Scheidungskosten im Überblick – Was kostet eine Scheidung?
Falls Sie in Trennung leben und die Scheidung bevorsteht, haben Sie sich vermutlich schon über die Scheidungskosten Gedanken gemacht. In diesem Ratgeber erhalten Sie Antworten auf diese Frage und bekommen Informationen über den Versorgungsausgleich. Außerdem erfahren Sie, was nach einer Trennung mit einem gemeinsamen Kredit passiert und ob die Scheidungskosten von der Steuer absetzbar ist.
Welche Kosten entstehen bei der Scheidung?
Die Höhe der Kosten kann nicht pauschal festgelegt werden. Sie sind eine Kombination aus
- Anwaltsgebühren,
- Gerichtskosten und
- Verfahrenswert
Der Verfahrenswert wiederum setzt sich aus Ihrem und dem Nettoeinkommen des Ex-Partners, dem Nettovermögen, der Anzahl Ihrer Rentenversicherung und der Kinder zusammen.
Um die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten, sollten Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung einigen. Die Kosten für eine Scheidung steigen in Abhängigkeit vom der Höhe des Konfliktpotenzials. Setzen Sie sich mit dem ehemaligen Partner zusammen und besprechen Sie die wichtigsten Punkte. Streitigkeiten sollten Sie möglichst außergerichtlich klären. Hier hilft ein Mediator. Dafür werden auch Gebühren fällig, diese sind allerdings günstiger als Streitigkeiten, die vor Gericht gehen.
Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich?
„Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.“1
Durch den Versorgungsausgleich wird geregelt, wie die Rentenanteile verteilt werden, wenn es zur Scheidung kommt. Er enthält alle Versorgungsanwartschaften, die später pro Monat ausgezahlt werden. Alle Arbeitnehmer zahlen monatliche Rentenbeiträge in die Rentenversicherung ein. Angestellte Arbeitnehmer müssen einen Teil des Bruttolohnes für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen Teil für alle Arbeitnehmer.
Freiberuflich tätige Menschen sind meist Mitglied in einer beruflichen Versorgungsversicherung, um später den Erhalt einer Rente zu garantieren. Hier werden ebenfalls monatliche Beiträge fällig.
Die Entscheidung, Kinder durch einen Elternteil zu versorgen, wird meist von beiden Partnern zusammen getroffen. Daher ist es nicht gerecht, dass der zu Hause gebliebene Ehegatte nach einer Scheidung benachteiligt wird, wenn es um die Rentenversicherung geht. Hier geht das Gesetz gegen die Ungerechtigkeit mit einem Versorgungsausgleich vor. Das bedeutet, dass der Ehepartner, der berufstätig geblieben ist und Rentenansprüche erworben hat, dem betreuenden Partner die Hälfte dieser Ansprüche abgeben muss. Damit werden die geringeren Ansprüche des anderen mit seinen ausgeglichen.
Was passiert mit einem gemeinsamen Kredit bei Trennung?
Nicht nur die Scheidungskosten, der Trennungsunterhalt und das Trennungsjahr müssen berücksichtigt werden, sondern auch, was mit gemeinsamen Krediten geschieht. Viele Ehepartner nehmen zusammen Kredite auf, weil die Zinsen auf diese Weise deutlich niedriger sind. Das kann allerdings bei einer Scheidung problematisch werden. Es gibt keine Haftung zu 50 Prozent für die Rückzahlung des Kredits. An wen sich Gläubiger im Falle einer Nichtbegleichung wenden, entscheiden diese selbst. Es ist zwar möglich, die Hälfte der Summe vom ehemaligen Partner zurückzufordern, doch ob er dies auch umsetzt, ist nicht gewährleistet.
Informieren Sie sich deshalb nicht nur über die Scheidungskosten, sondern klären Sie mit Ihrem Ex-Partner ab, wer für die Begleichung des Kredits zuständig ist. Das muss auch beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Wurde der Kredit für eine Immobilie aufgenommen, erhält der zahlende Ex-Partner diese, nachdem sie abbezahlt ist.
Falls es keinen Zugewinn gibt, der auf die Partner aufgeteilt werden soll oder kein Interesse an materiellen Gütern besteht, gestaltet sich das Unterfangen schwieriger. Daher sollten Sie mit dem ehemaligen Partner eine Umschuldung in Erwägung ziehen. Das bedeutet, dass beide Partner voneinander getrennt einen neuen Kredit aufnehmen. Das ehemalige gemeinsame Darlehen wird dabei zur Hälfte auf sie umgelegt.
- bei gemeinsamen Krediten ist eine Umschuldung sinnvoll
- diese sollte zu gleichen Teilen vorgenommen werden
- klären Sie rechtzeitig mit dem Ex-Partner ab, was mit dem Kredit geschieht
Sind Scheidungskosten von der Steuer absetzbar?
Scheidungskosten sind seit Januar 2013 nicht mehr steuerlich absetzbar. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Die Prozesskosten können abgesetzt werden, sofern die Aufwendungen die Existenz des steuerpflichtigen Partners in Gefahr geraten könnte. Es ist jedoch immer wieder davon zu hören, dass Richter Urteile im Sinne eines Steuerpflichtigen fällen.
Falls das Finanzamt dem Absetzen der Scheidungskosten nicht zustimmt, lohnt es sich möglicherweise für Sie, wenn Sie dem Bescheid widersprechen.
Das sollten Sie sich bei den Kosten der Scheidung merken!
Die Höhe der Scheidungskosten setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Das sind Anwalts- und Gerichtskosten, Nettogehalt der beiden Ex-Partner, Gesamtvermögen, Anzahl der Rentenversicherungen und der gemeinsamen Kinder. Im Versorgungsausgleich ist geregelt, wie die Rentenanteile an beide Partner ausgezahlt werden. Dabei soll eine Benachteiligung des Partners vermieden werden, der aufgrund der Kinderbetreuung nicht berufstätig sein und keine eigenen Rentenanteile erwerben konnte. Wenn in der Ehe gemeinsame Kredite aufgenommen wurden, lohnt es sich für die beiden Ex-Partner über eine Umschuldung zu gleichen Teilen nachzudenken. Scheidungskosten können seit Anfang des Jahres 2013 nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.
Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.