Gesellschaftsformen: Welche Unternehmensform sollten Sie wählen?
Bei Gründung eines Unternehmens fällt die Entscheidung über eine der möglichen Unternehmensformen. Ebenso kann bei der weiteren Entwicklung der Firma eine Änderung sinnvoll sein. Unterschiede ergeben sich bei den Unternehmensformen in den Punkten Haftung, Besteuerung sowie bei den Rechten und Pflichten der Gesellschafter. Hinzu kommen unterschiedliche gesetzliche Anforderungen bei der Buchführung und den Jahresabschlüssen. Die Publizitätsscheuen unterscheiden sich ebenfalls. Um aus den möglichen Gesellschaftsformen die für Ihr Unternehmen passende Rechtsform zu wählen, sollten Sie die wichtigsten Merkmale kennen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Unternehmensform
Den rechtlichen Rahmen für alle in Deutschland zulässigen Gesellschaftsformen entnehmen Sie folgenden Gesetzen:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Aktiengesetz (AktG)
- Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).
Die Gesellschaftsformen gliedern sich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Personengesellschaften
Wesentliches Merkmal aller Personengesellschaften ist die Haftung. Die Gesellschafter übernehmen die persönliche und unbeschränkte Haftung mit ihrem gesamten Vermögen.
Die wesentlichen Personengesellschaften sind:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Dies ist die einfachste Unternehmensform, die häufig von Unternehmensgründern gewählt wird. Die Regelungen ergeben sich nach dem BGB.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Auch bei der OHG haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen. Die OHG ist im Handelsregister eingetragen. Den rechtlichen Rahmen stellt das HGB dar. Als Kaufmann ist die OHG zur doppelten Buchführung verpflichtet. Durch die vollumfängliche Haftung aller Gesellschafter gilt die OHG unter den Gesellschaftsformen als recht kreditwürdig.
- Kommanditgesellschaft (KG) oder GmbH & Co. KG: Im Unterschied zur OHG gibt es in der KG Gesellschafter (Kommanditisten), die ausschließlich beschränkt haften.
- Partnergesellschaft: Freiberufler melden bekanntermaßen kein Gewerbe an. Damit sich Freiberufler ebenfalls geschäftlich zusammenschließen können, wurde die Möglichkeit der Partnergesellschaft geschaffen. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).
Kapitalgesellschaften
In Kapitalgesellschaften haftet keiner der Gesellschafter vollumfänglich. Die Haftung besteht mit dem Kapital der Gesellschaft. Gesellschaftsformen sind selbstständige juristische Personen. Das bedeutet, das Unternehmen hat Rechte und Pflichten. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert eine Kapitaleinlage. Der Abschluss eines notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages ist erforderlich und die Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen. Die Gesellschafter können Dritte mit der Geschäftsführung beauftragen. Es gelten strenge Vorschriften hinsichtlich der Buchführung und Abschlüsse müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Im Gegensatz zur Personengesellschaft wird die Kapitalgesellschaft immer als eigene Rechtsform betrachtet. Neben Umsatzsteuer und Gewerbesteuer werden Körperschaftssteuer sowie Kapitalertragssteuer fällig.
Die wesentlichen Kapitalgesellschaften sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie ein Kapital von mindestens 25.000 EUR. Im Gesellschaftervertrag wird festgehalten, wie sich die Einzahlung der Einlage auf die Gesellschafter verteilt. Damit ergibt sich die anteilmäßige Gewinnverteilung. Entscheiden Sie sich bei den Gesellschaftsformen für die GmbH, legen Sie im Gesellschaftervertrag die Geschäftsführung fest. Ebenfalls wird dort festgelegt, ob die Gesellschafter nur gemeinsam entscheiden können. Alleinvertretungsrechte sind ebenfalls möglich.
- Aktiengesellschaft (AG): Die AG und die GmbH gehören zu den wichtigsten Gesellschaftsformen. Bei der AG beträgt das Grundkapital ebenfalls mindestens 50.000 EUR. Es wird in Anteilsscheine, den Aktien, zerlegt. Diese werden an der Börse gehandelt. Für die Geschäftsführung wird ein Vorstand bestimmt. Als Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat eingesetzt. In der jährlichen Hauptversammlung treffen sich die Aktionäre. Der Vorstand gibt einen Lagebericht. Daneben müssen bestimmte Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Durch das Aktiengesetz gelten für die AG strengere Regelungen, die erweiterte Publizitätspflichten einschließen.
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): In der KGaA mischen sich die zwei Gesellschaftsformen AG und KG. Es werden Aktien herausgegeben. Gleichzeitig gibt es in der KGaA persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre). Die KGaA gehört zu den Unternehmensformen, die bei großen Familienunternehmen vorzufinden ist. Das für eine Expansion erforderliche Kapital beschaffen sich die Gesellschaften durch die Herausgabe von Aktien. Gleichzeitig behalten die persönlich haftenden Gesellschafter maßgebliche Anteile am Unternehmen.
