Sie befinden sich hier: Home / Blog / Immobilien / Haus bei Scheidung: Wem steht das Eigenheim zu?

Haus bei Scheidung: Wem steht das Eigenheim zu?

Haus bei Scheidung

Die eigene Immobilie ist für Eheleute der Lebensmittelpunkt, aber auch ein wichtiger Vermögenswert. Eine gemeinsame Baufinanzierung sollte natürlich vorher gut überlegt sein, da diese in der Regel über viele Jahrzehnte läuft. Dennoch kann es sein, dass beide Partner sich auseinander leben und sich scheiden lassen wollen. Wem gehört das Haus bei Scheidung? Wer darf dort wohnen bleiben, wenn beide Partner im Grundbuch stehen? Was hat der Zugewinnausgleich damit zu tun? Und wie können die Kreditraten weiterhin bedient werden, wenn ein Partner aus dem Haus auszieht? Nachfolgend erhalten Sie hier Antworten über alle wichtigen Fragen rund um dieses Thema.

Was versteht man unter einem Zugewinnausgleich?

Das gemeinsame Haus gehört nach dem Gesetz zum Zugewinn. Vermögenszuwächse müssen unter den Ehepartnern geteilt werden. Dies gilt selbst dann, wenn beide während der Ehe unterschiedlich zum erwirtschafteten Vermögen beigetragen haben. Bei einer Scheidung wird es nach dem Zugewinnausgleich aufgeteilt. Das gilt ebenso für gemeinsame Schulden. Folgende Formel dient der Berechnung:

Vermögen (Stichtag der Scheidung)
– Vermögen (Stichtag der Eheschließung)
= Zugewinn während der Ehe.

Der erwirtschaftete Zuwachs wird anschließend durch zwei geteilt, um ihn unter den Partnern aufzuteilen. Die während der Ehe erworbene Immobilie gehört als Vermögenswert dazu. Hat einer der beiden Eheleute die Immobilie bereits vor der Hochzeit besessen, wird lediglich die Wertsteigerung berücksichtigt, sofern der Immobilienwert z.B. durch Modernisierung oder Umbau angestiegen ist. Beachten Sie, dass sich beide auch außergerichtlich einigen und für eine andere Vermögensaufteilung entscheiden können. Gehörte das Haus einem Partner vor Beginn der Zugewinngemeinschaft allein, bleibt es nach der Scheidung ebenfalls in seinem Besitz, da es sich um Alleineigentum handelt.

Wem wird das Haus zugesprochen, wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind?

Es gibt die Möglichkeit, dass nur ein Ehepartner die Immobilie kauft und als alleiniger Eigentümer im Grundbuch steht. Dieser bleibt dann nach der Scheidung auch Alleineigentümer. Eine eventuelle Wertsteigerung wird dennoch angerechnet und am Ende der Ehe zwischen den Partnern aufgeteilt. Achtung: Da der Zugewinnausgleich lediglich den Anspruch auf den Geldbetrag regelt und Vermögensgegenstände nicht dazu zählen, kann keiner vom anderen Ehepartner fordern, dass ihm bei einer Scheidung das Eigenheim überlassen wird, wenn beide im Grundbuch stehen. Hier müssen sich beide Eheleute einigen.

Welche Möglichkeiten gibt es rund um das Haus bei einer Scheidung?

