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Kreditkartenbetrug rechtzeitig bemerken und richtig reagieren

Beitrag wurde aktualisiert am 22.04.2020
Kreditkartenbetrug

Kreditkarten sind ein immer beliebteres bargeldloses Zahlungsmittel. Unter anderem werden sie immer häufiger beim Kauf im Internet verwendet. Doch mit der Häufigkeit der Nutzung steigt auch das Risiko von Kreditkartenbetrug. Laut unterschiedlichen Schätzungen liegt der jährlich damit verursachte Schaden bei mehr als 1,3 Milliarden Euro. Dabei sollten Sie bedenken, dass es unterschiedliche Formen von Kreditkartenbetrug gibt, auf die Sie jeweils unterschiedlich reagieren müssen.

Die unterschiedlichen Arten von Kreditbetrug

  1. Um mit einer Kreditkarte betrügen zu können, muss diese den Betrügern gar nicht direkt vorliegen. Für Einkäufe damit reichen nämlich die Basisdaten der Karte aus. Doch es bleibt dabei, dass der Kartendiebstahl eine der häufigsten Formen ist, wenn ein Kreditkartenbetrug vorliegt. Immerhin sind viele Karten nur mit einer Unterschrift abgesichert, womit sie sofort nach dem Diebstahl zum Einkaufen verwendet werden kann.
  2. Eine weitere Form wie Kreditkartenbetrug stattfinden kann, ist durch elektronischen Datenklau. Grundsätzlich ist es ja so, dass Sie bei einem Einkauf im Internet Ihre persönlichen Kreditkartendaten übertragen müssen. Betrügern reicht es dabei aus, wenn sie über
    • die Kartennummer
    • den Namen des Inhabers der Karte sowie
    • die Prüfziffer der Karte

    verfügen, um sie sofort unbefugt nutzen zu können.

  1. Die dritte Möglichkeit, wie ein Kreditkartenbetrug stattfinden kann, ist der Datendiebstahl bei Kreditkartenanbietern oder Online-Händlern. In diesem Fall können es Hacker oder Betrügerbanden schaffen, Kreditkarten in großem Umfang zu stehlen und widerrechtlich zu nutzen. Damit ist klar, dass eine Kreditkarte niemals zu 100 Prozent sicher ist, weshalb Sie einen Kreditkartenbetrug immer bedenken sollten.

Die richtige Vorgehensweise bei einem Kreditkartenbetrug – Was tun bei Kreditkartenverlust?

Sie sollten bei einem Kreditkartenbetrug umgehend reagieren. Nur dann können Sie größeren Schaden noch abwenden. In einem ersten Schritt ist es notwendig, sofort die Bank über den Diebstahl oder Verlust zu informieren und eine Sperre des Kontos zu beantragen.

Die kostenlose Rufnummer dafür lautet 116 116 und gilt weltweit bzw. auch rund um die Uhr.

In der Folge gilt es die Kartenumsätze und regelmäßigen Abrechnungen Ihres Kontos zu prüfen. Stellen Sie Abweichungen fest, müssen Sie Schäden sofort reklamieren oder missbräuchliche Abbuchungen umgehend bei Ihrem Finanzinstitut melden. Damit können Sie vermeiden, dass Sie für den Kreditkartenbetrug selbst haften müssen. Ratsam ist es auch, dass Sie den Kreditkartenverlust bei der Polizei melden und Anzeige erstatten. Auf der offiziellen Seite der Polizei finden Sie zum Thema Zahlungskartenbetrug weitere Informationen.

Dies kann für die Bank als Beweis gelten, dass Sie Ihr Geld erstattet bekommen. Im letzten Schritt ist zu empfehlen, wenn Sie sich die Frage stellen:  „Was tun bei Kreditkartenverlust“, alles genau zu dokumentieren und festzuhalten. Zu diesen individuellen Details zählt

  • das genaue Datum,
  • wann Ihre Karte gestohlen oder verloren wurde und
  • wann Sie die Sperre veranlasst haben.

Gebühren für die Sperrung bei Kreditkartenbetrug ist unzulässig

Bedenken Sie, dass Banken und Kreditkartenanbieter für eine Sperre Ihrer Karte keine Gebühren verlangen dürfen. Dies gründet auf § 675 ff Absatz 4 des BGB, also des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2015 dürfen Anbieter von Kreditkarten bzw. Banken auch keinerlei Gebühr für eine Ersatzkarte verlangen.

Rechtzeitige Reklamation bei Kreditkartenbetrug ist wichtig

Beim Thema „Was tun bei Kreditkartenverlust“ geht es auch um das Thema Reklamation. Diese sollte so früh wie möglich erfolgen, spätestens jedoch, wenn Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung oder den Kontobewegungen Unregelmäßigkeiten entdecken. Wird Ihr Konto mit einer ungerechtfertigten Abbuchung belastet, haben Sie ab dessen konkreten Zeitpunkt acht Wochen Zeit für die Reklamation. Wichtig ist, dass Sie immer schriftlich reklamieren. Viele Banken bieten dazu ein eigenes Formular an, das Sie einfach ausfüllen und die reklamierten Beträge begründen sollen. Sofern Sie Kartenumsätze reklamieren, die Sie nachweislich nicht selbst getätigt haben, muss der Kartenanbieter diese erstatten.

Die Frage der Haftung bei Kreditkartenmissbrauch ist klar geregelt

Ist es zu einem Kreditkartenbetrug gekommen und wurde z.B. ein Kredit beantragt, kann es zu unterschiedlichen Haftungsmöglichkeiten kommen. Grundsätzlich ist seitens des Gesetzgebers eine maximale Haftung in der Höhe von 150,00 Euro für Sie als Karteninhaber vorgeschrieben. Diese tritt dann ein, wenn Ihre Karte gestohlen oder missbräuchlich verwendet wurde. Festgelegt ist diese Regelung im § 675v des BGB. Wann Sie als Kartenbesitzer für eine verlorene Karte oder für Kreditkartenbetrug selbst haften, können Sie in den individuellen AGBs Ihres Kartenanbieters nachlesen.

Beachten Sie allerdings, dass Sie bei grob fahrlässigem Verhalten oder vorsätzlichem Handeln selbst für Ihre Verluste, die bei Diebstahl oder Kreditkartenbetrug entstehen, haften müssen.

Dies betrifft die komplette Höhe des entstandenen Schadens. Von grober Fahrlässigkeit ist dann die Rede, wenn Sie zum Beispiel den Verlust der Karte oder den Betrug nicht rasch an das Kreditinstitut melden. Auch die Aufbewahrung von PIN und Kreditkarte am gleichen Ort, zum Beispiel im Portemonnaie, wird als Vorsatz eingestuft und hat zur Folge, dass die Bank keinerlei Haftung übernimmt.

Wichtige Vorsichtsmaßnahmen, um Betrug mit Kreditkarten zu verhindern

Sie können durch Ihr Verhalten einiges dazu beitragen, dass es gar nicht erst zu einem Diebstahl oder zu einer missbräuchlichen Verwendung Ihrer Kreditkartendaten kommt. Dazu zählt, dass Sie Ihre Kontoauszüge niemals einfach so in den Papiermüll werfen sollten. Geben Sie sie in den Aktenvernichter oder zerreißen Sie die Blätter. Außerdem sollten Sie sich einen „Kreditkartenschutzhülle“ kaufen, damit die Betrüger keine Chance haben, um Ihre Kreditkarte abzuscannen und auszulesen. Achten Sie auch beim Online-Shopping darauf, dass Sie bei einem seriösen Shop einkaufen.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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