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Verwahrentgelt auf Ihr Bankguthaben – Wie lässt es sich vermeiden?

Verwahrentgelt

Ob Verwahrentgelt, Straf- oder Negativzinsen, viele Begriffe die einen identischen Umstand beschreiben: Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten werden nicht nur nicht mehr verzinst, sondern sogar mit Gebühren belegt. Mittlerweile erheben sehr viele Banken ab einem gewissen Bankguthaben eine jährliche Gebühr für das Aufbewahren Ihres Bankguthabens. Das ist bei jeder Bank unterschiedlich. Welche Möglichkeiten Sie haben, um diese Kosten zu umgehen und wie hoch sind aktuell das Verwahrentgelt auf das Guthaben?

Was ist ein Verwahrentgelt?

Im offiziellen Bankenjargon wird bewusst darauf verzichtet, die Begriffe Straf- oder Negativzinsen zu verwenden. Warum das so ist? Weil diese im deutschen Darlehensrecht nicht existieren. Zinsen sollen, so ist es im BGB festgehalten, nur die zahlen, die Schulden haben. Aus diesem Grund hat sich der Begriff Verwahrentgelt etabliert, der wesentlich allgemeiner einfach eine Gebührenstruktur bezeichnet, die sich prozentual am Guthaben bemisst.

Der neuartige Begriff macht deutlich, wie die Banken denken. So, wie Kunden für ein Schließfach zahlen müssen, sollen sie nun also auch für das Kapital bezahlen, das sie auf dem Konto bei der Bank „verwahren“. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht sicher, ob dieses Vorgehen rechtlich einwandfrei ist. Die deutsche Verbraucherzentrale weist im Zuge dessen darauf hin, dass viele Banken offiziellen Angaben nach weitaus mehr Erträge mit Verwahrentgelten erwirtschaften, als sie letztlich für die Einlagerung ihres Kapitals bei der EZB an „Strafzinsen“ zahlen. Für die Banken sind solche Gebühren also keinesfalls nur ein Ausgleich der anfallenden Kosten, sondern eine Möglichkeit weitere Umsätze und Gewinne zu erwirtschaften.

In der jüngeren Vergangenheit wurden Verwahrentgelte zusehends aggressiver genutzt. Nicht nur erheben diese zahlenmäßig immer mehr Banken, auch reduzieren sich die Freigrenzen. Für mediale Aufmerksamkeit sorgten jüngst die Änderungen am Preis- und Leistungsverzeichnis der comdirect. Die erheben für Bestandskunden ein Verwahrentgelt auf Beträge oberhalb der 100.000 Euro auf Giro- und Tagesgeldkonten in Höhe von 0,5 %. Für Neukunden, die ihr Kono ab dem 1. Juli 2021 eröffnet haben, fallen Gebühren sogar bereits ab Einlagen oberhalb von 50.000 Euro an. Mittlerweile gibt es allerdings auch Banken, die bereits bei deutlich kleineren Beträge bereits Gebühren verlangen.

Gründe für die neuen Verwahrentgelte bei Banken

Noch vor 10 und mehr Jahren sah das anders aus. Banken verzinsten Guthaben auf dem Tagesgeldkonto und teilweise auch auf dem Girokonto oder Sparbuch. Personen hatten damit also einen Anreiz, das Geld anzusparen und möglichst viel Guthaben auf der Bank zu horten. Mit dem Geld wurde dann gewirtschaftet oder es wurde für einen noch höheren Zinssatz verliehen. Es war demnach im Interesse der Bank, möglichst hohe Guthaben vorzuweisen, da sie an diesen mitverdienten.

Durch die Herabsenkung des Leitzinses, festgelegt von der Europäischen Zentralbank, hat sich das Bild gewandelt. Der bewegt sich mittlerweile ungefähr zwischen dem Nullpunkt oder sogar im negativen Bereich. Damit verdienen Banken nicht nur nichts mehr an den Guthaben, sie müssen für die Einlagerung dieser sogar Geld an die EZB überweisen. Die Verwahrung von Bankguthaben ist aus Bankensicht zu einem wenig lukrativen Geschäftszweig und stattdessen zu einem gewinnreduzierenden Kostentreiber geworden.

Was hat es mit der Verwahrentgeltvereinbarung auf sich?

