Die Steuerprüfung – Was passiert eigentlich bei einer Betriebsprüfung?
Steuern werden von Finanzämtern festgesetzt. Hierbei orientiert sich die Behörde an den Angaben, die Sie in seiner Bilanz oder seiner Steuererklärung deklariert haben. Steuerfestsetzungen erfolgen oft unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Finanzbehörden möchten sich damit das Recht vorbehalten, den gesamten Steuerfall zu einem späteren Zeitpunkt zu kontrollieren. Dies geschieht durch die Anordnung einer Steuerprüfung. Eine Steuerprüfung wird auch als Betriebsprüfung oder als Außenprüfung bezeichnet. Wie es genau abläuft und wie Sie durch eine Selbstanzeige straffrei davon kommen können, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was versteht man unter einer Steuerprüfung?
Im Rahmen einer Prüfung ist das Finanzamt ermächtigt, Ihre Angaben zu allen Steuerarten zu prüfen. Haben Sie z.B. eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben, kann bei der Finanzamtsprüfung geklärt werden, ob der Verkehrswert der geerbten Immobilie zu niedrig angesetzt wurde und es hierdurch zu einer geringeren Steuerzahlung kam. Am ehesten müssen Sie aber eine Steuerprüfung befürchten, wenn Sie als Unternehmer ein Großbetrieb führen und für Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuererklärung, eine Gewerbesteuererklärung oder eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben haben. Das bedeutet aber nicht, dass auch Angestellte von einer Steuerprüfung ausgeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings deutlich geringer.
Eine Steuerprüfung ordnet das Finanzamt im Zufallsverfahren an oder wenn es einen bestimmten Anlass hat. Der Grund für eine steuerliche Prüfung kann z.B. darin liegen, dass Sie wiederholt eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben haben oder seit mehreren Jahren nur Verluste in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Um der Prüfung des Finanzamts zu entgehen, gibt es kein Allheilmittel. Wenn Sie Ihre Buchführung in einem ordnungsgemäßen Zustand führen und Ihre Steuererklärungen immer fristgerecht abgeben, lässt sich der Besuch des Finanzbeamten unter Umständen vermeiden.
Wie läuft die Betriebsprüfung ab?
Eine Steuerprüfung wird mit der Prüfungsanordnung angekündigt. Die gesetzliche Grundlage für die Prüfungsanordnung bildet § 196 AO (Abgabenordnung).1 Mit der Prüfungsanordnung legt das Finanzamt den Umfang der Prüfung fest. Dieser bezieht sich in der Regel auf die letzten vier vollen Kalenderjahre. Im Jahr 2020 prüfen die Finanzämter die Veranlagungszeiträume 2016 bis 2019.
Die Länge der Prüfung hängt von dem Umfang der Unterlagen ab. Bei kleineren Steuerfällen dauert sie zwei bis drei Tage. In größeren Steuerfällen kann sich die Prüfung auch über mehrere Wochen ziehen.
Der Ablauf der Prüfung ist individuell. In der Regel kommt der Finanzbeamte in Ihre Geschäftsräume. Werden Sie von einem Steuerberater betreut, beantragt dieser, die Prüfung in sein Büro zu verlegen. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerberater bei Rückfragen des Finanzbeamten direkt vor Ort ist.
Der Betriebsprüfer interessiert sich für alle Belege, die Sie für Ihre Einkünfteerzielung vorlegen.
Als Gastwirt, Einzelhändler oder in Bereichen mit viel Bargeldzahlungen, müssen Sie eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung vorlegen und die darin vermerkten Einnahmen und Ausgaben plausibel erklären können. Auch ist es wichtig, dass Ihre Kasse keinen negativen Saldo hat und die Eintragungen zeitnah – bestenfalls jeden Tag – erfolgen.
