Was können Sie als Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Im Vergleich zum Angestelltenverhältnis können Sie als Selbstständiger deutlich mehr von der Steuer absetzen. Der Angestellte bekommt die Arbeitsmittel meist von dem Arbeitgeber gestellt. Auch um einen Arbeitsplatz im Büro muss sich der Angestellte keine Gedanken machen. Wenn Sie angestellt sind, können Sie nur wenige Kosten von der Steuer absetzen wie z.B. den Arbeitsweg. Der Selbstständige muss für seine Arbeitsmittel selber zahlen und meist auch die Miete für den Arbeitsplatz. Diese Kosten kann der Selbstständige natürlich komplett dem Betrieb zuordnen. Welche Kosten für Sie als Unternehmer noch absetzbar sind, erfahren Sie hier.
Was kann ich alles als Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Als Selbständiger darf man zahlreiche Ausgaben steuerlich absetzen, sprich: sein zu versteuerndes Einkommen teilweise beträchtlich vermindern.
- Kosten für Arbeitsmittel
Ob Klopapier oder Druckertinte, ob Pinsel oder Schere: Wer als Selbstständiger tätig ist, kann alles, was er für die Arbeit aufwendet, von der Steuer absetzen. Das können neben klassischem Büromaterial oder Software natürlich auch Fahrzeuge oder Maschinen sein.
- Fortbildungskosten
Wann immer Kosten für eine beruflich notwendige Weiterbildung anfallen, darf man diese als Selbstständiger von der Steuer absetzen. Das gilt übrigens auch für alle Weiterbildungen, die man seinen eventuell vorhandenen Mitarbeitern finanziert. Einige Selbstständige nehmen Ende des Jahres an vielen Fortbildungen teil, da dies das zu versteuernde Einkommen mindert und der Selbstständige weniger Steuern zahlen muss.
- Arbeitszimmer
Sofern ein Arbeitszimmer für die Tätigkeit als Selbstständiger genutzt wird, sind auch die Kosten dafür abzugsfähig. Sollte dieses sogar der zentrale Ort ihrer Tätigkeit sein, ist es komplett absetzbar. Bis zu 1.250 Euro im Jahr kann man absetzen, wenn man keinen anderen Ort für bestimmte administrative Tätigkeiten besitzt. In beiden Fällen sind dann anteilig die Miete, aber auch Strom, Heizung und weitere Kosten, die anfallen, absetzbar.
- Kontoführungsgebühren
Das sind zwar meist eher geringe Beträge, die nicht allzu sehr ins Gewicht fallen dürften. Dennoch sollte man auch auf diesen Posten nicht verzichten, den man steuerlich absetzt – auch viele kleine Beträge wirken sich letztlich in ihrer Gesamtheit spürbar aus.
- Sonderausgaben
Viele Formen von Sonderausgaben sind ebenfalls abzugsfähig. Beispielsweise die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung darf man als Selbstständiger von der Steuer absetzen. Dabei gelten allerdings gewisse Höchstsätze, die vom Finanzamt anerkannt werden. Weiter Arten der Sonderausgaben sind Unterhaltskosten für Angehörige, die Kirchensteuer oder solche Sonderfälle wie Beerdigungskosten für nahe Angehörige.
- Fahrtkosten
Egal, wie kurz oder selten die Fahrten mit ihrem Wagen sind, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als Selbständiger absolvieren. Auch diese Kosten dürfen sie absetzen. Dabei gibt es zwei Methoden: Entweder Sie bewerten ihn als Betriebsvermögen, dann können Sie alle anfallenden Kosten absetzen – müssen gleichzeitig aber auch private Fahrten als Gewinn verrechnen. Oder Sie ordnen ihn nicht dem Betriebsvermögen zu, dann sind alle anfallenden Kosten direkt absetzbar, zuletzt galt eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, die ein Selbstständiger von der Steuer absetzen kann. Wichtig dabei ist ein Fahrtenbuch, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.
