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Inkasso und Schufa: Bedeutet ein Inkassobrief gleich einen negativen Schufa-Eintrag?

Beitrag wurde aktualisiert am 09.01.2024
Inkasso und Schufa

Inkassounternehmen haben zwar gesetzlich das Recht eine Forderung der Schufa zu melden, allerdings nur wenn ein gerichtliches Urteil vorliegt. Deshalb bedeutet das für den Verbraucher nicht unbedingt, dass eine Mahnung vom Inkasso gleich einen negativen Schufa-Eintrag nach sich zieht. Dennoch gilt es bei Inkasso und Schufa auf einiges zu achten, damit Sie nicht unnötig weitere Schulden aufbauen.

Besteht ein Zusammenhang zwischen Inkasso und Schufa?

Die Schufa ist eine andere Institution als ein Inkassounternehmen. Die Schufa ist eine Auskunftei, die Daten von Verbrauchern sammelt. Die Auskunftei hat Partner wie Banken, Versicherungsgesellschaften, Telefongesellschaften, Energieversorger oder auch Warenhäuser. Die Schufa bedient sich auch an den Daten, die in den Schuldnerverzeichnissen des Amtsgerichtes vermerkt sind. So erhalten Unternehmen Informationen über die Zahlungsfähigkeit eines Kunden. Kommt es jetzt zu einem Ratenausfall oder anderen Forderungen, kann das zu einem negativen Schufa-Eintrag führen. Dieser Eintrag aber setzt eine unbezahlte Rechnung voraus. Es muss dann ein gerichtliches Urteil vorliegen oder ein Mahnbescheid. Ein Zusammenhang zwischen Inkasso und Schufa gibt es eigentlich nicht. Allerdings setzen Inkassounternehmen die Kunden unter Druck, indem mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht wird, falls die offenstehende Forderung nicht bezahlt wird. Generell ist es aber so, dass ein Inkassounternehmen keinen Eintrag in der Schufa vornehmen darf. Vor allen Dingen dann nicht, wenn die Forderung nicht klar ist.

Inkassounternehmen arbeitet mit Auskunfteien zusammen

Ein professionelles Inkassounternehmen kommt ohne Schufa und andere Auskunfteien nicht aus. Wie aber funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Inkasso und Schufa? Wer mit der Zahlung von Rechnungen hinterherhinkt, der erhält nach einiger Zeit vom Gläubiger eine Mahnung. Heutzutage aber lagern viele Unternehmen das Forderungsmanagement aus und zwar an ein Inkassounternehmen. Je nachdem wie seriös dieses Inkassobüro arbeitet, wird schon gleich mit der ersten Mahnung gedroht, die Forderung an die Schufa zu melden. Der Schuldner wird das aber vermeiden wollen und zahlt. Dabei wird oft nicht berücksichtigt und geprüft, ob die Forderung auch rechtens ist. Somit dient die Schufa als Druckmittel. Es gibt aber nicht wenige Schuldner, die tatsächlich nach dieser Drohung, einen Weckruf erhalten und bezahlen. Der negative Eintrag in der Schufa zieht viele Unannehmlichkeiten hinterher. So kann es gravierende Schwierigkeiten geben, wenn ein Kredit benötigt wird.

Damit wird deutlich, dass jedes Inkassounternehmen mit einer Auskunftei kooperiert. Wichtig ist bei einem Inkasso, es darf den Schuldner nicht unter Druck setzen und mit einem Schufa-Eintrag drohen. So sind die Voraussetzungen mit denen ein Inkassounternehmen an die Schufa melden darf, sehr engmaschig geregelt.

Bedeutet eine Mahnung eines Inkassounternehmens automatisch ein negativer Schufa-Eintrag?

Inkasso und Schufa sind für Schuldner oftmals sehr unangenehme Angelegenheiten. Eine schlechte Schufa schränkt die Kreditchancen ein und mit einem Inkasso werden Schuldner oft unter Druck gesetzt. Aber ein Inkassounternehmen darf den Schuldner nicht unter Druck setzen, indem mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht wird. Es dürfen nämlich nur die Vertragspartner der Schufa eine Anfrage stellen. Es gibt durchaus Inkassounternehmen, die kein Vertragspartner der Schufa sind.1 Eine negative Schufa kann nur entstehen, wenn eine Forderung durch ein rechtskräftiges oder auch nur vorläufig vollstrecktes Urteil vorliegt. Auch wenn ein Schuldtitel nach § 794 oder Zivilprozessordnung besteht. Dazu zählt auch eine Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung, die vom Schuldner nicht bestritten wurde.

Außerdem sollte der Betroffene die Forderung anerkannt haben. Auch muss zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung ein Zeitraum von vier Wochen vorliegen. Deshalb sollten Schuldner keine Angst vor dem Inkasso und der Schufa haben. Selbst wenn das Inkasso ein Vertragspartner der Schufa wäre, so genügt oft ein Bestreiten der Forderung und es darf keine Eintragung erfolgen.

Wichtig ist bei diesem Vorgehen, dass darauf geachtet wird, dass ein Zugangsnachweis, also ein Einwurf-Einschreiben besteht, sollte es mit dem Inkasso und der Schufa Schwierigkeiten geben.

Was können Sie tun, damit das Inkasso Ihnen keine negativen Schufa-Eintrag erhalten?

Ein Inkassoverfahren und ein Schufa-Eintrag sind in Deutschland sehr häufige Vorgänge. Wenn Schuldner eine Mahnung von einem Inkassobüro erhalten haben und diese ist nicht rechtens, so sollte der Schuldner sofort handeln. So sollte zuerst geprüft werden. ob die mit der Mahnung geltend gemachte Forderung zu Unrecht besteht. Wenn dies der Fall ist, muss schriftlich widersprochen werden. Wichtig ist, dass der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen geschickt wird. Der Widerspruch kann sogar mehrfach verschickt werden, per Einschreiben, per Fax oder per E-Mail. Je mehr nachgewiesen werden kann, dass der Widerspruch auch wirklich verschickt wurde, umso besser sieht die Situation dann aus.

Es sollte in den Schreiben deutlich mitgeteilt werden, dass der geforderte Betrag nicht bezahlt wird. Dabei sollten auch Gründe genannt werden. Man kann auch eine Frist von drei Wochen ab Zugang anordnen. Innerhalb diesem Zeitraum sollte dann die Bestätigung eingehen, dass die Forderung unberechtigt war.

Ein Inkassobrief erzeugt nicht automatisch einen Schufa-Eintrag

Inkasso und Schufa sind Institutionen, die einen Schuldner oft verunsichern. Mit einem Inkassoverfahren und einem Schufa-Eintrag gibt es aber bestimmte Regeln, die beachtet werden müssen, denn einen negativen Schufa-Eintrag gibt es nicht von heute auf morgen. Es gibt nämlich viele Möglichkeiten dem Inkasso und der Schufa entgegenzuwirken. Dennoch sollte man kein Risiko eingehen und seine Rechnungen zeitig bezahlen. Sollte es dennoch zu einem Inkassoverfahren und einem Schufa-Eintrag kommen, sollte der Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen sofort kontaktiert werden.

1 Verbraucherzentrale zu „Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen“ (Stand: 27.02.2020)

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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