Doppelter Schufa-Eintrag unzulässig – Sind Sie auch davon betroffen?
Ein doppelter Schufa-Eintrag kommt in der Praxis häufiger vor als man denkt. Allerdings ist es für den Vertragspartner irreführend, dass die gleiche Forderung zweimal in der SCHUFA steht. Das könnte zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit führen. Wie können doppelte Einträge in der SCHUFA entstehen und welche Möglichkeiten haben Sie, um diesen Schufa-Eintrag zu löschen? Fakt ist, dass Sie sich dagegen wehren können und diese zusätzliche Beeinträchtigung Ihrer Bonität nicht akzeptieren müssen Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten und warum Sie sich keinesfalls damit abfinden brauchen.
Wie kann ein doppelter Schufa-Eintrag für eine Forderung entstehen?
Für Doppeleintragungen gibt es ganz unterschiedliche Ursachen. Melden zum Beispiel zwei Parteien eine identische Forderung, kann der Fehler einer doppelten Eintragung passieren. Sehr häufig kommt dieses Problem bei Krediten vor, da die Meldung von der Bank und vom beauftragten Inkassounternehmen vorgenommen wird. Aber auch IT-Probleme oder menschliche Fehler können vorliegen, wenn ein doppelter Schufa-Eintrag erfolgt. Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine bewusst ausgeführte böswillige Handlung. Die Schufa hat täglich mit zahlreichen Daten einer großen Menge an Bundesbürgern zu tun. Mit dem Anstieg der Datenmenge erhöht sich die Fehlerquote und es ist nicht auszuschließen, dass bei Ihnen ein doppelter Schufa-Eintrag vorgenommen wird.
Welche Auswirkungen haben doppelte Einträge in der SCHUFA?
Ein doppelter Schufa-Eintrag ist irreführend und vertragswidrig. Vor allem wenn es sich um einen negativen Schufa-Vermerk handelt, sind die Einschränkungen auf Ihre Bonität nicht zu unterschätzen. Laut eigenen Aussagen der SCHUFA soll eine Doppeleintragung keine Auswirkungen auf den Score und damit auf Ihre Vertrags- und Kreditwürdigkeit haben. Doch in der Praxis sieht es leider anders aus. Erkundigt sich ein potenzieller Vertragspartner über Sie bei der Schufa, wird er nur selten jeden Einzeleintrag überprüfen und die Doppelung feststellen. Das Risiko, dass Ihre Bonität anhand der Anzahl der Einträge bewertet wird ist groß. Um Verbraucher vor den Auswirkungen doppelter Einträge zu schützen, hat das Kammergericht Berlin am 07.03.2021 (26 U65/11) ein verbindliches Urteil erlassen. Doppeleinträge sind unzulässig und müssen sofort entfernt werden. Im dem Fall ging es um einen Kunden, der ein Konto bei der Postbank eröffnete und sich mit der Weitergabe seiner Daten an die Schufa bereiterklärte. Aus einer zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits getilgten Forderung ging ein doppelter Schufa-Eintrag hervor. Der Betroffene klagte und bekam in der zweiten Instanz vor dem KG Berlin recht. Auf Basis des Präzedenzfalls wurde die Frage der Zulässigkeit doppelter Schufa-Einträge geklärt und zu Gunsten des Klägers entschieden.
Was können Sie als Betroffener unternehmen?
Von einer doppelten Eintragung in der Schufa erfahren Sie meist, wenn Sie z.B. einen Kredit beantragen und diesen wegen eines doppelten Schufa-Eintrags abgelehnt wird. Deshalb ist es ratsam, einmal pro Jahr kostenlos Ihre Schufa-Auskunft einzuholen. Nur wenn Sie regelmäßig Ihre Schufa-Einträge prüfen, vermeiden Sie eine Beeinträchtigung Ihrer Bonität. Sollten Sie einen fehlerhaften Eintrag entdecken, können Sie die Löschung aus der Schufa beantragen und Ihren Schufa-Score verbessern. Bei Doppelungen, welche die Schufa auf Ihre Bitte hin nicht löscht, haben Sie das Recht auf das Gerichtsurteil zu verweisen und die Schufa anzumahnen, dass derartige Einträge vertragswidrig und unrechtmäßig sind. Die Grundlage aller Handlungen ist Ihre Übersicht, die Sie in Bezug auf Ihre Daten und Eintragungen bei der Schutzgemeinschaft zur Kreditsicherung haben. Fordern Sie Ihre jährliche kostenlose Auskunft an und prüfen, ob die Einträge mit den Ihnen bekannten Forderungen übereinstimmen.
Ein doppelter Schufa-Eintrag muss gelöscht werden
Weder Menschen noch die Technik sind frei von Fehlern. Es ist daher durchaus möglich, dass es in einigen Fällen zu doppelten Schufa-Einträgen kommt. Wenn Sie unsicher sind, ob sich in Ihren Daten nur gerechtfertigte Eintragungen befinden, fordern Sie die Auskunft an und verschaffen sich einen Überblick. Falsche, doppelt gemeldete und abgegoltene Einträge müssen gelöscht werden. Allerdings können Sie nicht davon ausgehen, dass die Schufa die Löschung automatisch vornimmt. Nur wenn Sie sich informieren, die Fristen abgegoltener Verbindlichkeiten kennen und auf doppelte Einträge achten, sind Sie handlungsfähig und können von Ihrem Recht der Löschung ohne vorherige Einschränkungen Gebrauch machen.