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Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Regelung – Welche Variante eignet sich mehr für Selbstständige?

Beitrag wurde aktualisiert am 17.03.2020
Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Regelung

Die Nutzung eines Firmenwagens ist für viele Selbständige als geldwerter Vorteil zu betrachten. Vor allem, wenn Sie als eigener Chef eines Unternehmens auch Privatfahrten mit dem Auto unternehmen. Wenn Sie die Kosten für Anschaffung, Unterhalt und Versicherung beim Finanzamt geltend machen und dennoch den Wagen privat nutzen, betrachtet das Finanzamt die Situation als Einkommensvorteil. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen dem Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Regelung. Was genau das für Sie bedeutet und welche Methode für Sie die bessere Wahl ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung des Firmenwagens

Auf diesen Vorteil müssen Sie Einkommenssteuern zahlen. Dafür behält sich das Finanzamt zwei Möglichkeiten vor: Entweder Sie nutzen das Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Regelung. Für die 1%-Regelung legt das Finanzamt den Zeit der Erstzulassung als Berechnungsgrundlage pauschal fest. Die Fahrtenbuchmethode hingegen ermittelt tatsächlich anfallende Kosten für alle dienstlichen und privat geführten Fahrten. Dazu werden die gefahrenen Kilometer angegeben und alle für das Fahrzeug anfallenden Kosten, also den realen geldwerten Vorteil. Wie Sie den Firmenwagen versteuern, obliegt Ihnen: Wählen Sie hier das Fahrtenbuch und die Ein-Prozent-Regelung – mit den folgenden Kapiteln wird Ihre Entscheidungsfindung sicher klarer.

Steuerliche Vorteile eines Firmenwagens für Selbständige

Als selbständiger Unternehmer nutzen Sie Ihren Firmenwagen sicherlich auch privat. Wichtig für die Steuererklärung ist, ob Sie Ihr Fahrzeug dem Betriebs- oder Privatvermögen zuordnen. In der Regel erweist sich eine Zuordnung zum Betriebsvermögen steuerlich günstiger. Orientieren Sie sich bei der Zuordnung an folgendem:

  • Deklarieren Sie es als Privatfahrzeug, wenn Sie weniger 10 Prozent betriebliche Fahrten damit unternehmen
  • Bei mehr als 50 Prozent Betriebsfahrten ist es ein Dienstwagen
  • Für den Prozentsatz dazwischen liegt die Entscheidung bei Ihnen

Für die Einordnung als Privatfahrzeug ist die Einordnung als Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Regelung nicht relevant. Setzen Sie das Fahrzeug jedoch auch für betriebliche Zwecke ein, können Sie eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung geltend machen.

Die Einordnung als Dienstwagen hat den Vorteil, dass Sie den gesamten Anschaffungspreis über 6 Jahre abschreiben können und zusätzliche Kosten (Versicherungen, Steuern) ebenso.

Den Firmenwagen für private Zwecke nutzen: So lässt er sich versteuern

Da sich die Kosten für den Firmenwagen von der Steuer absetzen lassen, profitieren Sie davon, sobald Sie den Wagen auch privat nutzen. Als geldwerter Vorteil bezeichnet, berechnet das Finanzamt einen Betrag, der für das Geschäftsjahr zum Gewinn hinzugerechnet wird. Das Finanzamt legt den Betrag dahingehend aus, als hätten Sie zusätzliche Einnahmen erzielt. Diese Einnahmen sind zunächst fiktiv berechnet und werden entsprechend versteuert.

Wie hoch diese fiktiven Einnahmen sein könnten und wie sie berechnet werden, ist in den vorgegebenen Möglichkeiten entweder im Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Regelung festgehalten.

Ein-Prozent-Regelung für Firmenwagen

Sie ist die einfachere Methode für Selbständige. Der geldwerte Vorteil wird pauschal berechnet. Das bedeutet, Sie brauchen sich um fast nichts zu kümmern.

