Haftpflichtversicherung – Wann zahlt die Haftpflicht und wann nicht?
Eine private Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie Eigentum von Dritten beschädigt oder die Person selbst verletzt haben. Kurze Unachtsamkeiten im Alltag können zu Schadensfällen in Millionenhöhe führen. Aufgrund dessen stellt die private Haftpflichtversicherung eine essenzielle Absicherung dar. Auch die jährlichen Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung sind überschaubar. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr dazu.
Gründe für den Abschluss einer Privathaftpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine verpflichtende Versicherung. Gleichzeitig empfiehlt unter anderem die Stiftung Warentest jeder Person eine Privathaftpflicht, welche den privaten Kontext abdeckt. Sie kann im schlimmsten Fall die eigene Existenz retten.
Es gibt vier Arten von Schäden:
- Sachschäden entstehen, wenn Sie Gegenstände anderer beschädigen.
- Zieht sich eine Person Verletzungen oder gesundheitliche Schäden zu, für die Sie verantwortlich sind, nennt man es Personenschäden. Diese schließen ebenfalls den Tod einer Person mit ein.
- Vermögensschäden beschreiben finanzielle Ausfälle Dritter, die Sie verschulden. Wenn Sie beispielsweise verursachen, dass eine Person ihren Zug verpasst und ein neues Ticket buchen muss, sind Vermögensschäden entstanden.
- Ein Schaden in Ihrer Mietwohnung, den Sie verursacht haben, bezeichnet man als Mietschaden.
Unabhängig von der Art des Schadens müssen Sie als Schädiger dafür aufkommen. Dabei spielt ebenfalls keine Rolle, ob Sie aus Versehen oder vorsätzlich jemandem geschadet haben. Wenn Sie ein Glas Wein auf dem Teppich Ihres Nachbarn verschütten, kann die Schadenssumme noch zu überblicken sein. Falls Sie eine andere Person verletzen, entstehen je nach Schwere des Unfalls schnell Summen von mehreren hunderttausend Euro. In extremen Fällen führt eine Sekunde Unachtsamkeit zu Forderungen von mehreren Millionen Euro. Ohne Privathaftpflicht zahlen Sie diese Ihr Leben lang ab oder müssen sogar in die Privatinsolvenz.
Der Abschluss einer einfachen Haftpflichtversicherung kann sich entscheidend auf Ihre Zukunft auswirken.
Was kostet eine Haftpflicht im Jahr?
Die Kosten für eine Privat-Haftpflicht sind überschaubar und beläuft sich für einen Single bei 40 bis 65 Euro jährlich, je nach Anbieter und Versicherungssumme. Noch günstiger wird eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie z.B. spezielle Familientarife nutzen. Auch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann Ihre Kosten für eine Haftpflicht senken.
Was sind die Aufgaben einer Haftpflichtversicherung?
Diese freiwillige, aber wichtige Versicherung schützt Sie vor Risiken im Alltag. Je nach tariflich vereinbarter Deckungssumme reguliert sie Schäden und Folgeschäden, welche durch Ihre Unachtsamkeit entstanden sind. Gleichzeitig wehrt Sie Ansprüche von Geschädigten ab, die nicht berechtigt sind. Dementsprechend besteht sogar ein passiver Schutz des Versicherten. Abhängig von Ihren Konditionen bietet die Haftpflichtversicherung Ihnen zusätzlich eine Ausfalldeckung. Das heißt, wenn Sie der Geschädigte sind, jedoch der Verursacher nachweislich nicht für den Schaden aufkommen kann, springt Ihre Haftpflichtversicherung dafür ein.
Was zahlt die Haftpflichtversicherung und was zahlt sie nicht?
In der Regel sind Sie mit einer privaten Haftpflicht auf der sicheren Seite, wenn Dritte durch Ihr Handeln geschädigt werden. Dabei ist jedoch wichtig, zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Wenn Sie absichtlich etwas beschädigen oder jemanden verletzen, liegt ein Vorsatz vor. Dieser Fall ist nicht von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die einfache Fahrlässigkeit bezeichnet klassische Missgeschicke und Unachtsamkeiten. Beispielsweise wenn Sie z.B. das Smartphone Ihres Freundes beschädigen. Auch Missgeschicke, die einen Wohnungsbrand verursachen, zählen dazu und sind häufig schwerwiegender als der Smartphoneschaden. Bei einer groben Fahrlässigkeit wird der Versicherungsfall speziell geprüft. Eine grobe Fahrlässigkeit beschreibt ein Handeln, dass durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen verhindert werden können. Wenn Sie ein Kellerfenster offenstehen oder eine Kerze unbeaufsichtigt lassen, kann Ihr Versicherer Ihnen vorwerfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Die Haftpflichtversicherung prüft die Kostenübernahme in solchen Fällen im Einzelfall.
Gefälligkeitsdienste sind meist nicht von der Haftpflicht abgedeckt
Ein weiteres Thema sind Gefälligkeitsschäden. Wenn Sie im Rahmen einer Freundschafts- oder Nachbarschaftshilfe unentgeltlich aushelfen – beispielsweise bei einem Umzug – werden unbeabsichtigte Schäden häufig nicht von Ihrer Haftpflicht übernommen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie eine sogenannte Gefälligkeitsklausel im Vertrag abschließen.
Wie viel zahlt die Haftpflichtversicherung im Schadensfall?
Die Höhe der sogenannten Deckungssumme hängt von Ihrer Beitragssumme ab. Eine Privathaftpflicht sollte Minimum einen Schaden von fünf bis zehn Millionen Euro abdecken. Mit einer kleinen Erhöhung des Beitrags steigt die Deckungssumme in der Regel stark an. Ein Abschluss von bis zu 50 Millionen Euro ist möglich. Viele Fachleute raten zu einem Abschluss von einer höchstmöglichen Deckungssumme. Denn die Höhe eines Schadens kann nicht von außen begrenzt werden.
Besonders Personenschäden liegen schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Diese können sich aus Pflegeansprüchen, Verdienstausfall, Berufsunfähigkeit, medizinischen Kosten und Schmerzensgeld zusammensetzen. Wenn Ihre vertraglich vereinbarte Deckungssumme nicht ausreicht, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Mit ein paar Euro mehr im Monat können Sie diesem Risiko entgehen.
Werden die Beiträge nach einem Schaden erhöht?
In der Regel erhöht die Haftpflichtversicherung Ihre Versicherungsbeiträge nicht, nachdem Sie einen Schaden gemeldet haben. Es kann jedoch vorkommen, dass sie Ihren Versicherungsschutz kündigt, wenn Sie in einem kurzen Zeitraum viele Schäden melden. Und dieser Vorgang ist sogar rechtens. Denn in Bezug auf eine Privathaftpflicht gibt es das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Ihnen Ihre Versicherung nach einem Schaden kündigen darf, wenn Sie – grob gesagt – zu teuer werden.
Im gleichen Zug dürfen aber auch Sie von dem Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden Gebrauch machen. Dies bietet sich an, wenn es sich um einen sehr alten Tarif mit geringer Deckungssumme handelt oder der Versicherer doch Ihren Beitrag erhöhen möchte.
Unterm Strich ist es jeder Person unbedingt anzuraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ob Sie kleine Schäden immer einreichen, muss genau bedacht werden. Die Privathaftpflicht kommt vor allem bei höheren Summen und komplexeren Schäden ins Spiel. So können geringe Beiträge Ihnen bei einer kurzen Unachtsamkeit die Existenz retten.