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Treuhandkonto – Wann wird ein solches Fremdgeldkonto benötigt?

Treuhandkonto

Für gewisse Lebensumstände und Situationen ist es manchmal notwendig, vom klassischen Bankkonto abzuweichen und ein Fremdgeldkonto einzurichten. Im folgenden Text erfahren Sie alles zum Thema Treuhandkonto, Treuhandvertrag und Anderkonto. Wir klären, was es mit diesen Begriffen auf sich hat und für welche Zwecke diese Konten eingesetzt werden können.

Was genau ist ein Treuhandkonto?

Bei einem Treuhandkonto nimmt der Kontoinhaber (auch Treuhänder genannt) lediglich eine administrative Position ein. Der eigentliche Besitzer des Geldes (Treugeber) beauftragt den Treuhänder mit der Verwaltung seines Vermögens, wobei er selber keine Verfügungsgewalt über das Konto an sich hat. Eröffnet werden kann diese spezielle Form von Konto von jeder Privatperson sowie von Anwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern.

So legen Sie mit dem Treuhandvertrag die Rahmenbedingungen fest

Da bei dieser Kontoform mehrere Personen beteiligt sind, müssen Sie das Treuhandkonto besonders gut absichern. Dafür werden bei Eröffnung zwei verschiedene Verträge benötigt. Ein Kontovertrag, der mit der Bank und dem Treuhänder geschlossen wird und ein Treuhandvertrag, den man zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber vereinbart. Dem Vertrag zwischen dem Kontoinhaber und dem Geldgeber ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da hier alle Rechte und Pflichten des Treuhänders geregelt werden und es sonst zu Missverständnissen zwischen den Parteien kommen kann. Auf folgende Punkte im Vertrag sollten sie besonders achten:

  • Namentliche Nennung des Treugebers und Treuhänders
  • Angabe, wie viel Vermögen auf dem Konto verwaltet werden soll
  • Beschreibung, wie das Vermögen verwaltet wird
  • Angaben zur Befristung des Vertrages und dessen Kündigung
  • Auflistung der Rechte des Treugebers
  • Auflistung der Pflichten des Treuhänders
  • Höhe der Vergütung des Treuhänders

Arten von Treuhandkonten

Ein Treuhandkonto kann offen oder verdeckt sein. Bei einem offenen Konto können Sie als Außenstehender sehen, dass es sich hier um ein Fremdgeldkonto handelt und wer der Treugeber und wer der Treuhänder ist. Im Gegensatz dazu steht das verdeckte Treuhandkonto. Hier haben Sie von außen keine Möglichkeit festzustellen, ob es sich um eine gesonderte Kontoform handelt, da nur der Kontoinhaber eingetragen wird. Diese Art von Konto ist für den Treugeber besonders risikobehaftet, da die Bank in Falle von Missbrauch durch den Treuhänder nicht haftet.

Wann wird ein solches Fremdgeldkonto eingesetzt?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wann die Einrichtung eines Fremdgeldkontos für sie sinnvoll sein kann. Häufig werden solche Konten bei Erbangelegenheiten eingesetzt, wenn z. B. der Erbe noch minderjährig ist oder die Erbschaft über einen gewissen Zeitraum stückweise ausgezahlt werden soll. Zudem nutzen viele Anbieter im Onlinehandel solche Konten, um einen sicheren Zahlungsverkehr zu gewährleisten. Weitere Einsatzmöglichkeiten finden Sie bei Privatinsolvenzen, beim Abzahlen von Krediten, wenn der Betrag an mehrere Kreditgeber zurückgezahlt wird oder bei unmündigen Personen, wo die Kontoverwaltung Familienangehörigen obliegt. Doch der häufigste Grund für die Einrichtung eines Treuhandkontos ist die Baufinanzierung. Hier übernimmt meist ein Notar die Aufgabe des Treuhänders, wobei der Treugeber der Verkäufer ist.

Das Anderkonto

Diese Form von Treuhandkonto finden Sie vor allem bei der Abwicklung von Immobilienverkäufen. Nur ein Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist berechtigt dazu, ein Anderkonten zu eröffnen und als Treuhänder zu fungieren. Wird eine Immobilie oder ein Baugrundstück veräußert, fungiert der Notar als eine Art Vermittler. Er kontrolliert, dass der Käufer die benötigte Summe auf das Konto einzahlt und der Verkäufer das Geld erst dann erhält, wenn auch der Grundbucheintrag für die Immobilie erfolgt ist.

Diese Risiken müssen Sie bei der Einrichtung eines Treuhandkontos beachten

Ein Treuhandkonto kann in vielen Situationen hilfreich sein, aber auch gewisse Risiken mit sich bringen. Bei der Auswahl des Treuhänders sollten Sie immer sorgfältig vorgehen und nur jemanden beauftragen, dem Sie auch wirklich vertrauen. Denn sollte der Kontoinhaber zum Beispiel Insolvenz anmelden, kann es vorkommen, dass Ihr Vermögen zur Insolvenzmasse dazugezählt wird. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Treuhänder stirbt. Ohne entsprechende Absicherung wird Ihr Geld zur Erbmasse des Kontoinhabers dazugezählt und kann nicht mehr zurückgefordert werden. Darüber hinaus kann es sehr umständlich und kompliziert sein, den Kontoinhaber auf jemand anderen umschreiben zu lassen. Wichtig ist, sich vor der Einrichtung eines solchen Kontos Zeit zu nehmen und Verträge sorgfältig auszuarbeiten. Dann ist ein Treuhandkonto eine gute Möglichkeit, die Verwaltung Ihres Geldes an andere Personen abzugeben.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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