Sie befinden sich hier: Home / Blog / Geld anlegen / Insolvenz einer Aktiengesellschaft – Was bedeutet dies für die Aktionäre?

Insolvenz einer Aktiengesellschaft – Was bedeutet dies für die Aktionäre?

Beitrag wurde aktualisiert am 10.01.2024
Insolvenz einer Aktiengesellschaft

Ist eine Aktiengesellschaft überschuldet oder droht die Zahlungsunfähigkeit, ist der gesetzliche Vertreter der AG verpflichtet, sich an das zuständige Insolvenzgericht zu wenden. Im Fall der Insolvenzreife muss die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt werden. Das jüngste Beispiel ist die Überschuldung des Finanzdienstleisters Wirecard. Nach Bekanntwerden der Insolvenzreife musste Wirecard Insolvenzantrag stellen. Fraglich bleibt, was bei der Insolvenz einer Aktiengesellschaft auf die Aktionäre zukommt. Haben sie Mitbestimmungsrechte? Müssen sie für die Schulden des Unternehmens einstehen?

Was passiert bei einer Insolvenz mit den Aktien?

Nicht nur der Vorstand, sondern auch die Aktionäre, müssen bei der Insolvenz einer Aktiengesellschaft mit negativen Folgen rechnen.

Der Kurs der Wirecard-Aktie verlor seit Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit permanent an Wert. Steht nach dem Ablauf der Insolvenz eine Neuorganisation des Unternehmens an, könnten nach der Umwandlung neue Aktien ausgegeben werden. Den aktuellen Aktionären der Wirecard-Aktie droht in diesem Fall ein Totalverlust. Es sei denn, das neue Unternehmen unterbreitet den Aktionären der alten AG ein Angebot zur Übernahme der neuen Aktien. Überdies muss noch die Frage geklärt werden, ob die Aktionäre als Schuldner für die Verbindlichkeiten der AG haften müssen.

Findet sich kein neuer Investor, müssen die Firmenwerte bei der Insolvenz einer Aktiengesellschaft verkauft werden. Die Profiteure wären in diesem Fall zunächst die Kreditgeber. Diese werden zuerst aus dem Verkaufsvolumen bedient. Die Aktionäre müssen sich hinten anstellen.

Kauft ein anderes Unternehmen die insolvente AG auf, besteht die Möglichkeit, dass neue Aktien ausgegeben werden. Bei dieser Alternative der Insolvenz einer Aktiengesellschaft können die Aktionäre einen Teil ihrer Verluste ausgleichen. Für sie ändert sich sonst nichts, da sie die Aktionäre des neuen Unternehmens sind.

Dass eine komplette AG aufgekauft wird, kommt aber nur äußerst selten vor. Praxisrelevanter ist es, dass nur bestimmte Vermögenswerte aufgenommen werden. Auf diese Weise umgeht der Käufer, dass er auch für die Schulden der maroden Gesellschaft aufkommen muss. Die Aktionäre bleiben in diesem Fall auf ihren Verlusten sitzen.

Wie sollten Aktionäre bei einer Insolvenz reagieren?

Erfährt ein Aktionär von der Insolvenz einer Aktiengesellschaft, denkt er im ersten Moment an einen sofortigen Verkauf seiner Aktien. Die Aktieninhaber müssen aber auch beachten, dass ihre Aktien in diesem Moment praktisch wertlos sind und sie mit einem Verkauf einen Totalverlust erleiden.

Den Geldgebern steht es nach der Insolvenz einer Aktiengesellschaft nicht zu, ihre Forderungen gegenüber dem Vorstand geltend zu machen. Das liegt daran, dass Aktionäre rechtlich nicht die Stellung eines Gläubigers haben. Sie haben der AG kein Geld geliehen, sondern investiert. Wer auf Gewinn aus ist, muss auch einen Verlust einkalkulieren können. Den Aktionär trifft aber keine Nachschusspflicht. Obwohl der Aktionär rechtlich als Schuldner angesehen wird, muss er nicht für die Verbindlichkeiten der AG aufkommen.

Bei der Insolvenz einer Aktiengesellschaft hat der Aktionär auch kein Mitbestimmungsrecht. Ihm darf aber nicht die Möglichkeit verwehrt werden, die letzten Bilanzen zu analysieren und sich über die Werthaltigkeit der Vermögenswerte zu informieren. Darauf sollte ein Aktionär in keinem Fall verzichten. Ein sofortiger Verkauf der Aktien ist nicht empfehlenswert. Im besten Fall findet sich doch noch ein Investor, der die komplette AG übernimmt und dem Aktionär neue Aktien anbietet. Auch ist es möglich, dass sich das Unternehmen nach der Übernahme wieder erholt und der Aktienkurs wieder nach oben geht. Ist dies der Fall, kann der Totalverlust doch noch vermieden werden.

Wie ist das weitere Vorgehen nach der Insolvenz einer Aktiengesellschaft?

Mit dem Antrag auf Insolvenz einer Aktiengesellschaft wird die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens dokumentiert. Der Aktiengesellschaft stehen in diesem Moment keine liquiden Mittel zur Verfügung, um ihren aktuellen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Insolvenz einer Aktiengesellschaft macht deutlich, dass auch in absehbarer Zeit nicht mit einer Zahlungsfähigkeit zu rechnen ist. Dies bedeutet, dass auch zukünftige Rechnungen nicht beglichen werden können.

Von der Insolvenz des Unternehmens nicht betroffen ist der Handel mit den Aktien der AG. Solange die Aktiengesellschaft nicht endgültig liquidiert wurde, können die Wertpapiere des Unternehmens gekauft und verkauft werden. Empfehlenswert ist der Kauf von Wertpapieren eines maroden Unternehmens aber nur für Spekulanten. So ist es auch wohl bei der Wirecard-Aktie, die ihren hohen Kurs Zockern zu verdanken hat, die zu viel Geld haben. Vorsichtige Aktionäre sind jedoch darauf bedacht, dass sich ihr investiertes Kapital vermehrt. Aus diesem Grund sollte bei der Insolvenz einer Aktiengesellschaft von einem weiteren Aktienkauf abgesehen werden.

Verkaufen Sie Ihre Aktie nicht direkt nach der Insolvenzmeldung der Aktiengesellschaft!

Die Insolvenz einer Aktiengesellschaft hat Folgen für die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und für deren Aktionäre. Den Vorstand trifft die Verpflichtung, innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kenntnis der Überschuldung den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Wird die Frist versäumt, muss sich der Vorstand mit den Folgen einer Insolvenzverschleppung auseinandersetzen. Aktionäre werden als Schuldner und nicht als Gläubiger behandelt. Sie haben kein Mitbestimmungsrecht und können keine Rechte einfordern. Aus der Insolvenzmasse erhalten sie erst etwas, wenn alle Gläubiger befriedigt sind. Sie müssen aber nicht für die Schulden des Unternehmens aufkommen. Von einem Verkauf der Aktien ist in diesem Zeitpunkt abzusehen, da die Wertpapiere wertlos sind.

Mein Name ist Jörg Fockenbrock. Ich schreibe Texte und Bücher. Meine Freizeit verbringe ich am liebsten an der frischen Luft. Ich liebe weite Wanderungen und treffe mich gerne mit  Freunden und Bekannten. Als freiberuflicher Autor schreibe ich für creditSUN leidenschaftlich gerne Texte über alle möglichen Wirtschafts- und Finanzthemen.

Kategorien