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Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete – Fakten im Überblick

Beitrag wurde aktualisiert am 09.01.2024
Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete

Wer mietet, zahlt ein monatliches Entgelt an den Vermieter. Diese Summe setzt sich aus der eigentlichen Miete und den Neben- oder Betriebskosten zusammen. Genau da liegt der Unterschied zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete. Was zu den Nebenkosten gehört, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was versteht man unter einer Kaltmiete?

Hierbei handelt es sich um die reine Nutzungsgebühr für eine Wohnung oder ein Haus. Der Kaltmietpreis beruht auf dem örtlichen Mietspiegel. Zur Berechnung werden die Quadratmeter der Wohnfläche mit dem Preis pro Quadratmeter laut Mietspiegel multipliziert. Der Begriff „kalt“ ist im Unterschied zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete wörtlich zu nehmen. Denn in den Kaltmietkosten sind weder Heizung, noch Wasser oder andere Zusatzkosten enthalten. Eine übliche Bezeichnung für diesen Teil der Gesamtmiete lautet Grundmiete. Dieser Betrag ist nicht verbrauchsabhängig, sondern wird allen weiteren Aufschlägen zugrunde gelegt. Kurz gesagt, mit der Zahlung der Grundmietkosten haben Sie das Recht, die gemieteten Räumlichkeiten zu bewohnen. Doch ohne Nebenkosten bleiben die Heizung und das Wasser kalt. Die Nettomiete muss als eigenständiger Punkt im Mietvertrag stehen und sich am Mietspiegel orientieren.

Was versteht man unter der Warmmiete?

Der Warmmietpreis beinhaltet die Kalt- beziehungsweise Grundmiete und eine Nebenkostenpauschale. Heizung und Warmwasser, Hausmeisterdienstleistungen und Abfallgebühren sind im monatlichen Nebenkostenabschlag enthalten. Bei verbrauchsabhängigen Kosten, so bei der Heizung und der Warmwasserbereitstellung, erstellt der Vermieter am Jahresende eine Betriebskostenabrechnung anhand des tatsächlichen Verbrauchs. Das bedeutet, dass Sie eine Nachforderung begleichen – oder sich über eine Gutschrift freuen dürfen. Wurde im aktuellen Abrechnungsjahr mehr verbraucht, wird die Gesamtmiete im Folgejahr teurer. Hier liegt ein weiterer Unterschied zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete vor. Das Nutzungsentgelt für die Wohnung bleibt unverändert. Die Mehrkosten ergeben sich aus der Erhöhung des Betriebskostenabschlags. Wenn von der Bruttowarmmiete die Rede ist, handelt es sich hierbei um die monatliche Gesamtlast, die Sie inklusive der Kaltmietzahlungen und den Abschlägen für Heizung, Warmwasser und sonstige vom Vermieter auf die Mieter umgelegten Nebenkosten tragen.

Tipp: Der Vermieter darf nicht alle seine Nebenkosten der Immobilie auf den Mieter umlegen. Prüfen Sie daher genau Ihre Betriebskostenabrechnung. Kosten wie z.B. die Instandhaltungsrücklagen oder Bankkontoführungsgebühren sind nicht umlagefähig!

Kaltmiete als Basis

Im Gegensatz zur Anpassung der Nebenkostenpauschale, wird die Kaltmiete als Grundlage einer Mieterhöhung angesetzt. Ein Unterschied zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete ist auch, dass der Gesetzgeber Mieterhöhungen unter Einbezug der Nebenkosten verbietet. Wer seine Mietkosten vom Jobcenter erhält, kann ebenfalls „nur“ den Kaltmietpreis und nicht die verbrauchsabhängigen Warmmietkosten abrechnen. Allerdings übernimmt das Jobcenter auch die Nebenkosten in angemessener Höhe. Da einige Mieterhöhungsbescheide „warm“ berechnet werden, sollten diese Schreiben vom Vermieter immer mit größter Sorgfalt geprüft und auf ihre Richtigkeit kontrolliert werden. In der Vergangenheit hat sich in vielen Mieterhöhungsbescheiden gezeigt, dass auch einigen Eigentümern der Unterschied zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete nicht geläufig ist. Wird die Umlage der Modernisierungs- oder Sanierungskosten auf Basis der Bruttomiete berechnet, müssen Sie der Erhöhung nicht zustimmen. Nur die Nettokaltmiete darf in diesem Zusammenhang angepasst werden, da die Betriebskosten verbrauchsabhängige und vom Vermieter treuhändisch verwaltete Zusatzzahlungen des Mieters sind.

Welche Kosten sind nicht in der Warmmiete enthalten?

Sie zahlen eine monatliche Gesamtmiete, die sich aus der Nutzungsgebühr und den Betriebskosten zusammensetzt. Zuzüglich fallen aber weitere Kosten an. Den Vertrag mit Ihrem Stromanbieter, mit dem TV- und Internetanbieter sowie mit dem Gasanbieter müssen separat und von Ihnen selbst abgeschlossen werden. Wird Ihre Wohnung mit Gas beheizt, kann dieser Posten in den Betriebskosten gegebenenfalls enthalten sein. Geht es hingegen um den Betrieb eines Gasherdes, zahlen Sie die monatlichen Abschläge direkt an Ihren Vertragspartner und nicht an den Hauseigentümer. Auch Mobilfunkverträge sind natürlich nicht die Angelegenheit des Vermieters. Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen möchten, müssen Sie den Vertrag ebenfalls direkt mit dem Anbieter aushandeln. Anders verhält es sich bei der Wohngebäudeversicherung, die der Vermieter zahlt und die anteilig auf Ihre Wohnfläche in den Warmmietkosten enthalten ist. Ein Unterschied zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete ist, dass Sie Ihre gemietete Wohnung warm nutzen und bewohnen können. Sie haben fließendes Wasser und die Heizung funktioniert. Doch wenn Sie das Licht einschalten und Strom für den Betrieb elektrischer Geräte nutzen möchten, sind Sie selbst in der Verantwortung eines Vertragsabschlusses.

Warmmiete gibt Ihnen eine Orientierung zur Gesamtmiete

In der Warmmiete sind die Nebenkostenabschlagszahlungen enthalten und Sie wissen, welcher Betrag monatlich an den Vermieter zu entrichten ist. Wenn Sie sparsam haushalten, kann es am Jahresende eine Rückerstattung zu viel gezahlter Betriebskosten geben. Verbrauchen Sie mehr Heizenergie und Warmwasser, könnte es zu einer Nachforderung kommen und die Nebenkosten könnten steigen. Eine günstige Grundmiete ist zwar vorteilhaft, sagt aber nichts über Ihren monatlichen Gesamtaufwand zum Wohnen aus. Der Unterschied zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete kann je nach Inhalt in den Betriebskosten eine Abweichung von bis zu einem Drittel ausmachen.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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