Einlagensicherung – Wie sicher ist Ihr Geld im Fall einer Bankinsolvenz?
Spätestens die Finanzkrise im Jahr 2007 und zahlreiche Bankeninsolvenzen haben dazu beigetragen, den Sparer zu verunsichern. 2011 wurde die Einlagensicherung innerhalb der EU auf 100.000 EUR verdoppelt. Die Selbstbeteiligung in Höhe von 10% bei Kunden der insolventen Bank wurde abgeschafft. Doch ist das angelegte Geld wirklich gesichert?
Was ist eine Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung, auch Guthabensicherung genannt, ist ein Gläubigerschutz. In einer Bankenkrise soll er die Gläubiger vor dem Verlust ihres Bankguthabens bewahren.
Diese Form der Absicherung ist in Deutschland eine Art Schutzmechanismus. Gemäß den Fall, dass es zu einer Bankeninsolvenz, greift das System bestehend aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen.
Die gesetzliche Einlagensicherung für private Banken
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) sorgt im Bereich der privaten Banken für Sicherheit.
Bis zu 100 000 EUR werden pro Kunde und Bank durch die gesetzliche Regelung geschützt. Beschrieben ist dies in § 7 Absatz 2 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Hier steht auch, dass die Entschädigung mit einer Obergrenze von 100.000 EUR auch Ansprüche auf Zinsen umfasst. Der Anspruch besteht ab Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten. Im längsten Falle bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hiervon profitieren besonders Ehepaare, denn jedem Partner stehen 100.000 EUR zu. Also insgesamt 200.000 EUR.
Über die gesetzliche Einlagensicherung ist das Guthaben auf Ihrem Girokonto, dem Tagesgeldkonto, sowie Ihrem Sparbuch und Festgeld geschützt. Auch auf Ihren Namen lautende Namensschuldverschreibungen und Sparbriefe fallen unter den Einlagenschutz.
Aber Vorsicht: Nicht alle Institute unterliegen der deutschen Einlagensicherung!
Die freiwillige Einlagensicherung für private Banken
Über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus bieten viele Banken weitere Absicherungen an. In Deutschland sind das die Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V .Er wird von circa 160 Banken getragen.
Diese freiwillige Form der Absicherung berücksichtigt den Sockelbetrag der gesetzlichen Sicherung, geht aber weit darüber hinaus. Töchter ausländischer Bankinstitute schließen sich meistens der deutschen Einlagensicherung an.
Der Einlagensicherungsfonds schützt im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung auch sogenannte Nichtbankeinlagen. Beispielsweise das Guthaben von Versicherungen, öffentlichen Stellen und Kapitalgesellschaften.
Vorsicht: Wertpapiere sind durch Einlagensicherungsfonds nicht geschützt. Aufgabe der Bank ist es lediglich diese zu verwahren.
Die Einlagensicherung bei öffentlichen Banken
Auch für Kunden einer öffentlichen Bank beziehungsweise Sparkasse gibt es eine Absicherung des angelegten Geldes. Hier ist der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH zuständig. Einige dieser Institute sind zusätzlich Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Verbandes Öffentlicher Banken.
Bei Landesbanken, Sparkassen, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken ist es nochmal anders geregelt. Diese sind nicht Mitglied gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen. Sie arbeiten wiederum mit einer Institutssicherung. Dadurch entsteht eine gegenseitige Haftung der Mitglieder füreinander. Gerät beispielsweise eine Sparkasse in Schwierigkeiten, springen die anderen Sparkassen ein. So versuchen die Genossenschaftsbanken und Sparkassen Insolvenzen vorzubeugen.
Die Einlagensicherung bei ausländischen Banken
Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 EUR gilt in der gesamten Europäischen Union (EU). Auch für Länder wie Rumänien oder Portugal. Allerdings sind nicht alle Länder, die im Fall einer Bankeninsolvenz einspringen müssten, wirtschaftlich stark. Daher ist es unbedingt notwendig sich über die in Frage kommenden ausländischen Banken zu informieren. Sogenannte Länderratings und Bonitätseinschätzungen, ähnlich wie eine Bonitätsprüfung bei einer Person, können zur Einschätzung des Risikos abgefragt werden. Das Rating gibt an wie hoch beziehungsweise niedrig das Risiko des jeweiligen Staates ist. Als sicher eingestufte Länder sind unter anderem Deutschland, Niederlande und Luxemburg. Länder die eher schlecht abschneiden sind Bulgarien, Zypern und Portugal.
Einlagensicherung in Sonderfällen
In bestimmten Fällen ist die Deckungssumme höher als 100.000 EUR. In welchen Fällen genau, regelt § 8 Absatz 2 bis 4 des EinSiG. Dann beträgt die Deckungssumme bis zu 500.000 EUR . Sobald das Guthaben auf dem Konto mit einem besonderen Lebensereignis des Einzahlers verbunden ist, kann z.B. Folgende Ereignis zu Ausnahmen führen:
- Geburt
- Pflegebedürftigkeit
- Ruhestand
- Renteneintritt
- Immobilientransaktionen in Zusammenhang mit einer privat genutzten Wohnimmobilie
- Scheidung
- Kündigung
- Krankheit
- Tod
In diesen Fällen ist die gesetzliche Deckungssumme höher.
Welche Möglichkeiten haben Sie, um Ihr Geld abzusichern?
Der erste Schritt sollte immer sein die „richtige“ Bank auszuwählen. Wählen Sie keine Bank, die nicht dem deutschen oder einem vergleichbaren (Frankreich, Österreich) Einlagensicherungssystem angeschlossen ist.
Entscheiden Sie sich Ihr Geld in einer klassischen Bankeinlage wie einem Girokonto, Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder Sparbuch anzulegen. Das Risiko einer Bankinsolvenz kann immer vorkommen, allerdings sind Sie bis 100.000€ abgesichert. Hierfür wurde zwar die Einlagensicherung geschaffen, allerdings sollten Sie sich besonders bei ausländischen Bankinstituten genau über die Einlagensicherung und vor allem das Länderrating informieren. Verteilen Sie das Geld auf mehrere Konten (das kann bei der gleichen Bank sein oder sie legen sich Konten bei unterschiedlichen Bankinstituten an), denn besonders in Zeiten der Niedrigzinsen lohnt es sich kaum mit hohen Geldsummen auf hohe Zinserträge zu hoffen.
Mein Name ist Lutz Hegner. Seit 1991 bin ich als Geschäftsführer der Hegner & Möller GmbH täglich mit dem Thema FINANZEN beschäftigt und habe so das Glück, Interesse und Beruf verbinden zu können. Auf dem creditSUN Blog gebe ich gerne meine Expertise weiter und stehe als für Fragen im Bereich Finanzen gerne zur Verfügung.