Banken dürfen nicht einfach Gebühren erheben ohne die Zustimmung des Kunden. Das Rechtsmittel hierfür ist die sogenannte Verwahrentgeltvereinbarung, mit der insbesondere Kunden konfrontiert werden, die bereits ein Konto haben. Es ist der Bank nicht erlaubt, dieses einfach so umzustellen, dass plötzlich Strafgebühren anfallen.

Die Wahlmöglichkeit, dem einfach nicht zuzustimmen und dann nicht zahlen zu müssen, besteht in der Realität aber nicht wirklich. Wer der Verwahrentgeltvereinbarung und damit dem Verwahrentgelt nicht zustimmt, muss zwangsläufig damit rechnen, dass die Bank einfach das Konto einseitig kündigt. Dann würde nur der Gang zu einer anderen Bank bleiben, die höchstwahrscheinlich genauso ein Verwahrentgelt erhebt.

Verwahrentgelt fällt nur an, wenn das Guthaben über dem Freibetrag liegt

Die Freigrenzen beziehen sich auf das Kapital, das nicht von den Entgelten betroffen ist. Selbiges wird immer prozentual ab einem gewissen Betrag erhoben. Bei einer Freigrenze von beispielsweise 100.000 Euro sind eben jene 100.000 also von Gebühren befreit. Wer 105.000 Euro auf seinem Konto hat, zahlt dann nur die prozentualen Gebühren auf die 5.000 Euro, die über die Freigrenze hinausgehen. Ebenso wie der Prozentsatz für das Verwahrentgelt, unterscheiden sich zwischen den Banken die Freigrenzen.

Gibt es eine Möglichkeit, um diese Kosten zu umgehen?

Die Entgelte beziehen sich auf das Guthaben wie beispielsweise Sparbuch, Girokonto oder Tagesgeldkonto. Nicht aber auf Sondervermögen, wie es beispielsweise das Depot ist. Eine Möglichkeit wäre also das Geld anzulegen, zum Beispiel in marktbreitgestreuten ETFs oder in Anleihen. Auf dieses investierte Kapital wird kein Verwahrentgelt erhoben. Ebenso ist denkbar, mehrere Bankverbindungen zu unterhalten und das nicht investierte Guthaben so aufzuteilen, dass bei keiner Bank die Freigrenze überschritten wird. Viele Banken erlauben eine kostenfreie Depot- oder Kontoführung, wenn regelmäßig investiert wird (zum Beispiel über Sparpläne) oder wenn regelmäßige Geldeingänge existieren.

Vorsicht vor Verkaufsgesprächen

Verbraucherzentralen warnen vor Verkaufsgesprächen von Banken, wo Kunden meist teure Anlageprodukte als Alternative aufgezeigt werden, um das Verwahrentgelt zu umgehen. An diesen Produkten mit teilweise horrenden Gebührenstrukturen verdienen aber vor allem die Bank und die Mitarbeiter, die diese gegen Provision vertreiben. Wenn Sie also von dem Verwahrentgelt betroffen sind, da Sie bei Ihrer Bank die Freigrenze überschritten haben, sollten Sie sich selber um Alternativen kümmern.

In der heutigen Zeit wird Sparen von Banken bestraft

Bankkunden müssen sich fortan intensiver mit ihrem Kapital beschäftigen. Es einfach auf Giro- oder Tagesgeldkonto liegen zu lassen, kann schon ab mittleren Summen zu einer teuren Angelegenheit werden. Wenn Sie dennoch Ihr Guthaben auf Bank „parken“ wollen, empfiehlt es sich ein zweites kostenloses Bankkonto zu eröffnen. Achten Sie hierbei auf die Freigrenzen. Noch sinnvoller ist die Investition in kostengünstige ETFs oder Aktien. Hier müssen Sie sich allerdings vorher damit beschäftigen, um Ihr Geld sinnvoll zu investieren. In der Regel können Sie bei dieser Anlagestrategie jährlich über 5% Rendite rechnen, je nach Risikobereitschaft. Damit verhindern Sie außerdem, dass die Inflation Ihr Geld mindert. Das investierte Geld liegt auf ein sogenanntes Depot, sodass Sie hier nicht mit einem Verwahrentgelt rechnen müssen.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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