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Schufa darf Restschuldbefreiungsvermerk nicht mehr 3 Jahre speichern

Restschuldbefreiungsvermerk

Haben Sie das Verfahren zur Privatinsolvenz erfolgreich durchlaufen, kann Ihnen das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie nichts mehr tilgen und Ihr pfändbares Einkommen nicht mehr an den Treuhänder abführen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sofort wieder kreditwürdig sind. Der Restschuldbefreiungsvermerk wird von der Schufa Holding AG (kurz Schufa) gespeichert. Bisher konnte dieser Vermerk über die Restschuldbefreiung erst nach 3 Jahren gelöscht werden. Nun ist das laut OLG-Urteil von 2.7.2021 bereits nach 6 Monaten möglich. Allerdings kann dieses Urteil nicht nur für den Betroffenen nachteilig sein, sondern z.B. auch für die Kreditgeber.

Wie kommt es zum Vermerk der Restschuldbefreiung bei der Schufa?

Die Schufa speichert alle Daten, die für die Beurteilung der Bonität eines Kunden von Bedeutung sind. Es gibt positive Einträge, neutrale Einträge und negative Einträge. Im Laufe Ihres Lebens schließen Sie Verträge ab, wo Ihre Schufa abgefragt wird. Können Sie einen Kredit nicht zurückzahlen, erhalten Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide oder müssen die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Das führt häufig schnell zu negativen Schufa-Einträgen. Besonders schwerwiegend ist es, wenn Sie Privatinsolvenz beantragen müssen. Dann wird Ihnen keine seriöse Bank mehr einen Kredit bewilligen. Werden Ihnen die restlichen Schulden am Ende der Wohlverhaltensphase erlassen, bekommt die Schufa eine entsprechende Mitteilung und wird Ihre Daten mit einem Restschuldbefreiungsvermerk versehen. So kann jeder, der ein berechtigtes Interesse an Ihrer Schufa-Auskunft hat, einsehen, dass Sie gerade ein Insolvenzverfahren abgeschlossen haben. Viele Banken oder andere Kreditgeber werden darauf sehr zurückhaltend reagieren. Ein Restschuldbefreiungsvermerk zeigt der Bank, dass Sie in der Vergangenheit nicht in der Lage waren, Ihre Schulden aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln zu tilgen. Daraus wird nicht selten der Schluss gezogen, dass Sie auch in Zukunft dazu nicht in der Lage oder gewillt sind. Diese wurde bisher für 3 Jahre in der Schufa gespeichert.

Was besagt das OLG-Urteil vom 02.07.2021 mit dem Az. 17 U 15/21?

Im Rahmen dieses OLG-Urteils wird die Schufa dazu verurteilt, einen Restschuldbefreiungsvermerk nicht erst – wie bisher – nach 3 Jahren, sondern bereits nach 6 Monaten zu löschen.1 Das bedeutet, dass der Kunde nach Ablauf dieser Frist bei der Bank wieder einen Kredit beantragen. Zwar wird der Kreditnehmer wahrscheinlich weiterhin keinen guten Schufa Score besitzen, allerdings ist dies kein automatischer Ablehnungsgrund. Sofern Sie ein regelmäßiges Einkommen haben, können Sie auch einen Kredit mit negativer Schufa erhalten.

Kreditaufnahme nach der Löschung vom Restschuldbefreiungsvermerk

Überlegen Sie sehr genau, ob Sie so kurz nach der Restschuldbefreiung schon wieder einen Kredit aufnehmen möchten. Sie sollten sich immer darüber im Klaren sein, dass Sie Ihre alten Schulden nicht selbst tilgen konnten, sondern Insolvenz beantragen mussten. Ist der Restschuldbefreiungsvermerk bei der Schufa gelöscht, können die Banken das nicht mehr erkennen. So besteht leider die Gefahr, dass Sie schnell wieder in eine finanzielle Schieflage geraten, wenn Sie die Kreditraten nicht ordnungsgemäß zurückzahlen können oder wollen. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.

Es gibt aber auch Vorteile, von denen insbesondere die Personen profitieren, die ohne eigenes Verschulden oder aufgrund ungünstiger Umstände Insolvenz beantragen mussten. Sie haben bereits nach 6 Monaten und nicht erst nach 3 Jahren die Chance, die Vergangenheit endgültig hinter sich zu lassen und finanziell neu anzufangen. Das schließt auch die Möglichkeit ein, verantwortungsbewusst mit neuen finanziellen Verpflichtungen umzugehen und regelmäßig darauf zu achten, dass die monatlichen Kreditraten vollständig und pünktlich gezahlt werden.

Frühere Löschung des Restschuldbefreiungsvermerks bietet Chancen und Risiken zugleich

Von vielen Seiten wurde die Tatsache kritisiert, dass ein Restschuldbefreiungsvermerk noch 3 Jahre lang in der Schufa-Auskunft gespeichert werden musste. Nun hat das OLG Schleswig ein Urteil gesprochen, in dem die Schufa verpflichtet wird, den Restschuldbefreiungsvermerk bereits nach 6 Monaten zu entfernen. Auch hier gehen die Meinungen auseinander, denn es besteht die Gefahr, dass sich die Kunden, die gerade eine Insolvenz durchlaufen haben, kurze Zeit später erneut verschulden oder überschulden. Das Urteil kann aber auch eine Chance sein und zwar für die Personen, die unverschuldet in eine schwierige finanzielle Situation geraten sind und Insolvenz anmelden mussten. Sie können sofort nach der Löschung des Restschuldbefreiungsvermerkes neu anfangen und werden dabei von den Banken so behandelt, als hätte es diesen Restschuldbefreiungsvermerk nie gegeben.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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