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Umschuldung bei Scheidung – So schützen Sie sich vor Überschuldung bei Trennung

Beitrag wurde aktualisiert am 16.09.2019
Umschuldung bei Scheidung

Schulden können jeden Menschen treffen – denn viele Leute nehmen im Laufe Ihres Lebens einen Kredit auf. Kompliziert wird es jedoch bei einer Trennung. Haben Sie einen Kredit gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner aufgenommen, obwohl Sie nicht über die Sache verfügen, kann es sein, dass Sie für die Abbezahlung zur Kasse gebeten werden. Wollen Sie einem solchen Szenario entgegenwirken, sollten Sie eine Umschuldung bei der Scheidung in Erwägung ziehen. So lässt sich ganz klar trennen, wen welche Schulden gehören.

Wer ist bei einer Scheidung für die Schulden verantwortlich?

Grundsätzlich haften Eheleute nicht für die Verschuldung des Partners. Dies gilt vor allem dann, wenn die Schulden schon vor der Ehe bestanden und ein etwaiges Darlehen nur von einer Person aufgenommen wurde. Einen großen Einfluss auf die Haftung hat auch ein Ehevertrag. Denn wurde in ihm eine Gütertrennung vereinbart, betreffen die Schulden lediglich die Person, die sie aufgenommen hat. Allerdings lässt es sich bei einer Trennung nicht immer genau definieren, wer für die Abbezahlung von Krediten verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Darlehen gemeinsam aufgenommen wurde. In diesem Fall kann sich eine Kreditumschuldung bei der Trennung als sinnvoll erweisen.

Wie ist bei gemeinsamen Schulden vorzugehen?

Haben Ehepartner einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, dann gestaltet sich die Situation ein wenig schwieriger. Oft lohnt es sich nämlich, einen Partner als zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen, da dadurch die Zinsen erheblich günstiger ausfallen. Bei einer Scheidung wird dies aber schnell zum Problem. Denn hierbei haftet nicht jeder für die Hälfte der Schuld. Vielmehr liegt es an den Gläubigern, an wen sie sich wenden, falls die Rückzahlungen nicht regelmäßig erfolgen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Hälfte des Gelds von Ihrem Ex-Partner zurückzufordern. Allerdings besteht keine Garantie, dass Sie dieses auch wirklich erhalten.

Darauf ist beim Besitz von Immobilien zu achten

Auch dann, wenn es um die Abzahlung von Immobilien geht, ist es schwer, eine Einigung zu finden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn beide Parteien am Haus interessiert sind oder niemand das Objekt behalten will. Doch selbst dann, wenn eine Einigung gefunden wird, kann es passieren, dass Ihr Partner seinen Teil der Schulden nicht bezahlt – letzten Endes werden dann Sie zur Kasse gebeten. Diesem Szenario können Sie mit einer Umschuldung bei der Scheidung aus dem Weg gehen.

Eine Umschuldung als Lösungsansatz bei Scheidung

Idealerweise wird bei der Scheidung geklärt, wer das aufgenommene Darlehen abbezahlt. Bei einem Zugewinnausgleich ist diese Bereitschaft natürlich zu berücksichtigen. Konkret heißt das, dass die Person, welche den Kredit für eine Immobilie abbezahlt, diese anschließend erhält. Schwieriger gestaltet sich die Angelegenheit, wenn kein Zugewinn zu verteilen ist oder wenn – wie bereits erwähnt – kein Interesse am materiellen Besitz besteht. Außerdem haben Sie niemals die Garantie, dass Ihr Ex-Partner seinen Teil der Schulden tatsächlich bezahlt – in diesem Fall könnten sich die Gläubiger wieder an Sie wenden. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, erweist sich die Umschuldung bei der Scheidung als sinnvoll. Im Rahmen der Umschuldung bei der Scheidung nehmen beide Partner einen neuen Ratenkredit auf. Die Höhe desselben entspricht der Hälfte Ihres alten Darlehens. Der gemeinsame Kredit wird so zurückgezahlt. Im Zuge dieser Umschuldung bei der Scheidung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent der restlichen Summe an. Allerdings wird diese zumeist durch die niedrigere Verzinsung des neuen Darlehens ausgeglichen.

Darum lohnt sich eine Umschuldung bei der Scheidung – das Wichtigste in Kürze:

  • durch eine Umschuldung bei der Scheidung teilen Sie sich die finanzielle Last
  • Sie schützen sich bei der Zahlungsunfähigkeit Ihres Ex-Partner vor der Forderung von Gläubigern
  • besteht kein Interesse am materiellen Besitz, erweist sich eine Umschuldung als gerechte Lösung
  • das neu aufgenommene Darlehen weist zumeist eine günstige Verzinsung auf

Bevor Sie eine Kreditumschuldung bei der Trennung in Angriff nehmen, sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. Nur mit der Unterstützung einer Fachkraft, finden Sie im Rahmen der Umschuldung bei der Scheidung einen Kredit mit günstigen Konditionen. Auch kann Ihnen ein Experte erklären, worauf Sie bei der Umschuldung bei der Scheidung achten müssen. Viele Berater bieten Ihnen zum Thema Umschuldung bei der Scheidung eine unverbindliche Beratung an. Besonders wenn viele Kredite vorliegen, ist eine Umschuldung besonders ratsam.

Fazit zur Umschuldung bei Trennung

Hat Ihr Partner in der Ehe Schulden angehäuft, müssen Sie nicht unbedingt dafür aufkommen. Von Vorteil ist es, wenn vor der Heirat ein Ehevertrag mit Gütertrennung aufgesetzt wurde. Doch auch dann, wenn auf einen solchen Vertrag verzichtet wurde, müssen Sie nicht in die Schuldenfalle tappen. Setzen Sie dafür einfach auf eine Kreditumschuldung bei der Trennung. Diesen Schritt sollten Sie auch dann machen, wenn aufgenommene Darlehen bei der Scheidung bereits aufgeteilt wurden – denn schließlich setzen Sie durch eine Vereinbarung mit dem Partner nicht die Rechte der Banken außer Kraft. Mit einer Umschuldung bei der Scheidung stellen Sie sicher, dass sich Gläubiger nicht an Sie wenden, wenn Ihr Partner zahlungsunfähig wird. Außerdem kann ein Umschuldungskredit bessere Konditionen bieten, da Sie vielleicht zu einem Zeitpunkt einen Kredit aufgenommen haben, wo die Zinsen höher waren. Die gemeinsame Aufnahme eines Kredits im Rahmen der Umschuldung bei der Scheidung bieten Ihnen also Sicherheit und kann sich bei guter Verzinsung als intelligente Strategie erweisen.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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