Bürgschaft und die SCHUFA – Was passiert mit der SCHUFA vom Bürgen?
Eine Bürgschaft wird häufig von Familienmitgliedern gemacht, wo z.B. das Einkommen nicht ausreicht. Das kann sowohl bei der Anmietung einer Wohnung oder bei einer Immobilienfinanzierung sein. In diesen Fällen könnte sich der Gläubiger das Geld auch von dem Bürgen holen, wenn die eigentliche Person das Geld nicht mehr aufbringen kann. Der Bürge haftet demnach mitsamt allen Pflichten, für die von der zweiten Person aufgenommene Verbindlichkeit. Allein das ist ein hohes Risiko – zumal Bürgen auch noch die Auswirkungen auf ihren persönlichen SCHUFA-Eintrag berücksichtigen sollten. Wo der Zusammenhang zwischen Bürgschaft und die SCHUFA liegt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wann kommen Bürgschaften zum Einsatz?
In eine Bürgschaft sind immer mindestens drei Parteien involviert. Eine Person benötigt den Bürgen, zum Beispiel für einen Mietvertrag oder einen Kredit. Der Bürge selbst ist die Person, die gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der ersten Person haftet. Die dritte Partei ist zum Beispiel ein Vermieter oder ein Kreditgeber. In der Regel ist das nur dann notwendig, wenn ein ernstzunehmendes Risiko aus Sicht der dritten Partei besteht – zum Beispiel, wenn das Einkommen nicht sicher für die Miete ausreicht oder die Bonität des Kreditnehmers wie z.B. ein negativer SCHUFA-Eintrag schlecht ist. Hier würde der Vertragspartner davon ausgehen, dass die Person alleine die Rückzahlung nicht stemmen kann.
Welches Risiko verbirgt sich für einen Bürgen?
Generell fällt eine Bürgschaft daher nur an, wenn die finanzielle Situation der ersten Person (zum Beispiel des Kreditnehmers) nicht gut oder gar schlecht ist. Der Bürge ist also eine zusätzliche Sicherheit, denn er haftet fortan mit seinem eigenen Vermögen für die Schuld der anderen Partei. Kann diese die Miete oder die Kreditraten nicht zahlen, ist der Bürge quasi der zweite Mieter oder Kreditnehmer. Er verpflichtet sich mit seiner Bürgschaft dann einzuspringen und mit seinem eigenen Vermögen zu haften, also notfalls zu zahlen.
Wie bewertet die SCHUFA eine Bürgschaft?
Die SCHUFA ist eine Privatorganisation in Deutschland, folglich steht es ihr zunächst einmal völlig frei, wie sie die Auswirkungen einer Bürgschaft bewertet. Aus diesem Grund ist auch nie auszuschließen, dass die SCHUFA Neuanpassungen an ihrem eigenen Bewertungsmodell vornimmt.
Bekannt ist, dass die Bürgschaft im SCHUFA-Eintrag des Bürgen auftaucht. Eine Bürgschaft und die SCHUFA führen aber nicht zwangsläufig zu einem Negativeintrag. In der Regel erfolgt ein gesonderter Vermerk, dass diese Person (der Bürge) für die Verbindlichkeiten einer anderen Person gebürgt hat.
Nachteilig verhalten sich die Bürgschaft und die SCHUFA dennoch, denn diese Bürgschaft für die Verbindlichkeiten einer anderen Person kann sich negativ auf die Kreditwürdigkeit eines Bürgen auswirken. Für diesen wäre es fortan also schwieriger einen Kredit zu erhalten, selbst wenn seine eigene finanzielle Situation eigentlich dafür ausreichend wäre – sie wird durch die Bürgschaft aber negativ belastet, selbst wenn der Bürge zunächst einmal nicht tatsächlich für die gebürgte Person einspringen muss.
