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Ist eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung durch den Vermieter beliebig möglich?

Erhöhung der Nebenkostenabrechnung

Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine sind die Kosten für Gas, Strom und Öl erheblich gestiegen. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar, denn der Krieg dauert an und der Winter steht bevor. Aus diesem Grunde fürchten viele Vermieter für die hohen Kosten in Vorkasse gehen zu müssen. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Mieter die Frage, ob der Vermieter eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung willkürlich vornehmen kann. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, damit der Vermieter die Nebenkosten anpassen kann? Wir verraten Ihnen es in diesem Artikel.

Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Experten gehen davon aus, dass sich der Gaspreis in den kommenden Monaten verfünffachen kann. Das ist aber nur ein ungefährer Richtwert, denn die genaue Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Folgen sind in jedem Falle gravierend, denn sowohl die Vermieter, als auch die Mieter müssen mit erheblichen Mehrkosten für Strom und Gas rechnen. Das genaue Ausmaß wird sich erst im nächsten Jahr zeigen, wenn die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2022 anstehen. Viele Mieter fürchten, dass eine sehr hohe Nachzahlung auf sie zukommt, die sie unter Umständen nicht oder nur in Raten zahlen können. Sollte es dazu kommen, ist es dringend angeraten, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine gemeinsame Lösung zu suchen. Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ist aber nur erlaubt, wenn die aktuelle Betriebskostenabrechnung bereits vorliegt und daraus ersichtlich ist, dass diese Kosten nicht ausreichend waren. In diesen Fällen muss der Mieter durch eine Nachzahlung den Betrag ausgleichen. Erst dann hat der Vermieter die Möglichkeit, die Nebenkosten dementsprechend anzupassen.

Sollten Sie die Nebenkostenerhöhung akzeptieren oder widersprechen?

Wenn der Vermieter im Zuge der aktuellen Energiepreise Ihre Nebenkosten erhöht, ist dies nicht zulässig.

Unsere Empfehlung ist es hier zu widersprechen. Ansonsten würden Sie dem Vermieter ein zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen. Eine Erhöhung der Nebenkosten ist nur zulässig, wenn aus der letzten Nebenkostenabrechnung sich die Mehrkosten ergeben. Bevor aber der Vermieter eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung festlegt, muss er dies dem Mieter in einem Brief oder in einer E-Mail ankündigen. Dann kann sich der Mieter bereits darauf einstellen. Ganz wichtig ist es, dass eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung niemals allein auf Verdacht geschieht, denn es muss immer ein konkreter Anlass vorliegen. Ist das nicht der Fall, wäre eine Nebenkostenerhöhung rechtlich nicht zulässig und ein Widerspruch sehr zu empfehlen.

Vermieter muss Frist von 12 Monaten einhalten

Die Nebenkostenvorauszahlung gilt immer für einen bestimmten Zeitraum. In der Regel ist das das Kalenderjahr. Wenn es endet, hat der Vermieter maximal 12 Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Kommt dabei heraus, dass die Vorauszahlung zu niedrig war, wird der Vermieter eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung beschließen. Im umgekehrten Fall, wenn der Mieter zu viel gezahlt hat, muss der Vermieter das Guthaben erstatten. Er kann es entweder mit der laufenden Miete verrechnen oder gesondert auszahlen. Nähere Einzelheiten dazu finden sich im Mietvertrag. Haben Sie selbst die Befürchtung, dass es in der nächsten Zeit zu einer deutlichen Erhöhung der Nebenkosten kommt, könnten Sie Ihrem Vermieter anbieten, freiwillig mehr zu zahlen, damit die Nachzahlung im nächsten Jahr nicht so hoch ausfällt. Dabei ist es sehr wichtig, dass dies immer auf freiwilliger Basis geschieht. Der Vermieter darf Sie niemals dazu zwingen.

Vermieter darf Ihnen die Nebenkostenvorauszahlung nicht auf Verdacht willkürlich erhöhen

Aufgrund der aktuellen Situation stellen sich viele Mieter die Frage, ob ihr Vermieter berechtigt ist, die Nebenkosten für ihre Wohnung zu erhöhen, weil er den Verdacht hat, dass sie in den kommenden Monaten erheblich steigen werden. Hier ist die Rechtslage eindeutig. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Erhöhung nur dann erfolgen darf, wenn es dazu einen konkreten Anlass gibt. Das wäre der Fall, wenn der Vermieter festgestellt hat, dass die Nebenkosten in einem Abrechnungszeitraum wesentlich höher als geplant ausgefallen sind. Hier würde er den Mieter zu einer Nachzahlung auffordern und eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung vornehmen.

Allein aufgrund der Tatsache, dass es mit Sicherheit zu einer deutlichen Kostensteigerung bei Strom und Gas kommen wird, darf der Vermieter keine Nebenkostenerhöhung vornehmen.

Geschieht das doch, hat der Mieter das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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