Welche Gesellschaftsformen bilden Ihre Ziele und Wünsche optimal ab?
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, ist die einfachste Art zur Unternehmensgründung das Einzelunternehmen. Das sind Sie nach erfolgter Anmeldung automatisch. Keine notariellen Beurkundungen und keine Eintragungen. Sie genießen ein Maximum an Flexibilität und Entscheidungsfreiheit.
Die Entscheidung, ein Unternehmen gemeinsam zu gründen kann ebenso Vorteile haben. Die Arbeitskraft erhöht sich, die finanzielle Basis ist gestärkt und das unternehmerische Risiko verteilt sich.
Überlegungen zu den weiteren Gesellschaftsformen werden Sie spätestens bei wachsendem Geschäft anstellen.
Die Antworten zu den nachstehenden Fragestellungen führen Sie zu den passenden Gesellschaftsformen.
Haftung
Abhängig von der Größenordnung Ihres Unternehmens werden Sie sich früher oder später Gedanken über die Haftung machen. Die persönliche Haftung mit dem gesamten privaten Vermögen kann bei hohen Umsätzen kaum ein Unternehmer übernehmen. Stellen Sie mögliche Risiken im Verhältnis zu Ihrem Vermögen!
Unternehmen als Team
Oft führen gemeinsame Ziele und Erfahrungen zur Unternehmensgründung. Gründen Sie mit Partnern eine Firma, müssen eindeutige Regelungen bestehen. Diese betreffen zunächst die Stellung möglicher weiterer Gesellschafter. Sollen alle Partner gleichberechtigt sein oder ist die Geschäftsführung durch Sie alleine das Ziel? Wer bringt welches Kapital ein und wie ist die Gewinnverteilung geplant?
Eigenkapital
Kapitalgesellschaften erfordern ein Mindestkapital. Welches Kapital benötigt das Unternehmen in der Gründungsphase und können Sie dieses alleine aufbringen? Kapitalgesellschaften ziehen neben dem Mindestkapital höhere Gebühren für Eintragungen sowie die Erstellung von Gesellschafterverträgen nach sich. Kann das Kapital problemlos aufgebracht werden? Der Businessplan und das Gespräch mit der Bank liefern die Antworten.
Fachliche Voraussetzungen
Handwerksbetrieben mangelt es selten an dem fachlichen Know-How. Je nach Ausrichtung kann die Verbindung mit einem Partner, dessen beruflicher Hintergrund im Bereich Marketing und Organisation liegt, der Beginn eines erfolgreichen Unternehmens sein. In vielen Bereichen bietet sich aus ähnlichen Gründen eine gemeinsame Unternehmensgründung an. Einige Gesellschaftsformen stelle hohe Anforderungen an die Buchführung. Das ist für kaufmännisch vorgebildete Firmeninhaber keine große Herausforderung. Andere Unternehmer achten bei den Unternehmensformen auf geringe Anforderungen an die Finanzbuchhaltung.
Branche, Risikobereitschaft und Teambereitschaft zählen bei der Wahl der Gesellschaftsform
Wenn Sie mit einer zündenden Idee ein Unternehmen gründen wollen, wofür Sie wenig Eigenkapital benötigen, starten Sie sofort mit einem Einzelunternehmen. Achtung bei umfangreichen Investitionen zur Gründung: Berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Gesellschaftsformen der Kapitalgesellschaften.
Mieten Sie Räume an, wird Ausstattung angeschafft, Personal eingestellt und benötigen Sie weiteres Know-how: Denken Sie an Partner Ihres Vertrauens. Für die Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen wenden Sie sich in der Regel an einen Steuerberater. Dort können die Gesellschaftsformen aus steuerlicher Sicht ebenfalls thematisiert werden.
Über alles steht die Frage nach der Haftung. Solange Ihr Geschäft überschaubar ist und vorhandene Haftungsrisiken durch spezielle Versicherungen abgedeckt werden können (beispielsweise Vermögensschadenhaftpflicht bei Finanzdienstleistern), müssen Sie sich nicht unnötig Gedanken machen. Steigen die Risiken, prüfen Sie die Möglichkeiten der Kapitalgesellschaften.
Gut zu wissen: Ein Kleinunternehmen ist eine besondere Form des Einzelunternehmens. Wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nimmt, spricht man von einem Kleinunternehmen.
Mein Name ist Lutz Hegner. Seit 1991 bin ich als Geschäftsführer der Hegner & Möller GmbH täglich mit dem Thema FINANZEN beschäftigt und habe so das Glück, Interesse und Beruf verbinden zu können. Auf dem creditSUN Blog gebe ich gerne meine Expertise weiter und stehe als für Fragen im Bereich Finanzen gerne zur Verfügung.