lockerungen: Was sich jetzt ändert

Corona-Lockerungen

Nach vielen Wochen Lockdown und nur zögerlichen Lockerungen der Corona-Beschränkungen wurden am 6.05.2020 von den Regierungschefs der Länder und des Bundes hinreichende Änderungen vereinbart. Doch was genau wurde dort beschlossen und ab wann treten die Corona-Lockerungen in Kraft? Alle Informationen sowie die einzelnen Änderungen hier im Überblick.

Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab sofort Ländersache mit Notfallplan

Von nun an ist es den einzelnen Bundesländern überlassen, wie sie mit den Corona-Lockerungen umgehen. Die Bundesregierung hat damit die Verantwortung an die Länder abgegeben und ihnen einen gewissen Handlungsspielraum beim Umsetzen der Lockerungen eingeräumt.1

Jedoch gibt es hierbei auch einen Haken, denn es wurde zeitgleich eine Obergrenze für Neuinfektionen beschlossen. Werden in einem Landkreis innerhalb von 7 Tagen über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nachgewiesen, müssen die Lockerungen in diesem Landkreis entsprechend wieder zurück gefahren werden. Für die Umsetzung erneuter Alltagsbeschränkungen in gefährdeten Gebieten sind ab sofort die Bundesländer selbst verantwortlich. In gewissen Gebieten kann es daher unter Umständen erneute Beschränkungen geben, wenn die Obergrenzen nicht eingehalten werden können.

Die Einführung einer Obergrenze für einzelne Landkreise bietet den Bundesländern eine gewisse Flexibilität. Statt ein ganzes Bundesland praktisch lahmzulegen und damit flächendeckend wirtschaftliche Schäden zu erwirken, ist es nun möglich, einzelne Risikogebiete gesondert zu behandeln. So bleiben weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden für einen Großteil der Bevölkerung zunächst aus. Zudem hat sich bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass die Corona-Infektionen sich oft auf bestimmte Städte und Landkreise konzentrieren, andere Gegenden aber weitgehend verschont bleiben. Mit der Neuregelung ist es also möglich, dynamischer auf Fallzahlen zu reagieren und die Corona-Lockerungen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Die neuen Corona-Lockerungen im Überblick

Da die Lockerungen der Corona-Beschränkungen seit 6.05. in die Hand der Bundesländer abgegeben wurde, unterscheidet sich auch der Zeitpunkt, ab wann welche Lockerungen in Kraft treten von Bundesland zu Bundesland. Die Maskenpflicht gilt und der Abstand von 1,5 Meter gelten weiterhin. Es ist daher wichtig, die Entwicklungen im eigenen Bundesland in den nächsten Tagen zu verfolgen, bis die einzelnen Verordnungen beschlossen sind. Generell sind aber folgende Punkte vereinbart:

  • Allgemeine Kontaktbeschränkung bis 5. Juni, jedoch aufgelockert: Personen aus 2 getrennten Haushalten dürfen sich treffen. Die Bundesländer entwickeln jeweils separate Verordnungen. In Sachsen-Anhalt dürfen sich bis zu 5 Personen in der Öffentlichkeit treffen.
  • Mindestabstand und Maskenpflicht bleiben unberührt: Mindestens 1,5 Meter zur nächsten Person, Mundschutz ist weiterhin notwendig im öffentlichen Personenverkehr und beim Einkaufen.
  • Großveranstaltungen bleiben zunächst bis 31.08., in Berlin sogar bis 24.10., verboten und sind von den neuen Lockerungen der Corona-Beschränkungen daher unberührt.
  • Friseure, Museen oder Ausstellungen dürfen wieder öffnen, aber unter Einhaltung von Auflagen.
  • Spielplätze dürfen wieder öffnen.
  • Alten-, Pflegeheime und Kliniken: Das generelle Besuchsverbot ist aufgehoben. Der Besuch von einer festgelegten Person soll ab sofort möglich sein.
  • Alle Geschäfte dürfen öffnen, unabhängig von der Verkaufsfläche. Zutrittsbeschränkungen, das Vermeiden langer Warteschlangen und Hygiene-Maßnahmen müssen aber gewährleistet sein. Auch soll eine Obergrenze für Kunden abhängig von der Verkaufsfläche beschlossen werden.
  • Gastronomie und Tourismus: Möglicherweise können bereits ab dem 9.05. erste Gaststätten wieder öffnen. Auch Hotels, Ferienwohnungen u. Ä. dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Allerdings sind strenge Regeln geplant, welche von den Ländern selbst beschlossen werden.
  • Kultur: Kinos, Theater, Konzerthäuser und Opern sollen wieder öffnen können. Die nötigen Corona-Lockerungen werden in den nächsten Tagen von den Bundesländern erarbeitet. Hygieneregeln und die Einhaltung des Mindestabstands sind zur Öffnung Pflicht.
  • Schulen: Schrittweise soll allen Schülern eine Rückkehr bis zu den Sommerferien ermöglicht werden. Es ist zudem geplant, bis 29.05. an allen Schulen Teilzeit-Unterricht anzubieten.
  • Kinderbetreuung: Ab dem 11.05. soll es eine erweiterte Notbetreuung geben. Kinder, die besonderen, pädagogischen Förderbedarf haben, Sprachförderung benötigen oder in beengten Wohnverhältnissen leben, dürfen dann wieder betreut werden. Als beengt gilt eine Wohnung, wenn kein eigenes Kinderzimmer vorhanden ist. Für Alleinerziehende und Kindern aus schwierigen Wohnverhältnissen gelten diese Regelungen ebenfalls.
  • Breitensport: Auch das Training im Freizeit- und Breitensport ist wieder möglich, allerdings in Verbindung mit gewissen Hygienemaßnahmen. Fitnessstudios dürfen ebenfalls unter Einhaltung von Auflagen wieder öffnen.
  • Profifußball: In Form von Geisterspielen darf der Profifußball ab der zweiten Maihälfte wieder stattfinden.

Lockerungen sind individuell nach Bundesland geregelt

Wie bereits erwähnt, werden die einzelnen Bundesländer in den kommenden Tagen separate Verordnungen festlegen. Die hier genannten Corona-Lockerungen sind daher nur eine Übersicht über die allgemeinen Lockerungen der Corona-Beschränkungen, welche am 6.05. beschlossen wurden.

Tagesschau zur „Lockerung der Länder“ (Stand: 07.05.2020)

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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