Neben der Kasse nimmt der Prüfer auch alle anderen Unterlagen ins Visier. Er kontrolliert z.B., ob höhere Einzahlungen auf dem Konto als Betriebseinnahmen deklariert sind und ordnungsgemäß versteuert wurden. Bei den angegebenen Betriebsausgaben sollte gewährleistet sein, dass die Aufwendungen wirklich betrieblich veranlasst und voll abzugsfähig sind.
Der letzte Schritt der Betriebsprüfung ist die Schlussbesprechung. Diese folgt ein paar Tage nach der eigentlichen Prüfung. In der Schlussbesprechung legt der Prüfer seine Ergebnisse dar und erklärt Ihnen, welche Konsequenzen sich daraus für Sie ergeben.
Wann kann eine Selbstanzeige helfen?
Stellt der Finanzbeamte bei einer Prüfung fest, dass Sie falsche Angaben gemacht haben und es dadurch zu einer geringeren Steuerzahlung kam, steht der Verdacht einer Steuerhinterziehung im Raum. Die Konsequenzen einer Steuerhinterziehung sind im § 370 AO geregelt. Hiernach droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe, wenn sich herausstellt, dass Sie unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben.
Die Verhängung einer Strafe können Sie bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung vermeiden, wenn Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Selbstanzeige stellen.
Die Selbstanzeige ist im § 371 AO gesetzlich fixiert. Zeigen Sie sich selbst an, wird Ihnen Straffreiheit garantiert. Dies bedeutet, dass gegen Sie weder eine Gefängnisstrafe noch eine Geldstrafe verhängt wird. Die hinterzogenen Steuern müssen nachbezahlt werden.
Für eine wirksame Selbstanzeige müssen Sie eine wichtige Voraussetzung beachten. Nach § 371 Absatz 2 AO tritt für Sie die Straffreiheit nur ein, wenn das Finanzamt noch keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung hatte und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer vorgegebenen Frist nachbezahlt werden.
Haben Sie eine Prüfungsanordnung bekommen oder steht der Betriebsprüfer schon vor Ihrer Tür, hat das Finanzamt bereits Kenntnis von der Steuerhinterziehung. In diesem Fall schützt Sie auch keine Selbstanzeige mehr.
Bei ordnungsgemäßer Steuererklärung brauchen Sie sich nicht vor einer Steuerprüfung zu fürchten
Mit einer Steuerprüfung kontrolliert das Finanzamt die Angaben, die eine steuerpflichtige Person (natürlich oder juristisch) in einer Bilanz oder in einer Steuererklärung gemacht hat.
Jede Prüfung des Finanzamts wird mit einer Prüfungsanordnung eingeleitet. Die Wahrscheinlichkeit einer Steuerprüfung hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens ab. Besonders Großbetriebe werden öfter kontrolliert. Allerdings können auch Angestellte geprüft werden. Das passiert in der Regel aber nur, wenn Auffälligkeiten auftauchen.
Bei der Betriebsprüfung müssen dafür sorgen, dass der Prüfer Zugang zu allen erforderlichen Belegen hat. Die Prüfung endet mit einer Schlussbesprechung. In einigen Fällen führt die Steuerprüfung zur Aufdeckung einer Steuerhinterziehung. Dem Steuerpflichtigen droht eine mehrjährige Haftstrafe oder eine hohe Geldstrafe. Die Sanktionen können Sie vermeiden, wenn Sie sich selbst anzeigen. Die Selbstanzeige muss jedoch gestellt werden, bevor die Steuerprüfung mit der Prüfungsanordnung in Gang gebracht wurde. Legen Sie erst nach der Anordnung über die Prüfung alle steuerrelevanten Tatsachen offen, tritt für Sie keine Straffreiheit ein.
Mein Name ist Jörg Fockenbrock. Ich schreibe Texte und Bücher. Meine Freizeit verbringe ich am liebsten an der frischen Luft. Ich liebe weite Wanderungen und treffe mich gerne mit Freunden und Bekannten. Als freiberuflicher Autor schreibe ich für creditSUN leidenschaftlich gerne Texte über alle möglichen Wirtschafts- und Finanzthemen.