Sie befinden sich hier: Home / Blog / Finanzwelt / Gemeinschaftskonto – Wann lohnt es sich, ein Haushaltskonto zu eröffnen?

Gemeinschaftskonto – Wann lohnt es sich, ein Haushaltskonto zu eröffnen?

Beitrag wurde aktualisiert am 17.03.2020
Gemeinschaftskonto

Wenn Menschen zusammenziehen und ihr Leben auf Dauer miteinander teilen wollen, stellt sich die Frage nach einem Gemeinschaftskonto. Ein gemeinsames Bankkonto hilft, die gemeinschaftlichen Kosten für Miete, Strom oder Einkauf im Blick zu behalten und einfacher zu teilen. Ein Haushaltskonto kann außerdem Streitigkeiten wegen den Finanzen vermeiden. Was Sie alles dazu wissen sollten und was ein Gemeinschaftskonto kostet, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was versteht man unter einem Gemeinschaftskonto?

Wenn Sie als Paar zusammenziehen oder Sie eine Wohngemeinschaft gründen wollen, wird es Zeit, auch über eine gemeinsame Verwaltung der Finanzen nachzudenken. Um Kosten, an denen beide Partner gleichermaßen beteiligt sind, zu verwalten und zu organisieren, empfiehlt es sich, ein gemeinsames Konto für diese Ausgaben anzulegen. Das so genannte Gemeinschaftskonto wird von mehreren Personen eröffnet und kann auch von all diesen Personen bedient werden. Somit eignet es sich bspw. auch für junge Leute, die eine WG gründen. In der Regel besitzt bereits jede Person ein eigenes Girokonto. Sind beide bei demselben Bankinstitut, fällt die Wahl nicht schwer. Bei unterschiedlichen Bankinstituten sollten sich die Partner auf ein Institut einigen, bei dem das gemeinsame Konto angelegt wird.1

So wird das gemeinsame Bankkonto eröffnet

Damit das gemeinsame Konto für die gemeinsamen Ausgaben genutzt werden kann, muss es zunächst bei einem Bankinstitut der Wahl eröffnet werden und zwar gemeinsam. Angeboten wird dieser Kontotyp in zwei Varianten. Zum einen bieten die Banken das sogenannte Oder-Konto an, andererseits kann man sich auch für das Und-Konto entscheiden.

Voraussetzung für die Einrichtung ist ein gemeinsamer Antrag. Zwei Kontoinhaber bzw. alle Personen, die zukünftig über das neue Konto verfügen sollen, müssen bei der Eröffnung des Kontos genannt werden. Später müssen alle Personen den Kontoantrag unterschreiben.

Zur Kontoeröffnung sollten Sie sich, wenn Sie das gemeinsame Konto in einer Bankfiliale beantragen möchten, einen Termin geben lassen. Alle Personen sollten anwesend sein, damit das Konto auch so schnell wie möglich genutzt werden kann. Der Bankmitarbeiter wird für Sie alle Unterlagen ausfüllen und sich Ihre Personalausweise kopieren. Danach unterschreiben Sie die Formulare und das Konto wird eröffnet. In wenigen Tagen erhalten alle Antragspersonen eine EC-Karte und wenn beantragt, auch eine Kreditkarte.

Haushaltskonto eröffnen auch online möglich

Wenn Sie online das Konto eröffnen möchten, sollten sich auch alle Personen zusammenfinden. Das moderne Video Post Ident Verfahren macht es möglich, von zu Hause aus die Identifikation aller Personen, die auf das Konto angemeldet werden sollen, durchzuführen. Dazu füllen Sie online alle benötigten Formularfelder aus und klicken im Anschluss auf den Button Post Ident Verfahren. Ein Bankmitarbeiter schaltet sich per Videokonferenz dazu. Er führt Sie durch den Video Chat hindurch, für den alle Personen ihren Personalausweis bereithalten müssen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch ausdrucken und sich am Postschalter identifizieren lassen.

Vor- und Nachteile für das Gemeinschaftskonto

Für jeden Einzelnen, der das Gemeinschaftskonto mit beantragt hat, gelten die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keinen Hauptkontoinhaber, alle sind zu gleichen Teilen berechtigt. Und damit müssen sich auch alle an Vereinbarungen halten.

Auf ein gemeinsames Bankkonto zahlen bspw. alle Kontoinhaber die vereinbarten Beträge ein, die vom Gemeinschaftskonto bedient werden sollen. In der Regel werden die Fixkosten wie Miete oder Strom, Wasser, Telefon, usw. per Lastschrift eingezogen. Auch der gemeinsame Urlaub oder das Taschengeld für Ihr Kind kann über das Haushaltskonto bezahlt werden.

VorteileNachteile
Gleichberechtigte Kontoinhaber und Überblick der gemeinsamen FinanzenGemeinsame Haftung als Gesamtschuldner (ähnlich wie eine Bürgschaft)
Erleichtert das gemeinsame Sparen z.B. für den UrlaubBeim Oder-Konto kann einer der Kontoinhaber das Geld komplett abheben
Umwandlung von Oder-Konto in Und-Konto jederzeit möglichKeine Umwandlung in ein P-Konto möglich
Im Todesfall muss keine gerichtliche Verfügung beantragt werden
Keine Streitigkeiten über Finanzen mehr
Gebührenfrei bei vielen Direktbanken

Was ist der Unterschied zwischen Und-Konto und Oder-Konto?

Ein gemeines Bankkonto, wobei es egal ist, ob Sie es Gemeinschaftskonto oder Haushaltskonto nennen, kann als „Oder-Konto“ oder auch als „Und-Konto“ geführt werden. Führen Sie das Gemeinschaftskonto als „Oder-Konto“, haben zwei Kontoinhaber bzw. mehrere die freie Verfügung über das Guthaben und eine evtl. eingeräumte Kredite (Dispokredit).

Das „Und-Konto“ als Haushaltskonto zu führen ist eher die Ausnahme. Alle finanziellen Geschäfte können nur mit Zustimmung aller berechtigten Personen durchgeführt werden.

Was passiert bei Scheidung mit dem Gemeinschaftskonto bzw. bei Auflösung der Wohngemeinschaft?

Jedem der Kontoinhaber steht nach der Trennung die Hälfte bzw. der gleichmäßige Anteil dessen zu, was sich auf dem Gemeinschaftskonto bzw. Haushaltskonto an Guthaben befindet. Um das Haushaltskonto aufzulösen, müssen alle Kontoinhaber zustimmen. Eventuelle Schulden müssen zuvor zu gleichen Teilen von allen ausgeglichen werden.

Das gemeinsame Bankkonto kann Ärger ersparen

Ein Haushaltskonto birgt viele Vor- und Nachteile in sich. Die zukünftigen Kontoinhaber sollten vor Kontoeröffnung pro und contra genau abwägen. Sie behalten einen einfachen Überblick über die gemeinsamen Finanzen, doch die gemeinsame Haftung sollte stets bedacht werden. Außerdem ist das Thema Finanzen bei Paaren ein häufiges Streitthema. Ein gemeinsames Konto kann helfen, diese Unstimmigkeiten zu vermeiden und bringt mehr Klarheit z.B. bei Bezahlung der Miete, Strom und sonstigen Fixkosten.

1 Wikipedia zu Gemeinschaftskonto (Stand: 05.05.2019)

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

Kategorien