Warum Sie niemals eine Bürgschaft eingehen sollten
In der Praxis ist eine Bürgschaft für einen Kredit so, als hätten Sie den Kredit selbst aufgenommen. Mit dem Unterschied, dass Sie selbst die Kreditsumme gar nicht erhalten haben, sondern die Person, für die Sie bürgen. Sie erhalten also alle damit verbundenen Pflichten, aber keine Rechte – speziell nicht das der Auszahlung der Kreditsumme.
Ist die Person, für die Sie bürgten, nicht in der Lage den Kredit zurückzuzahlen, müssen Sie als effektiver zweiter Kreditnehmer aushelfen. Davon können Sie, ist die Bürgschaft einmal rechtskräftig, normalerweise nicht von zurücktreten. Sie gehen damit also unter Umständen ein enormes, langfristiges Risiko ein. Mehr als das „gute Wort“ des Gebürgten haben Sie als Sicherheit nicht. Schlimmstenfalls könnte ein Kreditausfall des Kreditnehmers zu erheblichen finanziellen Konsequenzen für Sie selbst führen.
Und da wäre dann noch die Bürgschaft und die SCHUFA: Indem Sie durch die Bürgschaft Ihre eigene Kreditwürdigkeit verschlechtern, berauben Sie sich selbst Ihrer Flexibilität. Benötigen Sie im Ernstfall tatsächlich einmal einen Kredit, ist das wegen der schlechteren Bonität Ihrerseits dann eventuell nicht mehr möglich – und das nur, weil Sie parallel einmal eine Bürgschaft eingegangen sind.
Wann erlischt eine Bürgschaft?
Unter bestimmten Voraussetzungen verfällt die Bürgschaft. Das ist zum Beispiel in diesen Situationen der Fall:
- der Kreditnehmer hat seinen Kredit vollständig abgezahlt
- die Bürgschaft wird vor Gericht als ruinös bewertet und ist daher sittenwidrig
- die Hauptschuld wird an eine andere Person abgegeben, die Bürgschaft geht dann nicht automatisch über -> nur möglich, wenn der Kreditgeber zustimmt
- in bestimmten Erbschaftssituationen, wenn sich Erbe und Bürge überschneiden
- unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen ist eine Auflösung der Bürgschaft möglich
Die Bürgschaft und die SCHUFA verhalten sich ähnlich: Sobald die Bürgschaft erlischt, aus welchem Grund auch immer, wird der Eintrag in der SCHUFA entfernt. Empfehlenswert ist, sich dem genau zu vergewissern, indem Sie eine kostenlose Auskunft anfordern. Manchmal werden Einträge aus der SCHUFA nicht gelöscht, ohne dass die Betroffenen es überhaupt bemerken.
Wann es vielleicht doch sinnvoll sein kann, eine Bürgschaft zu hinterlegen
In vielen Fällen kommt es vor, dass Kinder zum Studieren in eine andere Stadt ziehen. Häufig reicht das Einkommen nicht aus, damit der Vermieter die Zusage gibt. Deshalb kann es in diesen Fällen sinnvoll sein, eine Bürgschaft für die Kinder mitzugeben. Bei einer Wohnungsanmietung mit Bürgschaft wird es normalerweise nicht der SCHUFA gemeldet. Bei einem Kredit über eine Bank sollten Sie eher auf eine Bürgschaft verzichten, da diese immer der SCHUFA gemeldet wird. Eine Bürgschaft ist ein enormes Risiko, das die meisten Personen überhaupt nur für die enge Verwandtschaft in Betracht ziehen – und das aus gutem Grund. Die Bürgschaft und die SCHUFA sorgen für zusätzliche Nachteile, da sich trotz des Verzichts auf einen Negativeintrag die Bonität des Bürgen verschlechtert. Dieser hat zudem immer das Risiko, für potentiell hohe finanzielle Ausfälle des Gebürgten eintreten zu müssen. Außerdem kann der Bürge durch die Eintragung der Bürgschaft nur sehr schwer Kredite aufnehmen.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.