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Gewerbliche Nutzung von Wohneigentum – Private Immobilie gewerblich nutzen!

Beitrag wurde aktualisiert am 16.09.2019
gewerbliche Nutzung von Wohneigentum

Das stetig zunehmende Bestreben nach einem Ausgleich zwischen Beruf- und Privatleben, steigert automatisch das Interesse für die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum. Nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen über die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum nachdenken. Insbesondere der kurze Arbeitsweg bietet einen enormen Vorteil; jedoch auch die finanziellen, speziell steuerlichen Vergünstigungen liegen, deutlich auf der Hand. Dabei ist es natürlich Voraussetzung, dass Sie überhaupt eine eigene Immobilie besitzen oder in naher Zukunft ein Hauskauf in Betracht ziehen.

Grundlagen für die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum

In einem Wohngebiet, wo Sie Ihre private Immobilie gewerblich zu nutzen wollen, ist grundsätzlich ohne Einwilligung generell verboten. Dies ergibt sich daraus, dass Wohngebiete laut Deutschem Baurecht (BauNVO) einen besonders hohen Schutz bezüglich Belästigungen durch die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum genießen.

Demnach bezieht sich die erforderliche Baugenehmigung nicht nur auf die physische Beschaffenheit Ihrer Privatimmobilie, sondern viel mehr auf deren Nutzung. In erster Linie sollte Ihr Privateigentum also den Nutzen des Wohnens erfüllen.

Ein wesentlicher Unterschied besteht zuerst darin, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen oder kaufen wollen. Bei einer Eigentumswohnung haben Ihre Miteigentümer unter Umständen ein Mitspracherecht. Diese müssen Ihr Vorhaben, Ihre private Immobilie gewerblich zu nutzen, zustimmen (Eigentümerversammlung). Bei einem eigenen Haus hingegen profitieren Sie insbesondere von steuerrechtlichen Vorteilen durch die gewerbliche Nutzung Ihres Wohneigentums.

Freiberufliche Tätigkeiten sind von dem Verbot der gewerblichen Nutzung betroffen

Hier kann Ihnen die jeweilige Kommune unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis erteilen.

Berufe, welche generell ein privates Gewerbe in der privaten Immobilie anmelden dürfen, sind beispielsweise:

  • Tätigkeiten aus dem medizinischen Bereich (Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Masseure)
  • Tätigkeiten aus dem rechtswissenschaftlichen Bereich (Anwälte, Notare)
  • Tätigkeiten aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
  • Sowie Fotografen, Architekten, Versicherungen oder Autoren

Vorgaben für die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum

Demnach dürfen Sie Ihre private Immobilie dann gewerblich nutzen, wenn insbesondere folgende Regelungen beachtet werden:

  • Die Lärmbelästigung muss der einer reinen Wohnnutzung entsprechen
  • Vorgaben zu Emissionen jeglicher Art müssen beachtet werden
  • Die Frequenz der Kundenbesuche muss dem gewerblichen Nutzen gerecht werden und wird von Fall zu Fall bewertet
  • Verkehrsbehinderungen durch zu hohes Verkehrsaufkommen sowie fehlender Parkraum müssen vermieden werden
  • Das Aufstellen von Schildern und Ähnlichem muss gesondert genehmigt werden
  • Bauliche Veränderungen dürfen nur dann vorgenommen werden, solange ein Teil als Wohnraum bestehen bleibt
  • Je nach Gewerbe können außerdem z. B. Regelungen hinsichtlich Gesundheits- und Arbeitsschutz oder auch das Ordnungsamt zum Tragen kommen

Generell sollten Sie bei der gewerblichen Nutzung von Wohneigentum darauf achten, dass das Recht Ihrer Mitmenschen sowohl auf Privatsphäre, als auch in Bezug auf persönliche Belange gewahrt wird.

Steuerliche Vorteile für die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum

An diesem Punkt wird es für Sie besonders interessant, denn die private Immobilie gewerblich zu nutzen bringt einige steuerrechtliche Vorteile mit sich.

Zum einen können Sie den gewerblich genutzten Teil der Immobilie abschreiben und somit Ihren Betriebsgewinn deutlich reduzieren, da dieser dem Betriebsvermögen zugerechnet wird. Wenn Sie hingegen Mieträume für Ihr Gewerbe nutzen, entfällt diese steuerliche Zurechnung.

Zum anderen können Sie durch die Abrechnung der im Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung stehenden Betriebskosten außerdem die Einkommenssteuer mindern. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Strom, Wasser oder Heizung
  • Gebäudeversicherungen
  • Reparaturen
  • Anschaffungs- und Baukosten der privaten Immobilie

Diese Rechte haben Sie bei einer gewerblichen Nutzung Ihrer eigenen Immobilie

Der Weg zur gewerblichen Nutzung Ihrer Privatimmobilie lohnt sich für Sie vor allen Dingen, wenn Sie nicht nur nach besseren Arbeitsumständen streben, sondern vielmehr auch den finanziellen Vorteil im Auge haben.

Sobald Sie die ersten kleinen Hürden genommen haben, wird sich Ihre Investition in dieses Vorhaben langfristig für Sie auszahlen.

Abschließend ist es für Sie vielleicht auch interessant, ob sich das geplante Bauen einer privaten Immobilie zur gewerblichen Nutzung für Sie lohnt.

Nennenswerte Vorteile für die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum wären hier:

  • Sie sind nicht von steuerrechtlichen Änderungen betroffen
  • Steigende Mietpreise spielen für Sie keine Rolle
  • Ihre private Immobilie gewerblich zu nutzen, steigert den Wert des Unternehmens und mindern gleichzeitig Ihre Steuerlast

Zu guter Letzt sollten Sie auch nicht aus den Augen lassen, dass auch Zinsen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben zu den Betriebsinvestitionen zählen und somit für Sie ebenfalls steuerlich absetzbar sind.

Sollten Sie sich nun dafür entschieden haben, Ihre private Immobilie gewerblich zu nutzen, dann kann es durchaus von großem Vorteil sein, dass Sie sich an einen fachlich versierten Finanzierungspartner wenden.

Somit steht Ihrem Traum vom Arbeiten in den eigenen vier Wänden nichts mehr im Wege.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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