- Geschenke und Bewirtungskosten
Macht man seinen Geschäftskunden Geschenke, die bekanntlich die Freundschaft oder in diesem Fall eine Geschäftsbeziehung erhalten, so dürfen diese in ihrem Wert pro Jahr und Empfänger 35 Euro nicht überschreiten. Diese 35 Euro aber kann man ebenfalls als Selbstständiger von der Steuer absetzen. Auch dies ist je nach Zahl der Kunden ein eher kleinerer Posten, der aber ebenfalls nicht übersehen werden sollte.
Bei den Bewirtungskosten für Ihre Geschäftspartner lassen sich nur 70 Prozent von der Steuer absetzen. Wenn es sich allerdings um eine Bewirtung aus beruflichem Anlass handelt wie z.B. eine Verköstigung mit Kollegen und Mitarbeitern, können diese Kosten komplett angesetzt werden.
- Spenden
Als Spenden gelten alle Zahlungen, welche man freiwillig und ohne einen Gegenwert zu erwarten leistet. Dies kann an gemeinnützige Institutionen, aber auch an Parteien erfolgen. An welche Organisationen man steuerbegünstigt spenden kann, ist genau festgelegt. Dabei kann man bis zu 20 Prozent seiner Einkünfte als Selbstständiger von der Steuer absetzen. Durchaus eine beachtenswerte Größenordnung, in der man sein zu versteuerndes Einkommen mindern kann.
- GWG
Die Abkürzung GWG steht für „Geringwertige Wirtschaftsgüter“. Dies sind alle Anschaffungen, die nicht zum Verkauf gedacht sind. Alles, was nicht mehr als 250 Euro netto kostet, kann sofort im selben Jahr als Einzelgut von der Steuer abgesetzt werden. Alle Gegenstände, die zwischen 250 und 800 Euro netto kosten, können entweder einzeln und damit sofort oder als Sammelausgabe als Betriebskosten abgesetzt werden. Die Abschreibungszeit beläuft sich dann auf 5 Jahre. Alle Anschaffung zwischen 800 und 1.000 Euro werden dann immer über 5 Jahre abgeschrieben. Derartige geringwertige Wirtschaftsgüter sind z. B. Möbel fürs Büro, Werkzeuge oder Büromaterial, aber auch viele weitere Güter.
- Lohn- und Gehaltskosten
Die Kosten für Beschäftigte, die mithelfen, die Umsätze zu erwirtschaften, ob nun Lohn oder Gehalt, sind selbstverständlich ebenso als Selbstständiger von der Steuer absetzen wie alles zuvor Genannte. Häufig zahlen sich die Selbstständigen sich einen Lohn aus, um hier auch von den Steuervorteilen zu profitieren.
- Versicherungen
Viele Versicherungen, die man für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, darf man als Selbstständiger von der Steuer absetzen. Dazu zählt vor allem die gewerbliche Haftpflicht,- KFZ- oder Rechtsschutzversicherung.
Frei- und Pauschbeträge
Hinzu kommen mehrere Freibeträge, die in vielen Fällen auch Pauschbetrag heißen. Diese haben den Vorteil, dass sie in aller Regel ohne entsprechende Nachweise anerkannt werden. Dazu zählt auch der Grundfreibetrag, der jedem Steuerpflichtigen zusteht. Dieser sichert aber gerade das Existenzminimum. Interessanter sind der Freibetrag bei der Gewerbesteuer, Steuerfreibeträge für Kinder oder der Sparerpauschbetrag. Auch für Werbungskosten gibt es einen Pauschbetrag, den man ohne Nachweis als Selbstständiger von der Steuer absetzen kann.
Selbstständige haben mehr Spielraum bei der Gestaltung der Betriebsausgaben
Wie man unschwer erkennt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den letztlich zu versteuernden Betrag – teilweise enorm – zu senken. Niemand, der als Selbständiger tätig ist oder sich mit dem Gedanken trägt, eine solche Art von Arbeit aufzunehmen, sollte all diese Steuertipps für Selbstständige übersehen. Dann wird das Steuern sparen als Selbstständiger ein Leichtes. Wenn Sie sich allerdings hier nicht so gut auskennen, kann ein Steuerberater sinnvoll sein.