  1. Zur Berechnung werden der Bruttolistenpreis sowie erkaufte Sonderausstattungen des Fahrzeugs zugrunde gelegt
  2. Aus der Gesamtsumme beider Posten wird ein Prozent zu Ihren betrieblichen Einnahmen hinzugerechnet
  3. Des Weiteren werden 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer veranschlagt

Bei Gesellschaften (GmbH, UG) wird die steuerliche Betrachtung, wenn Sie den Firmenwagen versteuern, etwas komplexer, wenn Sie als Geschäftsführer den Firmenwagen auch privat fahren. In dieser Situation wird der geldwerte Vorteil zu Ihrem Gehalt hinzu gerechnet. Damit sinkt dann in Folge Ihr Nettogehalt. Für die Gesellschaft hingegen wird der höhere Gehaltsaufwand auf den Ertrag ausgeglichen, da auf ihn Umsatzsteuer geleistet werden muss.

Gegenüber der Fahrtenbuchmethode ist die Ein-Prozent-Regelung nur dann für Sie günstiger, wenn der Bruttolistenpreis des Firmenwagens niedrig ausfällt oder wenn Sie den Firmenwagen zusätzlich für private Zwecke häufig mit nutzen. Ist beides nicht auf Sie zutreffend, sollten Sie sich für das Fahrtenbuch eher für die letztere entscheiden.

Führen eines Fahrtenbuchs für Firmenwagen

Mit der Fahrtenbuchmethode vermerken Sie sämtliche Fahrten, die Sie mit dem Firmenwagen unternehmen. Am Jahresende werden nur die Fahrten als geldwerter Vorteil vom Finanzamt besteuert, die Sie tatsächlich als Privatfahrten getätigt haben.

Wenn Sie nur einige wenige private Fahrten unternommen haben, lohnt sich das Fahrtenbuch für Sie und Sie haben mit der Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch die richtige Entscheidung getroffen.

Nachteil: Das Führen eines Fahrtenbuchs ist mit einem großen Aufwand verbunden. Das Finanzamt stellt diesbezüglich hohe Ansprüche an Sie. Werden Sie den Anforderungen des Finanzamtes nicht gerecht, kann Ihnen die Ein-Prozent-Regelung auch noch nachträglich auferlegt werden.

  1. Das Fahrtenbuch muss lückenlos über das gesamte Jahr und möglichst nach jeder Fahrt geführt werden.
  2. Sie müssen jede einzelne Fahrt vermerken, auch wenn Sie mehrere kleinere Fahrten hintereinander hatten, z.B. bei Auslieferungen an Kunden mit Zwischenpausen.
  3. Da das Fahrtenbuch als „nicht manipuliert“ abgegeben werden darf, müssen Sie darauf achten, dass Sie ein Buch geführt haben und nicht eine lose Blattsammlung in Form von Excel-Tabellen. In diesem Fall wäre die Lückenlosigkeit nicht nachprüfbar.
  4. Im Fahrtenbuch sind Angaben zum Reiseziel, Zweck, zu den Daten der jeweiligen Fahrten, Kilometerstand, Beginn und Ende der Fahrt u.a. aufzulisten.1

Tipp: Nutzen Sie daher ein elektronisches Fahrtenbuch. In diesem können Sie nichts vergessen einzutragen.

Das sollten Sie als Selbständiger über die 1%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode wissen!

Die Entscheidung für das Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Regelung hängt vom Preis und dem Umfang der privaten Nutzung des Firmenwagens ab. Ist Ihr Fahrzeug hochwertig, nutzen mehrere Fahrer den Wagen und Sie selbst nur selten privat, lohnt sich für Selbstständige das Fahrtenbuch. Möchten Sie zwischen der Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch Methode wechseln, ist dieses ausschließlich zum Jahresbeginn möglich. Ausnahme: Sie schaffen sich ein neues Auto an.

1 Finanztip zu „Firmenwagen versteuern“ (Stand: 24.02.2020)

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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