In vielen Fällen kommt es vor, dass die Immobilie verkauft wird. Diese Möglichkeit besteht schon während des Trennungsjahres. Der Erlös wird gleichmäßig auf die Partner aufgeteilt. In diesem Fall wird der Vermögensgegenstand in die Geldsumme umgewandelt. Des Weiteren besteht die Option, einem das Haus zu überschreiben, wenn beispielsweise ein Elternteil mit den Kindern darin wohnen bleibt. Der ausziehende Partner erhält eine Ausgleichszahlung. Eine Teilungsversteigerung ist nach der Scheidung die schlechteste Lösung, da der Höchstbietende das Haus bekommt und hierbei oftmals nicht die Gewinne erzielt werden, die bei einem regulären Privatverkauf möglich sind. Die Vermietung des Eigenheims und damit die Teilung der Einnahmen wären eine weitere Option. Hierbei ist es wichtig, dass die Miete mindestens die Kreditraten für das Haus decken. Sind beide Ehepartner zu gleichen Teilen Eigentümer der Immobilie, kann in seltenen Fällen ebenso eine Teilung des Hauses vereinbart werden, beispielsweise bei mehrstöckigen Objekten. Eine ausreichende Trennung der Gemeinschaft muss dabei möglich sein. Allerdings würden für den Umbau nochmal zusätzliche Kosten entstehen. Was auch immer mit der Immobilie geschieht, es ist wichtig, dass sich beide Partner mit der Lösung identifizieren können. Eine Einigung ist immer der beste Weg. Kommen die Eheleute zu keiner einvernehmlichen Lösung, entscheidet das Gericht.

Was passiert mit den Kreditraten für die Immobilie?

Die Baufinanzierung ist bei einer Scheidung aufgrund der langen Laufzeit in vielen Fällen noch nicht abbezahlt. Die Ehepartner haften gemeinsam für die Schulden und müssen somit beide für den Kredit aufkommen. Die Banken haben sich dadurch abgesichert, dass meistens beide Ehepartner den Vertrag unterzeichnet haben. Das minimiert das Risiko der Bank. Hierbei spielt keine Rolle, ob jemand weiterhin im Haus wohnt oder nur einer im Grundbuch steht. Die Eheleute können eine entsprechende Trennungsvereinbarung aufsetzen, in der sie festlegen, wer beispielsweise die Unterhaltskosten trägt. Wenn ein Eigentümer das Haus als Alleineigentum erwirbt, wird er die Kreditraten in der Regel an die Bank zahlen. Sie muss jedoch zustimmen. Wird das Haus verkauft, kann mit dem Erlös die Restschuld das Kredits finanziert werden. Idealerweise wird für die Ablösung des Darlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Ein Ehevertrag kann den Streit um das Eigenheim verhindern

Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen beider Parteien aufgeteilt. Schwierig ist jedoch die rechtliche Lage, wenn einer bereits zu Beginn der Beziehung wesentlich mehr Vermögen in die Immobilie investiert hat. Kann dies während der Scheidung nicht klar nachgewiesen werden, wird das Vermögen den beiden Ehepartnern zugerechnet. Experten empfehlen daher immer, einen Ehevertrag abzuschließen, damit der Zugewinn bei einer Scheidung gerecht verteilt wird. Achtung: Die Zugewinngemeinschaft gilt ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften. Beide müssen bei einer gewünschten Gütertrennung einen Vertrag aufsetzen.

Wie Sie nach der Scheidung die Eigentümerverhältnisse klären können

Damit der Streit um das Eigenheim nicht eskaliert, ist es sehr wichtig, eine vernünftige Einigung zwischen beiden Partner zu finden. Auch wenn es nach einer Scheidung schwierig ist, sollte man hier nicht gerichtlich vorgehen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, um das Eigentum fair aufzuteilen. In vielen Fällen kann ein Verkauf des Hauses sinnvoll sein. Allerdings kann es einige Monate dauern, bis das Haus tatsächlich verkauft wird und in dieser Zeit müssen beide Partner weiterhin die Kreditraten bedienen. Das gilt natürlich nur, wenn beide auch den Kreditvertrag unterschieben haben und beide im Grundbuch stehen. Hat einer der Partner die Immobilie vor der Ehe eingebracht, bleibt er alleiniger Eigentümer. In bestimmten Fällen z.B. einer Modernisierung kann der Immobilienwert steigen. Diese Wertsteigerung wird dann dem Zugewinn der Ehe zugerechnet. Ein Ehevertrag ist besonders hier ratsam, um die Eigentumsverhältnisse vorher zu klären und einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

Kategorien