Energieausweis beim Haus – Was ist das und was können Sie daraus entnehmen?
Möchten Sie den Energiestandard Ihres eigenen oder eines fremden Wohngebäudes beurteilen, hilft ein Blick in den Energieausweis. Möchten Sie eine Immobilie erwerben, können Sie anhand der Daten die einzelnen Objekte hinsichtlich ihres Energieverbrauches vergleichen. Auffälligstes Merkmal eines Energieausweises ist das Farbband mit den Energieeffizienzklassen. Wer im grünen und grüngelben Bereich liegt, darf sich über niedrige Energiekosten freuen. Was Sie sonst noch dazu wissen müssen, gibt es in diesem Artikel.
Was beinhaltet ein Energieausweis?
Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)1 in Kraft und regelt die Pflichten und Inhalte eines Energieausweises bzw. Energiepasses, wie er oft bezeichnet wird. Das GEG löst die bisher zuständige Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Ein Energieausweis beim Haus enthält die Gebäude- und Verbrauchsdaten, die Energieträger für alle vorhandenen Heizungen (wie Öl, Gas, Pellets, Solarthermie), die Energiekennwerte in Form von Primärenergiekennwert und Endenergiekennwert sowie die Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Ein Energieausweis beim Haus wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt – nicht für einzelne Wohnungen.
Bedarfs- und Verbrauchsausweise
Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie – mit Ausnahmen – die Wahl, sich einen bedarfsorientierten Energieausweis oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises ermittelt ein zertifizierter Experte den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie. Den mathematischen Berechnungen liegen Werte der Dämmschichten, Heizungen, U-Werte der Fenster etc. zugrunde. Zur Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre herangezogen. Aufgrund der Einfachheit der Berechnung ist diese Form des Energiepasses kostengünstiger. Interessieren Sie sich für eine Immobilie, sollten Sie berücksichtigen, dass die Werte eines verbrauchsorientierten Energieausweises stark vom Wohn- und Heizverhalten der vorherigen Bewohner abhängen. Die Werte eines Bedarfsausweises sind objektiver. Zu jedem Energieausweis beim Haus gehören sinnvolle Modernisierungsempfehlungen. Vor allem Eigentümer von Bestandsimmobilien älterer Baujahre profitieren von den Hinweisen. Wichtig ist es, dass der Aussteller des Ausweises über alle bisherigen Maßnahmen Bescheid weiß – wie über den nachträglichen Einbau einer Solaranlage, einer Wärmedämmung des Daches und der Kellerdecke oder einen Fenstertausch usw.
Registrierung und Ausstellung eines Energieausweises
Jeder Energieausweis beim Haus enthält eine Registriernummer, die der verantwortliche Ausweisaussteller bei der GEG-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik beantragen muss. Ohne gültige Registriernummer ist ein Energieausweis beim Haus ungültig. In einem Intervall von maximal 10 Jahren müssen Sie sich einen neuen Energieausweis ausstellen lassen. Eine Verlängerung ist nicht erlaubt. Nach dem GEG dürfen nur Personen mit besonderen Aus- und Weiterbildungen sowie mit Berufspraxis – wie Architekten, Bauingenieure, Handwerker und Energieberater – Energieausweise ausstellen. Möchten Sie die Beantragung eines Energieausweises mit einer energetischen Gebäudesanierung verbinden, bringt sie die Energieffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme der deutschen Energieagentur (dena) weiter. Für die Ausstellung ist eine Vor-Ort-Begehung der Immobilie nicht zwingend erforderlich. Ihre Angaben reichen aus. Sie können daher einen Energiepass online beantragen. Vor allem für verbrauchsorientierte Energieausweise wird dieser Service – aufgrund der Einfachheit der Berechnung – angeboten. Für einen bedarfsorientierten Energieausweis beim Haus ist eine Vor-Ort-Begehung aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Werte empfehlenswert.
Entscheiden Sie sich für einen Online-Service, gilt es zu beachten, dass im GEG die Voraussetzungen zur Beantragung eines Verbrauchsausweises strenger geregelt sind. Wird auf eine persönliche Besichtigung verzichtet, müssen Sie aussagekräftige Fotos bzw. Datenblätter der technischen Anlagen vorlegen, auf deren Basis Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen ausgesprochen werden können. Es ist der exakte Stand der Sanierung eines Gebäudes anzugeben. Geplante Bauvorhaben mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu erhöhen, zählen nicht. Eine weitere neue Angabe betrifft die CO2-Emissionen eines Gebäudes. Während früher der Ausweisaussteller für die Richtigkeit der Daten verantwortlich war, liegt die Verantwortung nun beim Eigentümer der Immobilie. Der Energiepass-Aussteller ist zur genauen Prüfung verpflichtet und darf Ihre Angaben nicht verwenden, sobald Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Zweifelt ein neuer Eigentümer nach einem Verkauf die Richtigkeit der Werte im Energieausweis beim Haus an, kann es zu gerichtlichen Streitigkeiten – inklusive Schadenersatzanforderungen an Sie – kommen. Wurde der verbrauchsorientierte Energieausweis nach einer Vor-Ort-Besichtigung ausgestellt, liegt die Verantwortung über die Richtigkeit der Angaben beim Ausweisaussteller.
Energiepass – Pflicht bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung
Bei einem Verkauf, einer Neu-Vermietung und Neu-Verpachtung einer Immobilie ist es für Eigentümer – und mit Einführung des GEG auch für Immobilienmakler – Pflicht, unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Er wird dem Kauf-, Miet- und Pachtvertrag beigefügt. Mithilfe eines Energieausweises können Käufer, Mieter und Pächter auf einen Blick die Energieeffizienz eines Gebäudes beurteilen und abschätzen, welche Nebenkosten zukünftig auf sie zukommen. Besitzen Sie ein Baudenkmal oder ein kleines Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern – z. B. ein Tiny Haus – sind Sie als Verkäufer, Vermieter und Verpächter von der Ausweispflicht befreit. Für Bauherren, die einen Neubau oder eine energetische Gebäudesanierung realisieren, ist die Erstellung eines Energieausweises nach Abschluss der Bauarbeiten verpflichtend. Da Bauherren nach Abschluss eines Neubaus und einer energetischen Sanierung die Angaben über tatsächliche Verbrauchswerte fehlen, müssen sie Bedarfsausweise für Ihre Immobilien erstellen lassen. Als Trostpflaster können sich die Immobilienbesitzer über Wohngebäude freuen, dessen Effizienzklasse weit vorne im Alphabet liegt.
Damit Ihr Energieausweis beim Haus nicht zum Eigentor wird, sollten Sie als Eigentümer in der Ausstellung auf eine zertifizierte Fachperson vertrauen. Als Käufer, Mieter und Pächter müssen Sie sich bewusst sein, dass sich Bedarfs- und Verbrauchsausweise grundlegend unterscheiden. Nutzen Sie den Energieausweis als wichtigen Anhaltspunkt und wenden Sie sich bei Unklarheiten an einen Spezialisten, der Ihnen die Fachbegriffe verständlich erklärt.
1 Das neue Gebäudeenergiegesetz vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat