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Sie haben eine Immobilie geerbt? – Auf diese Stolpersteine können Sie treffen!

Beitrag wurde aktualisiert am 10.01.2024
Immobilie geerbt

Ein Haus erben kann Freud und Leid bedeuten. Wenn sich das Haus in einem guten Zustand befindet und unbelastet ist, kann die Immobilie eine hervorragende Kapitalanlage sein. Besonders die Aussicht auf gute Renditen ist besonders interessant. Im unglücklichen Fall, dass der Erblasser Verbindlichkeiten hat und umfangreiche Sanierungen und Modernisierungen vorgenommen werden müssen, sollten Sie sich ganz genau überlegen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen. Was Sie beachten sollten, falls Sie eine Immobilie geerbt haben, erfahren Sie hier.

Verpflichtungen, die auf Sie als neuer Eigentümer zukommen!

Haben Sie ein Haus geerbt und treten das Erbe an, gehört Ihnen nach der Abwicklung der Formalitäten nicht nur das Haus, sondern auch alle Verpflichtungen, die der Erblasser zu erfüllen hat. Erbengemeinschaften, die eine Immobilie geerbt haben, müssen gemeinsam entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll. Hat der Erblasser von dem Sie die Immobilie geerbt haben Verbindlichkeiten wie z.B.

  • bei Banken,
  • Finanzämtern
  • und anderen Personen oder Institutionen

übernehmen Sie als Erbe diese Schulden. Die Pflicht, ein marodes Haus zu sanieren und zu modernisieren geht in gleichem Maß auf Sie über. Nicht zu vergessen sind notwendige Versicherungen, wie die Gebäudehaftpflicht. Falls Sie eine Immobilie geerbt haben, müssen Sie zusätzlich das Finanzamt im Hinterkopf behalten. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Immobilie ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Verträge mit Versorgern, wie Strom, Telefon und anderen müssen unter Umständen gekündigt und geändert werden, falls Sie ein Haus erben.

Haben Sie sich entschieden, das Erbe anzunehmen, muss ein Erbschein beantragt werden. Mit dem Erbschein belegen Sie im Grundbuchamt, dass Sie der neue Eigentümer der Immobilie sind. Um diese Dinge sollten Sie sich kümmern, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben!

Vermögensauskunft und Wertermittlung

Falls Sie eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie sich vor Antritt der Erbschaft eine umfangreiche Vermögensauskunft beschaffen. Als Erbe haben Sie das Recht eine Bankauskunft über den Erblasser einzuholen. Anhand dieser Auskunft erkennen Sie Verbindlichkeiten, die Sie mit dem Erbe übernehmen. Ein Blick in das Grundbuch zeigt Ihnen, ob auf dem Haus Hypotheken lasten und ob bei Antritt des Erbes Dinge wie Erbpachten und ähnliches auf Sie zukommen. Um abschätzen zu können, ob Sie sich die Immobilie leisten können, ist es ratsam, den Wert ermitteln zu lassen. Ungefähre Schätzungen kann Ihnen ein Makler mitteilen. Für genauere Angaben ist die Einholung eines Gutachtens zu empfehlen. Stellt sich im Zuge dieser Nachforschungen raus, dass die Immobilie, die geerbt wurde mehr Kosten als Nutzen verursachen würde, sollten Sie überlegen, das Erbe auszuschlagen.

Was wollen Sie mit der Immobilie machen, falls Sie das Erbe annehmen?

  • Vermieten
  • Verkaufen
  • oder die Immobilie selber nutzen?

Sie sollten sich vorab genau diese Fragen stellen, um zu entscheiden, ob Sie die geerbte Immobilie annehmen wollen.

Die Ermittlung der Erbschaftssteuer

Alle Vermögenswerte, deren Erbe Sie antreten, unterliegen der Erbschaftssteuer. Haben Sie ausschließlich die Immobilie geerbt und kennen Sie deren Wert, lässt sich die Höhe der Steuer gut abschätzen. Nahe Verwandte, zum Beispiel die Kinder eines Erblassers, haben höhere Freibeträge, die bei der Berechnung der Erbschaftssteuer zur Verfügung stehen. Ein Steuerberater wird Sie bei diesen Belangen unterstützen und die bestmögliche Lösung finden.

Erbengemeinschaften

Hat eine Erbengemeinschaft das Haus geerbt, müssen sich die Erben gemeinsam entscheiden, was mit der Immobilie geschieht. Ein Alleingang beim Verkauf, bei der Vermietung und der Sanierung von einem Erbnehmer ist nicht möglich. Unter Umständen kommt es für Sie in Betracht, die Erbengemeinschaft auszuzahlen.

Erbschein beantragen

Ist der Entschluss gefallen, das geerbte Haus zu übernehmen, muss ein Erbschein beantragt werden. Begleitet Sie während des Erbverfahrens ein Notar, wird dieser Ihnen diese Aufgabe abnehmen. Wer einen Erbschein beantragt, nimmt das Erbe an. Wollen Sie die Immobilie, die geerbt wurde nicht übernehmen, beantragen Sie auf keinen Erbschein und schlagen das Erbe aus.

Sie haben sechs Wochen ab Kenntnisnahme die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Verpassen Sie die Frist, gelten Sie automatisch als Erbe aller Verpflichtungen und Verbindlichkeiten.

Eintrag in Grundbuchamt

Nehmen Sie die Immobile als Erbe an, müssen Sie mit dem Erbschein zum Grundbuchamt und den Grundbucheintrag ändern. Ab diesen Zeitpunkt sind Sie Eigentümer der Immobilie.

Versicherungen, und Versorger

Mit Eintrag beim Grundbuchamt haben Sie die Immobilie, die geerbt wurde, übernommen. Stellen Sie sicher, dass Sie notwendige Versicherungsverträge und Versorgungsverträge geändert haben.

Das sollten Sie wissen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben!

Sie sollten erst einmal herausfinden, ob die Immobilie in einem guten Zustand ist. Das erspart Ihnen später eine Menge Geld und Zeit. Außerdem sollten Sie anhand einer Vermögensauskunft prüfen, ob Verbindlichkeiten vorliegen. Lassen Sie außerdem von einem Gutachter den Wert der Immobilie abschätzen. Sie haben insgesamt sechs Wochen dafür Zeit, um alle Informationen einzuholen, um noch rechtzeitig das Erbe auszuschlagen. Wofür wollen Sie die Immobilie nutzen? Wollen Sie das Haus verkaufen, sollten Sie alle Kosten einberechnen wie z.B. Modernisierungskosten oder Maklergebühren. Wägen Sie hier genau ab, was Sinn für Sie macht, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben!

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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